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| BGH, 08.11.1957 - IV ZR 152/57 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Stuttgart, 25.01.1957 - EGR 564
- BGH, 08.11.1957 - IV ZR 152/57
Wird zitiert von ... (7)
- BVerwG, 28.10.1982 - 2 C 3.82
Entziehung der Wiedergutmachung - Falsche Angaben über Schädigung
Für die Verwirkung von Entschädigungsansprüchen nach § 7 BEG ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß unrichtige Angaben hinsichtlich eines von mehreren dieser Ansprüche den Ausspruch der Verwirkung aller Ansprüche zur Folge haben können (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1957 - IV ZR 152/57 - [LM Nr. 3 zu § 7 BEG 1956 = RzW 1958, 101] m.w.N.); zu einer anderen Beurteilung im Rahmen des § 31 BWGÖD im Falle getrennter Entscheidungen über Teile des Wiedergutmachungsanspruches besteht angesichts des grundsätzlich gleichen Zwecks beider Vorschriften kein Grund. - BGH, 12.12.1962 - IV ZR 145/62
Rechtsmittel
- BGH, 24.09.1958 - IV ZR 111/58
Rechtsmittel
Wie der Senat in seinem Urteil vom 8. November 1957 - IV ZR 152/57 - (LM Nr. 3 zu § 7 BEG 1956) ausgesprochen hat, berechtigen unwahre Angaben oder unlautere Mittel, deren sich ein Berechtigter zur Erlangung irgendeiner Entschädigung bedient hat, die Entschädigungsbehörde zur vollständigen oder teilweisen Versagung jeglicher Entschädigung.
- BGH, 11.11.1959 - IV ZR 154/59
Rechtsmittel
Es genügt, daß der Antragsteller sich schuldhaft solcher Mittel oder Angaben bedient hat, um irgendwelche und nicht nur die streitigen Entschädigungsleistungen zu erlangen (Urteil des Senats vom 8. November 1957 - IV ZR 152/57 - = LM Nr. 3 zu § 7 BEG 1956). - BGH, 12.11.1958 - IV ZR 144/58
Rechtsmittel
Dagegen ist das Entschädigungsgericht, wie der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen hat, nicht berechtigt, sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Entschädigungsbehörde zu setzen (vgl. BGH vom 25. Januar 1957 - IV ZR 222/56 -, abgedruckt in RzW 1957, 120 und BGH vom 8. November 1957 - IV ZR 152/57 -, abgedruckt in RzW 1958, 101). - BGH, 15.10.1958 - IV ZR 104/58
Rechtsmittel
Aus diesen Ausführungen ergibt sich nicht mit hinreichender Klarheit, ob das Berufungsgericht die vom erkennenden Senat in den Entscheidungen vom 25 Januar 1957 - IV ZR 222/56 - und vom 8. November 1957 - IV ZR 152/57 - zur Bedeutung der § 7 BEG entwickelten Grundsätze, beachtet hat. - BGH, 31.10.1962 - IV ZR 130/62
Rechtsmittel
Eine solche Änderung ist unzulässig (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 8. November 1957 - IV ZR 152/57 -, LM Nr. 3 zu § 7 BEG 1956 = RzW 1958, 101 Nr. 19, und vom 30. Mai 1962 - IV ZR 287/61 -, RzW 1962, 474 Nr. 40).
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