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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1963 - IV ZR 156/62   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,2075
BGH, 27.02.1963 - IV ZR 156/62 (https://dejure.org/1963,2075)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1963 - IV ZR 156/62 (https://dejure.org/1963,2075)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1963 - IV ZR 156/62 (https://dejure.org/1963,2075)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1963, 1355
  • MDR 1963, 570
  • FamRZ 1963, 348
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 16.10.1963 - IV ZR 8/63

    Rechtsmittel

    In seinem FamRZ 1963, S. 348 veröffentlichten Urteil hat der Senat auf die Unterschiede der in § 43 und § 48 EheG geregelten Scheidungstatbestände hingewiesen.
  • BGH, 15.01.1964 - IV ZR 55/63

    Rechtsmittel

    Diese Prüfung hat das Berufungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des erkennenden Senats (FamRZ 1963, 348 sowie 1964, 35) unter Würdigung des Gesamtverlaufs der Ehe und des Verhaltens beider Parteien vorgenommen.
  • BGH, 19.03.1969 - IV ZR 722/68

    Scheidung einer Ehe nach dem überwiegenden Verschulden eines der Ehegatten - …

    Diese Grundsätze sind von dem Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung ausgesprochen (vgl. u.a. BGH LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 37, FamRZ 1963, 348 = NJW 1963, 1355, FamRZ 1965, 35; FamRZ 1968, 510) und auch in den Erläuterungsbüchern vertreten worden (…vgl. u.a. BGB-RGRK EheG 10./11. Aufl. § 48 Anm. 129-132, Hoffmann/Stephan EheG 2. Aufl. § 48 Rn 42 und 43, auch schon 1. Aufl. § 48 Anm. 4 B, Erman/Ronke BGB 4. Aufl. § 48 EheG Anm. 5 B).
  • BGH, 05.02.1969 - IV ZR 699/68

    Scheidung einer Ehe - Zerrüttung der Ehe durch Ehebruch - Bindung an die Ehe

    Auf die Revision des Klägers ist diese Entscheidung durch Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 1963 (IV ZR 156/62 = NJW 1963, 1355) aufgehoben worden, weil sich das Berufungsgericht zu Unrecht durch § 616 ZPO daran gehindert gesehen hatte, zum Klagegrund des § 48 EheG alle Behauptungen des Klägers über die Ursachen der Zerrüttung der Ehe zu prüfen.
  • BGH, 18.05.1966 - IV ZR 95/65

    Kriterien zur Beurteilung des überwiegenden Verschuldens eines Ehegatten an der …

    Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Klägers in seinem Urteil vom 27. Februar 1963 - IV ZR 156/62 - = NJW 1963, 1355 die Entscheidung des Berufungsgerichts aufgehoben, weil der Berufungsrichter sich zu Unrecht durch § 616 ZPO daran gehindert sah, zum Klagegrunde des § 48 EheG die Behauptungen des Klägers über die Ursachen der Zerrüttung der Ehe durch das Verhalten der Beklagten zu prüfen.
  • BGH, 07.07.1965 - IV ZR 208/64

    Schuldausspruch bei Ehescheidung - Beeinträchtigung von ehelichem Leben durch …

    Auf diese rechtlichen Gesichtspunkte zur Auslegung des § 616 ZPO hat der Bundesgerichtshof in einer Reihe von Entscheidungen hingewiesen und mehrfach hervorgehoben, daß das tatsächliche Vorbringen der im Eheprozeß klagenden Partei nicht von den in diesem Verfahren maßgeblichen rechtlichen Gesichtspunkten getrennt werden könne (FamRZ 1963, 348 = LM Nr. 15 zu § 616 ZPO; FamRZ 64, 35).
  • BGH, 14.04.1965 - IV ZR 160/64

    Scheidung einer Ehe wegen Alleinverschuldens eines der Ehegatten - Scheidung …

    Bei der Prüfung, worauf die unheilbare Zerrüttung der Ehe zurückzuführen ist, muß das gesamte Verhalten der Ehegatten berücksichtigt werden (vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 1963 - IV ZR 156/62 -, FamRZ 1963, 348, und vom 16. Oktober 1963 - IV ZR 8/63 -, FamRZ 1964, 35).
  • BGH, 10.07.1964 - IV ZR 88/63

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht hat verkannt, daß bei der nach § 48 Abs. 2 EheG gebotenen Prüfung der Frage, worauf die unheilbare Zerrüttung der Ehe zurückzuführen ist, das gesamte Verhalten der Ehegatten zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsurteil vom 27. Februar 1963 - IV ZR 156/62 - FamRZ 1963, 348 und vom 16. Oktober 1963 - IV ZR 8/63 -, FamRZ 1964, 35) und daß daher auch die etwaige Ursächlichkeit solchen Verhaltens untersucht werden muß, auf das die Klage nach § 43 EheG nicht gestützt werden kann.
  • BGH, 18.09.1964 - IV ZR 233/63

    Rechtsmittel

    Richtig ist, daß nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 1963 - IV ZR 156/62 -, FamRZ 1963, 348 und vom 16. Oktober 1963 - IV ZR 8/63 -, FamRZ 1964, 35) bei der nach § 48 EheG gebotenen Prüfung der Frage, worauf die unheilbare Zerrütung der Ehe zurückzuführen ist, das gesamte Verhalten der Ehegatten berücksichtigt werden muß und daß daher auch die Ursächlichkeit solchen Verhaltens zu untersuchen ist, auf das die Klage nach § 42 oder § 43 EheG nicht gestützt werden kann.
  • BGH, 29.01.1964 - IV ZR 186/63

    Rechtsmittel

    Es hat jedoch verkannt, daß bei der nach § 48 Abs. 2 EheG gebotenen Prüfung der Frage, worauf die unheilbare Zerrüttung der Ehe zurückzuführen ist, das gesamte Vorhalten der Ehegatten zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsurteile vom 27. Februar 1963 - IV ZR 156/62 -, FamRZ 1963, 348, und vom 16. Oktober 1963 - IV ZR 8/63 -, FamRZ 1964, 35) und daß daher auch die etwaige Ursächlichkeit solchen Verhaltens untersucht werden muß, auf das die Klage nach § 43 EheG nicht gestützt werden kann, sei es, daß es gemäß § 49 EheG verziehen ist, sei es, daß es mehr als 10 Jahre (§ 50 Abs. 2 EheG) zurückliegt.
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