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Rechtsprechung
   BGH - IV ZR 163/18   

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BGH - IV ZR 163/18 (https://dejure.org/9999,105577)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 17.06.2020 - 20 U 182/15

    Wohngebäudeversicherung: Feststellungsklage; Obliegenheit zur Trocknung

    Rn. 90 Für einen solchen Fall wird die Feststellungsklage trotz möglich Sachverständigenverfahrens vereinzelt für unzulässig gehalten, wenn auch Streit zur Höhe besteht (vgl. OLG Frankfurt Beschl. v. 2.5.2018 - 3 U 244/16, r+s 2019, 25 = juris Rn. 17 f. [NZB zurückgewiesen BGH Beschl. v. 13.11.2019 - IV ZR 163/18];… a. A. unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BGH: OLG Celle Urt. v. 28.11.2019 - 8 U 55/19, VersR 2020, 768 unter II.1).

    Rn. 93 Dem ist trotz des Zurückweisungsbeschlusses des BGH in dieser Sache (BGH Beschl. v. 13.11.2019 - IV ZR 163/18) für den hier vorliegenden Einzelfall nicht zu folgen.

  • OLG Nürnberg, 10.02.2020 - 8 U 2056/19

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage in der Leitungswasserversicherung bei …

    Rn. 41 dd) Der Senat hat zur Kenntnis genommen, dass der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13. November 2019 (IV ZR 163/18 - n.v.) eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (…aaO) zurückgewiesen hat.
  • OLG Frankfurt, 09.03.2022 - 7 U 133/20

    Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage bei Wohngebäudeversicherung

    Der Senat folgt nicht der abweichenden Auffassung des 3. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, die dieser in seinem Beschluss vom 02.05.2018 vertreten hat ( 3 U 244/16, zit. n. Juris; die Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 13.12.2019 - IV ZR 163/18, n.v. - zurückgewiesen, allerdings ohne Begründung), wonach auch dann, wenn nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen eines Hausratversicherers die Durchführung eines Sachverständigenverfahrens möglich ist, eine Feststellungsklage wegen fehlenden Feststellungsinteresses unzulässig ist.
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