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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1974 - IV ZR 154/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,2148
BGH, 16.10.1974 - IV ZR 154/73 (https://dejure.org/1974,2148)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1974 - IV ZR 154/73 (https://dejure.org/1974,2148)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1974 - IV ZR 154/73 (https://dejure.org/1974,2148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1974, 1166
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 27.04.1977 - IV ZR 79/76

    Nachweis eines Diebstahls in der Fahrzeugversicherung

    Ob der Eintritt des Versicherungsfalls entsprechend den in der Diebstahlversicherung geltenden beschränkten Beweisanforderungen nachgewiesen ist (BGH VersR 1957, 325; 1974, 1166; 1975, 845),kann von der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers abhängen.

    Behauptet der Versicherer, der VN habe den Diebstahl nur vorgetäuscht, so hat er Tatsachen zu beweisen, aus denen sich die naheliegende Möglichkeit einer solchen Täuschung ergibt (BGH VersR 1957, 325; 1974, 1166; 1975, 845).

  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 15/90

    Anforderungen an den Beweis des Nachschlüsseldiebstahls

    Auch der Beweis des Nachschlüsseldiebstahls kann von dem Versicherungsnehmer in erleichterter Form geführt werden (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 - IV ZR 151/89 - NJW-RR 1990, 607; Senatsurteil vom 16. Oktober 1974 - IV ZR 154/73 - VersR 1974, 1166).
  • BGH, 28.11.1979 - IV ZR 34/78

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers in der Kaskoversicherung; …

    2. Das Berufungsgericht hat auch nicht übersehen, daß an die Beweisführung des Versicherungsnehmers keine allzu strengen Anforderungen zu stellen sind (vgl. RGZ 153, 135; BGH VersR 1957, 325; 1971, 510; 1974, 1166; 1975, 845; 1977, 610; 1978, 732).
  • BGH, 07.02.1990 - IV ZR 151/89

    Beweiserbringung über den Nachschlüsseldiebstahl durch den Versicherungsnehmer - …

    Auch der Beweis des Nachschlüsseldiebstahls kann vom Versicherungsnehmer in erleichterter Form geführt werden (BGH, Urteil vom 16.10.1974 - IV ZR 154/73 - VersR 1974, 166).
  • OLG Köln, 07.03.2005 - 9 U 197/04

    Anforderungen an den Nachweis des Versicherungsfalls in der Hausratversicherung

    Rn. 6 Für den Beweis eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls reicht aus, daß aus bestimmten, gegebenenfalls festzustellenden Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607; VersR 1974, 1166).
  • OLG Köln, 31.01.2005 - 9 U 197/04

    Vorliegen eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls; Notwendigkeit einer …

    Rn. 6 Für den Beweis eines versicherten Nachschlüsseldiebstahls reicht aus, daß aus bestimmten, gegebenenfalls festzustellenden Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen versicherten Entwendungsfall geschlossen werden kann (BGH VersR 1991, 297 = NJW-RR 1991, 738; NJW-RR 1990, 607; VersR 1974, 1166).
  • BGH, 09.01.1991 - IV ZR 14/90

    Vorliegen hinreichender Anhaltspunkte für einen Nachschlüsseldiebstahl - …

    Auch der Beweis des Nachschlüsseldiebstahls kann von dem Versicherungsnehmer in erleichterter Form geführt werden (Senatsbeschluß vom 7. Februar 1990 - IV ZR 151/89 - NJW-RR 1990, 607; Senatsurteil vom 16. Oktober 1974 - IV ZR 154/73 - VersR 1974, 1166).
  • BGH, 12.03.1976 - IV ZR 212/74

    Umfang der Einbruchdiebstahlversicherung

    Inwieweit die für den Regelfall eines Einbruchdiebstahls geltende Beweiserleichterung (vgl. BGH VersR 1957, 325; 1974, 1166;… Prölss a.a.O., S. 75 m.w.N.) dem Versicherungsnehmer insbesondere für den Nachweis des beim Eindringen vorhandenen Diebstahlsvorsatzes des Täters dann zugebilligt werden kann, wenn nach dem äußeren Tatbestand ausschließlich oder überwiegend Sachbeschädigungen festzustellen sind, braucht im vorliegenden Falle nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 20.03.1980 - IVa ZR 4/80

    Anspruch aus einer Einbruchdiebstahlversicherung - Beweis des Eintritts des …

    Dies entspricht allgemeiner Auffassung (vgl. etwa BGH LM Nr. 1 zu § 1 AEB; BGH VersR 1974, 1166; 1975, 845; ebenso in der Kfz-Teilkaskoversicherung: BGH VersR 1977, 610; 1978, 732; OLG Nürnberg VersR 1974, 1169; OLG Frankfurt VersR 1978, 459) und wird auch von der Revision nicht in Zweifel gezogen.
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