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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.1960 - IV ZR 158/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,742
BGH, 16.12.1960 - IV ZR 158/60 (https://dejure.org/1960,742)
BGH, Entscheidung vom 16.12.1960 - IV ZR 158/60 (https://dejure.org/1960,742)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 1960 - IV ZR 158/60 (https://dejure.org/1960,742)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 34, 77
  • NJW 1961, 877
  • MDR 1961, 304
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.02.1952 - IV ZR 137/51

    Beischreibungsvermerk im Geburtsregister

    Auszug aus BGH, 16.12.1960 - IV ZR 158/60
    Hierbei können, wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung BGHZ 5, 157, 163 [BGH 14.02.1952 - IV ZR 137/51], ausgesprochen hat, nur solche Urkunden zugelassen werden, bei denen mit Sicherheit auszuschließen ist, daß sie errichtet oder doch benutzt werden, um anstelle eines anderen, keinen Restitutionsgrund bildenden Beweismittels in den Prozeß eingeführt zu werden.

    Abgesehen davon, daß damit leicht solche Urkunden anstelle eines anderen, keinen Restitutionsgrund bildenden Beweismittels, wie Zeugenaussagen und Gutachten, in den Prozeß eingeführt werden könnten, muß die ausnahmsweise erfolgende Zulassung nach Abschluß des Vorprozesses errichteter Urkunden auf solche Fälle beschränkt werden, in denen ihrer Natur nach solche Urkunden nicht vor Abschluß des Vorprozesses errichtet werden konnten, z.B. wie in dem in BGHZ 5, 157 entschiedenen Fall.

  • BAG, 22.01.1998 - 2 AZR 455/97

    Restitutionsklage nach Verdachtskündigung bei neuen Entlastungsgesichtspunkten

    Zur Restitution führen kann auch ein nachträglich gem. § 30 Abs. 1 PStG eingetragener Beischreibungsvermerk zu einer Geburtsurkunde, wenn die Staatsanwaltschaft die Ehelichkeit des Kindes angefochten hat und ein die Unehelichkeit des Kindes bezeugendes Statusurteil ergangen ist (…BSG Urteil vom 20. Dezember 1962, aaO), nicht jedoch dann, wenn der Restitutionskläger nach Unterliegen im Scheidungsverfahren selbst die Ehelichkeit erfolgreich angefochten und die Eintragung des entsprechenden Randvermerks erreicht hat (BGHZ 34, 77, 79).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.11.2009 - L 6 VJ 3978/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Wiederaufnahme des Verfahrens - Restitutionsklage …

    (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 24.04.1973 - 4 U 246/72 - unter Hinweis auf RG, Urteil vom 04.02.1932 - VI 337/31 - RGZ 135, 123; BGH, Urteil vom 14.02.1952 - IV ZR 137/51 - BGHZ 5, 157; BGH, Beschluss vom 16.12.1960 - IV ZR 158/60 - BGHZ 34, 77; BGH, Urteil vom 12.12.1962 - IV ZR 127/62 - BGHZ 38, 333; BAG, Urteil vom 19.10.1967 - 5 AZR 203/67 - NJW 1968, 862).

    Dasselbe gilt für einen nachträglichen Beischreibungsvermerk zu einer Geburtsurkunde, in dem die Legitimation eines Kindes als ehelich festgestellt wird (BGH, Urteil vom 14.02.1952 - IV ZR 137/51 - BGHZ 5, 157; BSG, Urteil vom 20.12.1962 - 3 RJ 85/55 - BSGE 18, 186; KG Berlin, Urteil vom 27.05.1975 - 18 U 2255/74 - NJW 1976, 245; BGH, Urteil vom 06.07.1979 - I ZR 135/77 - NJW 1980, 1000;… juris Rz. 19; a. A. BGH, Beschluss vom 16.12.1960 - IV ZR 158/60 - BGHZ 34, 77).

  • BGH, 06.12.1973 - IX ZR 154/72

    Restitutionsklage gegen Verwerfung der Revision

    Die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 7 b ZPO kann grundsätzlich nur auf Urkunden gestützt werden, die schon in dem früheren Verfahren hätten verwertet werden können, die schon errichtet waren, bevor das frühere Verfahren rechtskräftig abgeschlossen wurde (BGHZ 2, 245 f [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50]; 5, 157, 162 [BGH 14.02.1952 - IV ZR 137/51]; 30, 60, 64 f [BGH 29.04.1959 - IV ZR 311/58]; 34, 77, 79 [BGH 16.12.1960 - IV ZR 158/60]; 46, 300, 303 [BGH 14.12.1966 - IV ZR 241/65]; BGH RzW 1964, 404; RGZ 80, 240, 242; 123, 304 f; 151, 203, 206).

    Auf nachträglich errichtete Urkunden kann eine Restitutionsklage nur gestützt werden, wenn die durch sie zu beweisenden Tatsachen bereits während des früheren Verfahrens bestanden, die Urkunden ihrer Natur nach nicht im zeitlichen Zusammenhang mit den durch sie bezeugten Tatsachen errichtet werden können und deshalb, wenn sie errichtet werden, Tatsachen beweisen, die einer zurückliegenden Zeit angehören (RG HRR 1933, 1621; BGHZ 2, 245, 247 [BGH 28.05.1951 - IV ZR 6/50]; 5, 157, 162 ff [BGH 14.02.1952 - IV ZR 137/51]; 34, 77, 79 [BGH 16.12.1960 - IV ZR 158/60]; 46, 300, 304 f [BGH 14.12.1966 - IV ZR 241/65]).

  • LG Bonn, 07.11.2008 - 15 O 3/06

    Verjährung des Anspruchs eines Auftraggebers auf Schadenersatz aus einem zwischen …

    Eine Ausnahme wird lediglich für solche Urkunden anerkannt, die ihrer Natur nach Tatsachen beweisen, die sich auf einen zurückliegenden Zeitpunkt beziehen (z.B. Geburtsurkunde, Feststellungsbescheid der Schwerbehinderteneigenschaft, u.ä.) und die erst nach Abschluss des Vorprozesses bzw. hier der mündlichen Verhandlung errichtet werden konnten (BGH NJW 1961, 877, 878; NJW 1967, 630 [Geburtsurkunde bei nachträglicher Geburt]; OLG Köln NJW 1973, 2031, 2032).
  • BSG, 20.12.1962 - 3 RJ 85/55

    Gewährung von Waisenrente - Rechtskräftige Feststellung der Unehelichkeit eines …

    So muß auch der Randvermerk zu einer Geburtsurkunde, mit dem - wie im vorliegenden Fall - auf Grund eines Statusurteils im Ehelichkeitsanfechtungsverfahren die Unehelichkeit eines Kindes bezeugt wird (vgl. § 30 Abs. 1 PStG), als eine Urkunde angesehen werden, die eine einer zurückliegenden Zeit angehörende Tatsache beweist (BGHZ 34, 77, 79 f.).
  • BGH, 20.03.1963 - IV ZR 147/62

    Restitutionsklage. Beschwer in Ehesachen

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  • BGH, 04.10.1973 - III ZB 11/73

    Wiederaufnahme - Antrag auf Wiederaufnahme - Beweismittel - Zulässigkeit der …

    Dabei muß es sich - von hier nicht zutreffenden Sonderfällen abgesehen - um eine Urkunde handeln, die schon vor der Entscheidung im vorangegangenen Verfahren errichtet war, und es können jedenfalls nur solche Urkunden zugelassen werden, bei denen mit Sicherheit auszuschließen ist, daß sie errichtet oder benutzt werden, um anstelle eines anderen, keinen Restitutionsgrund bildenden Beweismittels in den Prozeß eingeführt zu werden (BGHZ 34, 77, 79).
  • BGH, 12.11.1962 - VII ZR 10/61

    Rechtsmittel

    Eine solche Urkunde ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig kein geeigneter Restitutionsgrund gemäß dem § 580 Nr. 7 b ZPO (u.a. BGHZ 30, 60, 64 [BGH 29.04.1959 - IV ZR 311/58], f; 34, 77).
  • BVerwG, 04.09.1973 - II WD 49.72

    Dienstvergehen eines Soldaten auf Zeit - Ernennung eines Soldaten zu einem Soldat …

    Es kommt dabei nicht darauf an, ob die Ehe im zivilrechtlichen Sinne ein absolutes Recht ist (…streitig vgl. Beitzke, Familienrecht, 15. Aufl. S. 57), oder ob dem Ehemann nur einzelne Abwehrrechte gegen den Ehestörer eingeräumt werden (vgl. BGHZ 6, 360; 34, 80) [BGH 16.12.1960 - IV ZR 158/60]; entscheidend für die dienstrechtliche Beurteilung ist vielmehr, daß es sich um eine auch gegen Dritte wirkende Rechtsposition handelt, deren Verletzung dem Kameraden durch § 12 Satz 2 SG untersagt ist.
  • BGH, 12.11.1962 - VII ZR 13/61

    Rechtsmittel

    Eine solche Urkunde ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig kein geeigneter Restitutionsgrund gemäß dem § 580 Nr. 7 b ZPO (u.a. BGHZ 30, 60, 64 [BGH 29.04.1959 - IV ZR 311/58], f; 34, 77).
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