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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,1501
BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90 (https://dejure.org/1991,1501)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1991 - IV ZR 15/90 (https://dejure.org/1991,1501)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1991 - IV ZR 15/90 (https://dejure.org/1991,1501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Nachschlüsseldiebstahl - Erleichterter Beweis des Versicherten - Beweis konkreter Umstände - Lebenserfahrungsschluß

  • RA Kotz

    Einbruchdiebstahlversicherung: Beweiserleichterung für Nachschlüsseldiebstahl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1991, 738
  • MDR 1991, 604
  • VersR 1991, 297
  • VersR 1991, 543
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89

    Beweiserbringung über den Nachschlüsseldiebstahl durch den Versicherungsnehmer - …

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90
    Auch der Beweis des Nachschlüsseldiebstahls kann von dem Versicherungsnehmer in erleichterter Form geführt werden (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 - IV ZR 151/89 - NJW-RR 1990, 607; Senatsurteil vom 16. Oktober 1974 - IV ZR 154/73 - VersR 1974, 1166).

    Er genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 aaO).

    Der Schluß, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde, läßt sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung der vorhandenen Original- oder richtigen Schlüssel unwahrscheinlich machen (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 aaO).

  • BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86

    Beweiserleichterung des Versicherungsnehmers bei dem Versicherungsfall des …

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90
    Es reicht aus, daß aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (Senatsurteil vom 10. Juni 1987 - IVa ZR 49/86 - VersR 1987, 801, 802 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86]; Senatsbeschluß vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1987, 146 m.w.N.).
  • BGH, 10.06.1987 - IVa ZR 49/86

    Anforderungen an die Beweisführung für die Entstehung von Ansprüchen aus einer …

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90
    Es reicht aus, daß aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (Senatsurteil vom 10. Juni 1987 - IVa ZR 49/86 - VersR 1987, 801, 802 [BGH 10.06.1987 - IV a ZR 49/86]; Senatsbeschluß vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1987, 146 m.w.N.).
  • BGH, 16.10.1974 - IV ZR 154/73

    Einbruchdiebstahl - Beweisanforderungen

    Auszug aus BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90
    Auch der Beweis des Nachschlüsseldiebstahls kann von dem Versicherungsnehmer in erleichterter Form geführt werden (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 - IV ZR 151/89 - NJW-RR 1990, 607; Senatsurteil vom 16. Oktober 1974 - IV ZR 154/73 - VersR 1974, 1166).
  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90

    Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen - …

    Auch für eine Entwendung durch Raub oder räuberische Erpressung gelten die vom Senat für die Fälle des Kraftfahrzeugdiebstahls und des Einbruchdiebstahls entwickelten bedingungsgemäßen Beweiserleichterungen zum Beweismaß (grundlegend Senatsurteil vom 5.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29; zum Nachschlüsseldiebstahl vgl. Senatsurteil vom 9.1.1991 - IV ZR 15/90 - unter II. 1. - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 03.07.1991 - IV ZR 220/90

    Anforderungen an die Führung des Beweises der Vortäuschung eines …

    Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).

    Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).

    Allerdings kann der Versicherer auch für die Vortäuschung eines Nachschlüsseldiebstahls in erleichterter Form Beweis erbringen (vgl. zu den Grundsätzen der Beweiserleichterung für den Versicherungsnehmer bei einem Nachschlüsseldiebstahl Senat, NJW-RR 1991, 737 = VersR 1991, 297; NJW-RR 1991, 738).

  • OLG Köln, 31.05.2005 - 9 U 109/04

    Anforderungen an den Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls in der …

    Ausreichend ist, dass aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (st. Rspr. etwa BGH VersR 1996, 186; BGH VersR 1991, 543; BGH VersR 1987, 801; OLG Köln r + s 2001, 205).

    Der Versicherungsnehmer genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98; OLG Köln VersR 1994, 216).

    Rn. 15 Der Schluss, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde, ließe sich auch mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ziehen, wenn Beweisanzeichen die Verwendung vorhandener Original- oder richtiger Schlüssel unwahrscheinlich machen (BGH r + s 1990, 129; BGH VersR 1991, 543; BGH r + s 1991, 98).

  • OLG Brandenburg, 15.07.2020 - 11 U 80/19

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Täuschung des Versicherungsnehmers

    Für eine Entwendung durch Raub oder räuberische Erpressung gelten nach der Rechtsprechung des BGH, der sich auch der Senat anschließt, insoweit die für die Fälle des Kraftfahrzeugdiebstahls und des Einbruchdiebstahls entwickelten bedingungsgemäßen Beweiserleichterungen zum Beweismaß gleichermaßen (…vgl. BGH, Urt. v. 05.10.1983 - IVa ZR 19/82 - VersR 1984, 29; zum Nachschlüsseldiebstahl vgl. Urt. v. 09.01.1991 - IV ZR 15/90, jeweils zit. n. juris).
  • OLG Köln, 07.03.2005 - 9 U 197/04

    Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls in der Hausratversicherung

    Rn. 6 Für den Beweis eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls reicht aus, daß aus bestimmten, gegebenenfalls festzustellenden Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607; VersR 1974, 1166).

    Er genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607).

  • OLG Köln, 31.01.2005 - 9 U 197/04

    Vorliegen eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls; Notwendigkeit einer …

    Rn. 6 Für den Beweis eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls reicht aus, daß aus bestimmten, gegebenenfalls festzustellenden Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607; VersR 1974, 1166).

    Er genügt seiner Beweislast vielmehr schon dann, wenn er konkrete Umstände beweist, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607).

  • KG, 03.04.2018 - 6 U 131/16

    Hauratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls; …

    Auch dort muss er nur konkrete Umstände beweisen, die nach der Lebenserfahrung mit lediglich hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass ein Nachschlüssel benutzt wurde (vgl. BGH NJW-RR 1991, 737f. = VersR 1991, 297ff. - zitiert nach juris: Rdnr. 15; NJW-RR 1991, 738 f. = VersR 1991, 543 ff. - zitiert nach juris: Rdnr. 15).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2009 - 7 U 32/09

    Hausratversicherung: Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchs bei fehlenden …

    Sind solche Spuren nicht vorhanden, kann der Versicherungsnehmer den Mindestbeweis aber auch dadurch führen, dass nachgewiesen wird, dass von mehreren möglichen Begehungsweisen der Tat die nicht versicherten zumindest unwahrscheinlich sind und sich daraus und aus den anderen Umständen eine hinreichende Wahrscheinlichkeit für eine versicherte Begehungsweise ergibt (BGH VersR 1995, 956; VersR 1991, 543; OLG Frankfurt VersR 2001, 759; OLG Hamm VersR 1994, 669; VersR 1997, 1229; OLG Köln VersR 1994, 216).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 4 U 52/98

    Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls aus einer Zahnarztpraxis

    Zu diesem äußeren Bild gehört, daß als gestohlen gemeldete Sachen vor dem geltend gemachten Diebstahl vorhanden waren und - sofern ein Nachschlüsseldiebstahl in Betracht kommt - der Versicherungsnehmer konkrete Umstände nachweist, die nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß ein Nachschlüssel benutzt wurde (BGH NJW-RR 1990, 607; VersR 1991, 543).

    Ausreichend ist dagegen nicht das ungeklärte Abhandenkommen von versicherten Sachen aus verschlossenen Räumen (…BGH NJW-RR a.a.O.; VersR 1991, 543 (544)).

  • OLG Dresden, 01.02.2018 - 4 U 1642/17

    Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls Einbruchsdiebstahl in der …

    Da allgemein die hinreichende Wahrscheinlichkeit ausreicht, genügt es, dass die Verwendung richtiger Schlüssel unwahrscheinlich oder von mehreren möglichen Begehungsweisen die versicherte wahrscheinlicher ist (vgl. BGH, VersR 1991, 543; OLG Hamm, VersR 2000, 357; KG, VersR 2010, 1077;… Beckmann u.a., VersR-Handbuch, 3. Aufl., § 23 Rz. 217 m.w.N.).
  • LG Dortmund, 17.03.2016 - 2 O 403/13

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Anspruchs gegen einen Versicherer …

  • OLG Saarbrücken, 15.01.2003 - 5 U 582/02

    Unbewiesener Einbruchdiebstahl bei Abhandenkommen von Schmuck im Hotelzimmer

  • OLG Düsseldorf, 03.03.1998 - 4 U 230/96

    Nachweis der Verwendung eines "falschen" Schlüssels

  • KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13

    Hausratversicherung: Beweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls

  • OLG Köln, 18.06.1996 - 9 U 60/95

    Anforderungen an die Substantiierung eines versicherungsvertragsrechtlichen …

  • KG, 16.12.2011 - 6 W 46/11

    Hausratversicherung - Mitversicherung von Arbeitsgeräten und …

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