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Rechtsprechung
   BGH, 23.06.2021 - IV ZR 157/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18850
BGH, 23.06.2021 - IV ZR 157/20 (https://dejure.org/2021,18850)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2021 - IV ZR 157/20 (https://dejure.org/2021,18850)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - IV ZR 157/20 (https://dejure.org/2021,18850)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassung der Revision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (17)

  • BGH, 27.09.2023 - IV ZR 464/21

    Altvertrag über eine Kapitallebensversicherung: Versagung der Ausübung des …

    Rn. 13 Entgegen der Ansicht der Revision hat das Berufungsgericht im Ergebnis auch nicht rechtsfehlerhaft in Abweichung zur Senatsrechtsprechung angenommen, dass an das Umstandsmoment umso geringere Anforderungen zu stellen sind, je größer das Gewicht des Zeitmoments ist, sondern es hat zutreffend zugrunde gelegt, dass unabhängig vom Gewicht des Zeitmoments stets besonders gravierende Umstände erforderlich sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 23. Juni 2021 - IV ZR 157/20, juris; vom 13. Januar 2021 - IV ZR 67/20, juris; vom 28. Oktober 2020 - IV ZR 272/19, juris).
  • OLG Köln, 10.06.2022 - 20 U 252/21

    Rückabwicklung von Versicherungsverträgen Wirksamkeit von Widersprüchen …

    Alleine eine längere Zeitspanne zwischen Vertragsschluss und Widerspruchserklärung reicht zur Annahme von Treuwidrigkeit grundsätzlich nicht aus (vgl. dazu Senatsurteil vom 23. März 2018 - 20 U 108/17 -) und bei längerem Zeitablauf werden die Anforderungen an das Vorliegen besonders gravierender Umstände auch nicht herabgesetzt (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - IV ZR 67/20 -, juris; auch nicht bei "besonders langer Zeit" zwischen Vertragsschluss und Widerspruch, so BGH, Beschluss vom 23. Juni 2021 - IV ZR 157/20 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2021 - 9 U 81/19

    Widerspruchsbedingte Rückabwicklung einer Lebensversicherung im Policenmodell im …

    Der Bundesgerichtshof hat mehrfach klargestellt, dass bei einer fehlenden oder fehlerhaften Widerspruchsbelehrung ein langer Zeitraum bis zum Widerspruch nichts daran ändert, dass nur gravierende (oder besonders gravierende) Umstände des Einzelfalles einen Vertrauensschutz zugunsten des Versicherers begründen können (vergleiche BGH, Beschluss vom 13.01.2021 - IV ZR 67/20 -, zitiert nach JURIS; BGH, Beschluss vom 23.06.2021 - IV ZR 157/20 -, zitiert nach JURIS).
  • OLG Köln, 11.02.2022 - 20 U 107/21

    Rückabwicklung einer kapitalbildenden Lebensversicherung nach Widerspruch; …

    Rn. 83 Dazu reicht alleine die längere Zeitspanne zwischen Vertragsschluss und Widerspruchserklärung nicht aus (…vgl. dazu Senatsurteil vom 23. März 2018 - 20 U 108/17 -, juris-Rz. 10); bei längerem Zeitablauf werden die Anforderungen an das Vorliegen besonders gravierender Umstände auch nicht herabgesetzt (BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - IV ZR 67/20 -, zitiert nach: juris; auch nicht bei "besonders langer Zeit" zwischen Vertragsschluss und Widerspruch, so BGH, Beschluss vom 23. Juni 2021 - IV ZR 157/20 -, zitiert nach: juris).
  • OLG Jena, 17.12.2025 - 4 U 904/23

    Rückabwicklungsanspruch nach Widerspruch gegen einen …

    Eine längere Zeitspanne zwischen Vertragsschluss und Widerspruchserklärung vermag für sich genommen die Treuwidrigkeit grundsätzlich nicht zu begründen (vgl. z.B. OLG Köln…, Urteil vom 23. März 2018 - 20 U 108/17 -, Rn. 9, juris, m.w.N.) und führt auch nicht dazu, dass die Anforderungen an das Vorliegen besonders gravierender Umstände herabgesetzt würden (…vgl. z.B. BGH, Beschlüsse vom 27. September 2023 - IV ZR 163/22 -, Rn. 16, und vom 23. Juni 2021 - IV ZR 157/20 -, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 13.09.2024 - 20 U 33/23
    Rn. 47 Dazu reicht alleine die längere Zeitspanne zwischen Vertragsschluss und Erklärung des Vertragslösungsrechts nicht aus (vgl. BGH…, Urteil vom 11.10.2023, Az. IV ZR 40/22 - juris-Rz. 21); bei längerem Zeitablauf werden die Anforderungen an das Vorliegen besonders gravierender Umstände auch nicht herabgesetzt (BGH, Beschluss vom 28.10.2019, Az. IV ZR 272/19, und vom 13.01.2021, Az. IV ZR 67/20 - jeweils zitiert nach juris), auch nicht bei "besonders langer Zeit" zwischen Vertragsschluss und Erklärung des Vertragslösungsrechts (BGH, Beschluss vom 23.06.2021, Az. IV ZR 157/20 - juris).
  • OLG Köln, 30.12.2021 - 20 U 69/21

    Widerruf eines Versicherungsvertrages; Inhaltlich fehlerhafte Widerrufsbelehrung; …

    Dazu reicht alleine die längere Zeitspanne zwischen Vertragsschluss und Widerspruchserklärung nicht aus (…vgl. dazu Senat, Urt. v. 23. März 2018 - 20 U 108/17 -); bei längerem Zeitablauf werden die Anforderungen an das Vorliegen besonders gravierender Umstände auch nicht herabgesetzt (BGH, Beschl. v. 13. Januar 2021 - IV ZR 67/20 -, juris; auch nicht bei "besonders langer Zeit" zwischen Vertragsschluss und Widerspruch, so BGH, Beschl. v. 23. Juni 2021 - IV ZR 157/20 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.01.2024 - 4 U 242/22

    Ansprüche der Versicherten gegen den Versicherer auf bereicherungsrechtliche …

    In Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs geht auch der Senat nicht so weit, dass bei einem langen Zeitablauf schon an sich gering zu gewichtende Umstände ausreichend wären (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2021, Az. IV ZR 157/20, zitiert nach juris; Beschluss vom 13. Januar 2021, Az. IV ZR 67/20, zitiert nach juris); vielmehr sind auch bei einem großen Gewicht des Zeitmoments immer noch besonders gravierende Umstände erforderlich..
  • OLG Düsseldorf, 29.01.2024 - 4 U 10/24

    Wirksamkeit eines Widerspruchs gegen eine abgeschlossene Versicherung aufgrund …

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass selbst bei einem langen Zeitablauf nicht schon an sich gering zu gewichtende Umstände ausreichend wären (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2021 - IV ZR 157/20 -, juris; BGH, Beschluss vom 13. Januar 2021 - IV ZR 67/20 -, juris); vielmehr sind auch bei einem großen Gewicht des Zeitmoments immer noch besonders gravierende Umstände erforderlich.
  • OLG Köln, 08.12.2023 - 20 U 116/22

    Anspruch der Versicherungsnehmerin auf Zahlung nach wirksam erklärten Widerrufs …

    Dazu reicht alleine die längere Zeitspanne zwischen Vertragsschluss und Erklärung des Vertragslösungsrechts nicht aus (vgl. BGH…, Urteil vom 11.10.2023, Az. IV ZR 40/22 - juris-Rz. 21); bei längerem Zeitablauf werden die Anforderungen an das Vorliegen besonders gravierender Umstände auch nicht herabgesetzt (BGH, Beschluss vom 28.10.2019, Az. IV ZR 272/19, und vom 13.01.2021, Az. IV ZR 67/20 - jeweils zitiert nach juris), auch nicht bei "besonders langer Zeit" zwischen Vertragsschluss und Erklärung des Vertragslösungsrechts (BGH, Beschluss vom 23.06.2021, Az. IV ZR 157/20 -juris).
  • OLG Köln, 22.10.2021 - 20 U 44/21

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Lebensversicherungsvertrags nach Widerruf …

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2021 - 4 U 203/20

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs gegen eine Kapitallebensversicherung …

  • OLG Düsseldorf, 19.03.2024 - 4 U 31/23

    Ansprüche nach einem erklärten Widerspruch gegen das Zustandekommen einer im Wege …

  • OLG Köln, 04.05.2022 - 20 U 27/22
  • OLG Köln, 24.09.2021 - 20 U 291/20

    Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach Widerruf Unzureichende …

  • OLG Köln, 26.11.2021 - 20 U 42/21

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Versicherungsverträgen nach Widerruf …

  • OLG Köln, 11.03.2024 - 20 U 332/23

    Annahme einer rechtsmissbräuchlichen Ausübung des Widerspruchsrechts i.R.e. …

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