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Rechtsprechung
   BGH, 01.10.1975 - IV ZR 154/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,3496
BGH, 01.10.1975 - IV ZR 154/74 (https://dejure.org/1975,3496)
BGH, Entscheidung vom 01.10.1975 - IV ZR 154/74 (https://dejure.org/1975,3496)
BGH, Entscheidung vom 01. Oktober 1975 - IV ZR 154/74 (https://dejure.org/1975,3496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Die nach dem Essen-Möller-Verfahren ermittelte Vaterschaftswahrscheinlichkeit - Schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft - Indizien weder für noch gegen die Vaterschaft - Ansicht der Naturwissenschaftler über die Bedeutung der Vaterschaftswahrscheinlichkeitswerte - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1976, 367
  • MDR 1976, 31
  • FamRZ 1975, 685
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.09.1973 - IV ZR 136/72

    Gesetzliche Vermutung für das Vorliegen einer Vaterschaft - Serologische …

    Auszug aus BGH, 01.10.1975 - IV ZR 154/74
    Auf die Revision des Beklagten hat der erkennende Senat durch Urteil vom 21. September 1973 - IV ZR 136/72 die Sache an das Oberlandesgericht zurückverwiesen.

    Damit steht das Berufungsurteil in Obereinstimmung mit den maßgebenden Gründen des genannten Urteils vom 21. September 1973 (LM BGB § 1600 o Nr. 3 = FamRZ 73, 624 = NJW 73, 2249) und den vorstehenden, dieses Urteil erläuternden Rechtsausführungen.

  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus BGH, 01.10.1975 - IV ZR 154/74
    Das zugrundegelegte Irrtumsrisiko, um den in der Entscheidung BGHZ 61, 165, 169 verwendeten Ausdruck zu gebrauchen, wäre zu hoch.
  • OLG Frankfurt, 01.02.2024 - 1 UF 75/22

    Schwerwiegende Zweifel nach § 1600d Abs. 2 BGB

    Bei der Feststellung, ob schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft nach § 1600d Abs. 2 S. 2 BGB vorliegen, reicht ein nur möglicher, aber weder wahrscheinlicher noch bewiesener Mehrverkehr nicht aus (OLG Frankfurt am Main v. 17.10.2022 - 6 UF 68/22 = NZFam 2023, 40 unter Verweis auf BGH v. 1.10.1975 - IV ZR 154/74 = FamRZ 1975, 685).
  • OLG Bamberg, 06.04.1995 - 2 W 6/95

    Faktische Aussetzung des Verfahrens wegen Unerreichbarkeit eines Beweismittels …

    Auch hier hat das Gericht alle irgendwie in Betracht kommenden und verfügbaren Beweismittel auszuschöpfen und danach im Wege freier Beweiswürdigung darüber zu entscheiden, ob es erstens davon überzeugt ist, daß der als Vater in Anspruch genommene Mann der Mutter während der Empfängniszeit beigewohnt hat und ob zweitens nach Würdigung aller Umstände schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft verbleiben (vgl. zur Beweiswürdigung u.a. BGH NJW 76, 367 f.).
  • BGH, 07.06.1978 - IV ZR 128/77

    Verpflichtung des erkennenden Gerichts zur Einholung eines HLA-Gutachtens von …

    Die nach der Rechtsprechung des Senats (FamRZ 1975, 685; 1976, 517; 1977, 538; 1977, 706) dem Tatrichter obliegende Entscheidung, ob das HLA-Verfahren überhaupt eine taugliche Methode zur Klärung der Vaterschaft ist, hat das Berufungsgericht nicht getroffen; es hat vielmehr diese Frage bewußt offengelassen.
  • OLG Brandenburg, 11.07.1995 - 10 U 7/93

    Anwendbares Recht auf Vaterschaftsklage für im späteren Beitrittsgebiet geborenes …

    Ein weder erwiesener noch wahrscheinlicher, sondern nur möglicher, insoweit allerdings nur allgemein geäußerter, durch konkrete Umstände nicht erhärteter Verdacht auf Mehrverkehr mit einem anderen für die Vaterschaft in Betracht kommenden Mann steht der Feststellung der Vaterschaft aber grundsätzlich nicht entgegen (vgl., wenn auch jeweils zu § 1600o Abs. 2 BGB, BGH, FamRZ 1975, 685, 686; BGH, FamRZ 1976, 85).
  • BGH, 25.06.1976 - IV ZR 141/75

    Pflicht des Gerichts zur Einholung von vom Gesundheitsamt nicht anerkannter …

    Auf der anderen Seite hat er keine Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht angenommen, wenn ein Berufungsgericht von der Einbeziehung des HL-A-Systems in die Begutachtung abgesehen hat, weil es Zweifel an dessen Beweiswert hatte (BGH FamRZ 1975, 685, 686).
  • BGH, 22.06.1977 - IV ZR 148/76

    Bewertung von erbbiologischen und serostatistischen Abstammungsgutachten in …

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist es Sache des Tatrichters, sich über die Eignung der HLA-Untersuchung für Fragen der Vaterschaftsfeststellung klar zu werden (BGH FamRZ 1975, 685, 686; 1976, 517; Urteil vom 23. März 1977 - IV ZR 34/76).
  • BGH, 04.02.1976 - IV ZR 40/75

    Folgen der Abweisung einer nach deutschem Recht zu beurteilenden …

    Das bedeutet, daß der Richter die Feststellung der Vaterschaft nicht treffen darf, wenn für diese nicht einmal eine Wahrscheinlichkeit spricht oder wenn sie nicht wahrscheinlicher ist als die eines anderen Mannes; denn solchenfalls sind schwerwiegende Zweifel angezeigt (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 1. Oktober 1975 - IV ZR 154/74 = FamRZ 1975, 685 und vom 26. November 1975 - IV ZR 22/75 = FamRZ 1976, 85).
  • OLG Bremen, 09.06.1983 - 2 U 134/81

    Biostatistische Wahrscheinlichkeit ; Anthropologisch-erbbiologische …

    1 BGB ihres Sinnes weitgehend entleert werden; vielmehr sind hier wie in anderen Fällen des Mehrverkehrs der Kindesmutter schwerwiegende Zweifel nur dann angebracht, wenn für die Vaterschaft des Beklagten nicht mehr spricht, als für die Vaterschaft des unbekannten Dritten, wenn also die Wahrscheinlichkeit für die Vaterschaft des Beklagten nicht höher anzusetzen ist als die Wahrscheinlichkeit für die Abstammung des Klägers von jenem unbekannten Dritten (vgl. BGH NJW 1976, 367; DAVorm 1981, 274 = BGHF 2, 449).
  • BGH, 18.02.1981 - IVb ZR 560/80

    Feststellung der Vaterschaft und Zahlung des Regelunterhalts - Geschlechtsverkehr …

    Nach dieser Zielsetzung des § 1600 o BGB sind Zweifel an der Vaterschaft dann als schwerwiegend anzusehen, wenn eine Unentschiedenheit insofern besteht, als die Umstände, die für die Vaterschaft des in Anspruch genommenen Beklagten und diejenigen, die für die Vaterschaft eines anderen Mannes sprechen, etwa gleichgewichtig sind, wenn also die Wahrscheinlichkeit für die Vaterschaft des Beklagten nicht höher anzusetzen ist als die Wahrscheinlichkeit für die Abstammung des Kindes von einem anderen Mann (BGH Urteil vom 1. Oktober 1975 - IV ZR 154/74 = LM § 1600 o BGB Nr. 8 = NJW 1976, 367 [BGH 01.10.1975 - IV ZR 154/74]).
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