Rechtsprechung
| BGH, 30.06.2015 - IV ZR 16/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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§ 552a Satz 1 ZPO, § 5a VVG, § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG, § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG, § 543 Abs. 2 ZPO
- Wolters Kluwer
Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung; Stützung einer Revision auf die Europarechtswidrigkeit eines Policenmodells; Ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchsrecht; Zustandekommen eines Versicherungsvertrages
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Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer Lebensversicherung; Stützung einer Revision auf die Europarechtswidrigkeit eines Policenmodells; Ordnungsgemäße Belehrung über das Widerspruchsrecht; Zustandekommen eines Versicherungsvertrages
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Verfahrensgang
- LG Köln, 15.07.2013 - 26 O 252/12
- OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13
- BGH, 30.06.2015 - IV ZR 16/14
- BGH, 16.09.2015 - IV ZR 16/14
Wird zitiert von ... (66) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13
VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …
Auszug aus BGH, 30.06.2015 - IV ZR 16/14
b) Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Vers icherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG…, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 BvR 2437/14, WM 2015, 514 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.D. VN ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42; BVerfG…, Beschluss vom 2. Februar 2015 aaO Rn. 42 ff.).
- BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14
Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der …
Auszug aus BGH, 30.06.2015 - IV ZR 16/14
b) Ob solchermaßen nach dem Policenmodell geschlossene Vers icherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (…vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 - 2 BvR 2437/14, WM 2015, 514 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.D. VN ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (…vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42; BVerfG, Beschluss vom 2. Februar 2015 aaO Rn. 42 ff.).
- BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13
Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der …
Auszug aus BGH, 30.06.2015 - IV ZR 16/14
Mit Urteil vom 10. Juni 2015 hat der Senat entschieden, dass der Begriff der "Textform" in einer Widerspruchsbelehrung nach § 5a VVG a. F. nicht erläuterungsbedürftig ist (IV ZR 105/13).
- BGH, 21.02.2024 - IV ZR 297/22
Altvertrag über eine Private Rentenversicherung: Fehlerhafte …
Rn. 11 Etwas anderes kann im Einzelfall ausnahmsweise nur dann anzunehmen sein, wenn die Widerspruchsbelehrung - anders als hier - etwa unter Einbeziehung des Gesamtinhalts des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich macht, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt, wie der Senat dies im Urteil vom 17. Januar 2024 angenommen hat (…IV ZR 19/23, juris Rn. 13 f.;… vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 2016 - IV ZR 558/15, juris Rn. 8; vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14, juris Rn. 8). - BGH, 12.07.2016 - IV ZR 558/15
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter …
Diese Frage ist jedoch geklärt, weil der Senat mit Beschluss vom 30. Juni 2015 (IV ZR 16/14, juris) die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts bereits gebilligt hat.Der Senat hat mit genanntem Beschluss die tatrichterliche Beurteilung desselben Berufungssenats für revisionsrechtlich unbedenklich erklärt, wonach eine wortgleiche Widerspruchsbelehrung der Beklagten den gesetzlichen Anforderungen auch im Hinblick auf die Nennung der fristauslösenden Unterlagen im Policenbegleitschreiben genügt, und die Revision durch Beschluss gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückgewiesen (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2015 und 16. September 2015 - IV ZR 16/14, juris).
- OLG Köln, 28.10.2016 - 20 U 30/16
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines …
Rn. 40 Diese vom Senat bereits zu einer im Wortlaut identischen Belehrung vertretene Auffassung (Senatsurt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt.In der nunmehr vorliegenden Entscheidung vom 7. September 2016 - IV ZR 306/14 - hat der Bundesgerichtshof an seiner Rechtsprechung in den Sachen IV ZR 16/14 und IV ZR 558/15 festgehalten (Rz.11), so dass der Senat derzeit keinen Anlass zu einer Änderung seiner bisherigen Auffassung sieht.
- OLG Köln, 03.05.2016 - 20 U 18/16
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …
Rn. 29 Diese vom Senat bereits zu einer im Wortlaut identischen Belehrung vertretene Auffassung (Senatsurt. v. 6. Dezember 2013 - 20 U 144/13 -) hat der Bundesgerichtshof mit Hinweisbeschluss vom 30. Juni 2015 - IV ZR 16/14 - bestätigt, indem dort angeführt ist, der Senat habe mit revisionsrechtlich beanstandungsfreier Begründung die Ansicht vertreten, dass die Widerspruchsbelehrung unter Einbeziehung des Policenbegleitschreibens dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich mache, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt. - BGH, 29.06.2016 - IV ZR 492/15
Rückzahlungsanspruch von geleisteten Versicherungsbeiträgen einer fondsgebundenen …
Diese Frage ist jedoch geklärt, weil der Senat mit Beschluss vom 30. Juni 2015 (IV ZR 16/14, juris) die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts bereits gebilligt hat.Der Senat hat mit genanntem Beschluss die tatrichterliche Beurteilung desselben Berufungssenats für revisionsrechtlich unbedenklich erklärt, wonach eine wortgleiche Widerspruchsbelehrung der Beklagten den gesetzlichen Anforderungen auch im Hinblick auf die Nennung der fristauslösenden Unterlagen im Policenbegleitschreiben genügt, und die Revision durch Beschluss gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückgewiesen (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2015 und 16. September 2015 - IV ZR 16/14, juris).
- OLG München, 16.11.2017 - 25 U 3439/17
Kein Widerspruchsrecht des Versicherungsnehmers nach § 5a VVG aF bei …
Das OLG Köln hält in den Urteilen vom 06.12.2013 Az. I-20 U144/13, vom 26.09.2015 Az. 20 U 97/15, vom 29.04.2016 Az. 20 U 184/15 und vom 03.05.2016 Az. 20 U 18/16 eine Widerspruchsbelehrung, die nicht ausdrücklich erwähnt, dass dem Versicherungsnehmer neben dem Versicherungsschein und den Versicherungsbedingungen auch die Verbraucherinformationen vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt, für wirksam, da sich das aus der Formulierung "Überlassung dei Unterlagen" und den uberlassenen Unterlagen ergebe Der Bundesgerichtshof hat diese Rechtsauffassung mit Beschlüssen vom 30.Juni 2015 - Az. IV ZR 16/14, vom 29.06.2016 - Az. IV ZR 492/15, vom 21.03.2017 Az. IV ZR 138/16 und vom 08.12.2016 Az. IV ZR 144/16 gebilligt. - BGH, 27.09.2016 - IV ZR 125/16
Private Rentenversicherung: Wirksamkeit der Widerspruchsbelehrung in einem …
Diese Frage ist jedoch geklärt, weil der Senat mit Beschluss vom 30. Juni 2015 (IV ZR 16/14, juris) die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts bereits gebilligt hat.Der Senat hat mit genanntem Beschluss die tatrichterliche Beurteilung desselben Berufungssenats für revisionsrechtlich unbedenklich erklärt, wonach eine wortgleiche Widerspruchsbelehrung der Beklagten den gesetzlichen Anforderungen auch im Hinblick auf die Nennung der fristauslösenden Unterlagen im Policenbegleitschreiben genügt und die Revision durch Beschluss gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückgewiesen (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2015 und 16. September 2015 - IV ZR 16/14, juris).
- BGH, 12.07.2016 - IV ZR 505/15
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter …
Diese Frage ist jedoch geklärt, weil der Senat mit Beschluss vom 30. Juni 2015 (IV ZR 16/14, juris) die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts bereits gebilligt hat.Der Senat hat mit genanntem Beschluss die tatrichterliche Beurteilung desselben Berufungssenats für revisionsrechtlich unbedenklich erklärt, wonach eine wortgleiche Widerspruchsbelehrung der Beklagten den gesetzlichen Anforderungen auch im Hinblick auf die Nennung der fristauslösenden Unterlagen im Policenbegleitschreiben genügt, und die Revision durch Beschluss gemäß § 552a Satz 1 ZPO zurückgewiesen (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2015 und 16. September 2015 - IV ZR 16/14, juris).
- BGH, 08.12.2016 - IV ZR 144/16
Bereicherungsrechtliches Rückerstattungsbegehren von Versichrungsprämien nach …
Diese Frage ist jedoch geklärt, weil der Senat mit Beschluss vom 30. Juni 2015 (IV ZR 16/14, juris) die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts bereits gebilligt hat.Der Senat hat auch dessen tatrichterliche Beurteilung für revisionsrechtlich unbedenklich erklärt, wonach eine wortgleiche Widerspruchsbelehrung der Beklagten den gesetzlichen Anforderungen im Hinblick auf die Nennung der fristauslösenden Unterlagen im Policenbegleitschreiben genüge und trotz Verwendung des Begriffs "Beilagen" im Versicherungsschein hinreichend klar werde, dass es sich bei den unter diesem Begriff angeführten Verbraucherinformationen um Unterlagen im Sinne der Widerspruchsbelehrung handele (Senatsbeschlüsse vom 30. Juni 2015 und 16. September 2015 - IV ZR 16/14, juris; vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2016 und 7. September 2016 - IV ZR 28/16, juris).
- BGH, 21.03.2017 - IV ZR 138/16
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach …
Diese Frage ist jedoch geklärt, weil der Senat mit Beschluss vom 30. Juni 2015 (IV ZR 16/14, juris) die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts bereits gebilligt hat. - BGH, 11.07.2016 - IV ZR 12/16
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter …
- BGH, 29.06.2016 - IV ZR 28/16
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter …
- OLG Köln, 10.06.2022 - 20 U 252/21
Rückabwicklung von Versicherungsverträgen Wirksamkeit von Widersprüchen …
- BGH, 06.02.2017 - IV ZR 211/16
Treuwidrige Ausübung des Widerrufrechts durch den Versicherungsnehmer; …
- BGH, 12.07.2016 - IV ZR 519/15
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter …
- OLG Köln, 29.04.2016 - 20 U 184/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines …
- BGH, 23.09.2015 - IV ZR 80/14
Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers bzgl. geleisteter …
- OLG Köln, 04.12.2015 - 20 U 160/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
- OLG Hamm, 05.08.2020 - 20 U 88/20
Lebensversicherung: § 5a VVG a.F., Widerspruchsbelehrung, Europarecht
- OLG Köln, 15.07.2016 - 20 U 64/16
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
- OLG Köln, 08.04.2016 - 20 U 198/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
- OLG Hamm, 23.11.2020 - 20 U 180/20
Folgeentscheidung zu OLG Hamm 20 U 180/20 v. 13.10.2020
- OLG Hamm, 29.10.2020 - 20 U 142/20
Lebensversicherung: § 5a VVG a.F., "ewiges Widerrufsrecht", Europarecht
- OLG Köln, 25.09.2015 - 20 U 97/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
- OLG Köln, 22.12.2015 - 20 U 147/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …
- OLG München, 29.05.2020 - 25 U 6057/19
Bereicherungsausschluss nach langjähriger Durchführung einer im Policenmodell …
- OLG Köln, 22.12.2015 - 20 U 146/15
Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht beim Abschluss eines …
- OLG Hamm, 14.01.2021 - 20 U 212/20
Rückabwicklung von fondsgebundenen Lebensversicherungsverträgen nach Widerspruch; …
- LG Hamburg, 28.02.2020 - 306 O 249/19
Widerruf eines Altvertrages über eine Rentenversicherung im sog. Policenmodell: …
- OLG Köln, 16.10.2015 - 20 U 107/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …
- LG Köln, 05.10.2015 - 26 O 491/14
Rückzahlungsanspruch von Beiträgen aus Rentenversicherungen nach Erklärung des …
- OLG Dresden, 12.05.2026 - 4 U 1570/25
Widerspruch gegen den Versicherungsvertrag: Gesamtschau
- OLG Frankfurt, 03.11.2022 - 3 U 163/22
Verwirkung des Widerspruchsrechts gegen Versicherungsverträge
- OLG Köln, 20.11.2015 - 20 U 149/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer fondsgebundenen …
- LG Hamburg, 28.01.2021 - 332 O 147/20
Rentenversicherungsvertrag im sog. Policenmodell: Verwirkung eines …
- OLG Köln, 24.06.2016 - 20 U 43/16
- LG Hamburg, 05.10.2021 - 314 O 42/20
Ordnungsgemäßheit der Widerspruchsbelehrung und Fristbeginn, Verfristung und …
- OLG Köln, 10.09.2021 - 20 U 93/21
Anspruch auf Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags nach Widerruf; …
- LG Stuttgart, 06.07.2018 - 22 O 44/18
Rentenversicherung im Policenmodell: Wirksamkeitsanforderungen an eine …
- LG Köln, 09.03.2016 - 26 O 409/15
- OLG Dresden, 29.04.2026 - 4 U 25/26
Widerspruch Rentenversicherung: Gesamtpaket heilt Mängel
- OLG Karlsruhe, 15.08.2025 - 25 U 115/24
Ordnungsgemäßheit der Widerspruchsbelehrung im Policenbegleitschreiben eines …
- LG Köln, 22.01.2020 - 26 S 1/19
- LG Hamburg, 04.02.2021 - 332 O 296/20
Versicherungsvertrag: Verwirkung eines Widerspruchsrechts bei nicht …
- OLG Hamm, 05.08.2020 - 20 U 68/20
- OLG Hamm, 31.08.2021 - 20 U 147/21
Rückabwicklung eines Versicherungsvertrages nach Widerspruch; Wirksamkeit einer …
- LG Hamburg, 28.01.2021 - 332 O 286/20
Versicherungsvertrag im sog. Policenmodell: Verwirkung eines Widerspruchsrechts
- OLG Karlsruhe, 14.08.2025 - 25 U 112/24
Ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung bei Kapitallebensversicherungsvertrag
- OLG Karlsruhe, 19.01.2022 - 9 U 130/19
Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch; Beginn einer …
- OLG Karlsruhe, 14.08.2025 - 25 U 2/24
Erheblichkeit von versicherter Person oder Versicherungsnehmereigenschaft für …
- OLG Hamm, 16.03.2021 - 20 U 42/21
Ansprüche nach Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags; Verfristeter …
- OLG München, 22.11.2017 - 25 U 4262/16
Widerspruchsbelehrung bei Abschluss einer Rentenversicherung im Policenmodell
- LG Hamburg, 16.04.2021 - 306 O 421/20
Rentenversicherungsvertrag: Anforderungen an eine Widerspruchsbelehrung; …
- LG Hamburg, 27.03.2020 - 306 O 251/19
Rentenversicherungsverträge: Ordnungsgemäßheit von Widerspruchsbelehrungen; …
- LG Köln, 03.02.2016 - 26 O 84/15
Verzinsliche Rückzahlung der Beiträge der geschlossenen fondsgebundenen …
- LG Hamburg, 20.08.2021 - 306 O 479/19
- LG Hamburg, 20.07.2021 - 314 O 146/20
Verwirkung eines Widerspruchsrechts bei Beitragsfreistellung
- LG Essen, 19.08.2020 - 18 O 59/20
Lebensversicherungsvertrag
- LG Hamburg, 06.03.2020 - 306 O 250/19
Rentenversicherungsvertrag: Ordnungsgemäßheit einer Widerspruchsbelehrung
- LG Hamburg, 21.09.2021 - 314 O 145/20
Verwirkung der Ausübung des Widerspruchsrechts in Bezug auf einen …
- LG Köln, 15.03.2021 - 26 O 371/20
- LG Köln, 09.03.2020 - 26 O 318/19
- LG Hamburg, 26.11.2021 - 306 O 422/20
Ordnungsgemäßheit der Widerspruchsbelehrung hinsichtlicht des Beginns der …
- LG Köln, 23.05.2016 - 26 O 471/15
- KG, 17.09.2019 - 6 U 162/18
Gliederung und Bezeichnung von Verbraucherinformationen in einem …
- LG München II, 29.06.2018 - 10 O 3684/17
Ansprüche nach nachträglichem Widerspruch aus einem kapitalbildenden …
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Rechtsprechung
| BGH, 16.09.2015 - IV ZR 16/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Stützung einer Revision auf die Europarechtswidrigkeit eines Policenmodells; Beschränkung verbraucherschützender Widerspruchsrechte durch nationale Vorschriften; Widerruf eines Versicherungsvertrages
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 552a S. 1
Stützung einer Revision auf die Europarechtswidrigkeit eines Policenmodells; Beschränkung verbraucherschützender Widerspruchsrechte durch nationale Vorschriften; Widerruf eines Versicherungsvertrages - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 15.07.2013 - 26 O 252/12
- OLG Köln, 06.12.2013 - 20 U 144/13
- BGH, 30.06.2015 - IV ZR 16/14
- BGH, 16.09.2015 - IV ZR 16/14
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13
VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …
Auszug aus BGH, 16.09.2015 - IV ZR 16/14
Entgegen der Ansicht der Revision sind die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch geklärt (siehe im Einzelnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.;… BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m. w. N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (…vgl. Senatsurteil aaO;… vgl. auch BVerfG aaO). - BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13
Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der …
Auszug aus BGH, 16.09.2015 - IV ZR 16/14
Die Erwägungen der Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung, eine genaue Belehrung der Versicherungsnehmer über ihr Rücktrittsrecht vor Abschluss des Vertrages s icherzustellen, werden auch hier nicht berührt, denn entscheidend ist im Streitfall, dass d. VN, der dem geltenden nationalen Recht entsprechend ordnungsgemäß über die Möglichkeit belehrt worden ist, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen gleichwohl in Vollzug gesetzt und ihn über mehrere Jahre durchgeführt hat (vgl. ergänzend Senatsurteil vom 10. Juni 2015 - IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 13 f.). - BVerfG, 04.03.2015 - 1 BvR 3280/14
Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der …
Auszug aus BGH, 16.09.2015 - IV ZR 16/14
Entgegen der Ansicht der Revision sind die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch geklärt (…siehe im Einzelnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m. w. N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (…vgl. Senatsurteil aaO;… vgl. auch BVerfG aaO).
- LG Aachen, 06.01.2016 - 9 O 395/14
Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines im Wege des sog. Policenmodells …
Rn. 74 Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben macht die Belehrung dem Versicherungsnehmer noch ausreichend deutlich, welche Unterlagen ihm vorliegen müssen, damit die Widerspruchsfrist beginnt (vgl. BGH, Beschluss vom 16.09.2015 - IV ZR 16/14 im Nachgang zu OLG Köln, Urteil vom 06.12.2013 - 20 U 144/13; zitiert nach juris). - LG Köln, 04.01.2016 - 26 O 191/15
Rückabwicklung von kapitalbildenden Lebensversicherungen nach Erklärung des …
Im Gegensatz hat der BGH nicht nur in der Entscheidung vom 16.09.2015, IV ZR 16/14, der der Beschluss vom 30.06.2015 sowie eine erstinstanzliche Entscheidung der hiesigen Kammer zugrunde liegt, eine wortlautidentische Belehrung der Beklagten für ausreichend erachtet. - OLG Hamm, 13.10.2020 - 20 U 180/20
Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages; Treuwidrige Ausübung eines …
Dem Empfänger wird so deutlich gemacht, dass die Widerspruchsfrist erst beginnt mit Überlassung des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformation (ebenso für eine gleichlautende Belehrung und Gestaltung des Policenbegleitschreibens OLG Köln, Urteil vom 29.04.2016 - 20 U 184/15, juris; Revision zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 26.04.2017 - IV ZR 138/16, juris; zuvor schon OLG Köln, Urteil vom 06.12.2013 - 20 U 144/13, juris; Revision zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 16.09.2015 - IV ZR 16/14, juris).
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