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Rechtsprechung
   BGH, 25.10.1957 - IV ZR 167/57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1957,2024
BGH, 25.10.1957 - IV ZR 167/57 (https://dejure.org/1957,2024)
BGH, Entscheidung vom 25.10.1957 - IV ZR 167/57 (https://dejure.org/1957,2024)
BGH, Entscheidung vom 25. Oktober 1957 - IV ZR 167/57 (https://dejure.org/1957,2024)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.05.1953 - V ZR 54/52

    Zugelassene Revision. Umfang der Prüfung

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - IV ZR 167/57
    Entsprechend den Vorschriften der Zivilprozeßordnung wird, wenn die Revision gegen ein Berufungsurteil zugelassen wird, damit für den Revisionskläger die Möglichkeit eröffnet, das Urteil genau so wie ein Urteil, das ohne Zulassung revisibel wäre, in vollem Umfang und ohne Beschränkung auf die Gründe, die für die Zulassung entscheidend sind, anzufechten (vgl. die Entscheidung BGHZ 9, 357 ff).
  • BGH, 12.12.1956 - IV ZR 212/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - IV ZR 167/57
    Bei dieser Auffassung ist der Senat auch nach Inkrafttreten des BEG verblieben (vgl. die Entscheidung RzW 57, 116 38 und 146 18 sowie die nichtveröffentlichte Entscheidung vom 12.12.1956 - IV ZR 212/56 -, in der eine Tätigkeit ähnlich der eines Funktionäres der SED als ein Bekämpfen angesehen wurde, und vom 27.3.1957 - IV ZR 5/57 -), in der dies bejaht wurde für eine systematische Propaganda gegen den Nationalsozialismus mit dem Ziele, die Stimmung der Bevölkerung und ihr Vertrauen zu ihm zu untergraben.
  • BGH, 27.03.1957 - IV ZR 5/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - IV ZR 167/57
    Bei dieser Auffassung ist der Senat auch nach Inkrafttreten des BEG verblieben (vgl. die Entscheidung RzW 57, 116 38 und 146 18 sowie die nichtveröffentlichte Entscheidung vom 12.12.1956 - IV ZR 212/56 -, in der eine Tätigkeit ähnlich der eines Funktionäres der SED als ein Bekämpfen angesehen wurde, und vom 27.3.1957 - IV ZR 5/57 -), in der dies bejaht wurde für eine systematische Propaganda gegen den Nationalsozialismus mit dem Ziele, die Stimmung der Bevölkerung und ihr Vertrauen zu ihm zu untergraben.
  • RG, 26.01.1938 - VI 220/37

    Kann sich ein Kläger, dem das Landgericht bei Festsetzung von Rentenbezügen …

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - IV ZR 167/57
    Zwar hat der Kläger nicht, wie dies die Revision rügt, an seinem früheren, verfahrensrechtlich unzulässigen Antrag festgehalten; er hat vielmehr einen Antrag auf Zurückweisung der Berufung gestellt und damit lediglich beantragt, es bei dem ihm vom Landgericht Zugesprochenen zu belassen (vgl. RGZ 157, 23 ff).
  • RG, 12.03.1936 - VI 492/35

    1. Welche Bedeutung hat die Rechtskraft eines Urteils über den Grund des …

    Auszug aus BGH, 25.10.1957 - IV ZR 167/57
    Voraussetzung dafür, einen Anspruch als dem Grunde nach für gerechtfertigt zu erklären, ist jedoch, daß ein Schaden der vom Kläger behaupteten Art nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge aus dem schadenstiftenden Ereignis anzunehmen ist (vgl. RGZ 151, 5 [8] und BGH in NJW 51, 195 10 ); hierüber enthält das Berufungsurteil keine Ausführungen.
  • BGH, 12.07.1972 - VIII ZR 200/71

    Anforderungen an die nachträgliche Unmöglichkeit des Schuldners - Haftung bei …

    Das Berufungsurteil unterliegt, soweit es zum Nachteil des Revisionsklägers erkannt hat, jedenfalls dann in vollem Umfang der revisionsgerichtlichen Nachprüfung, wenn der Ausspruch über die Zulassung keine ausdrückliche Einschränkung enthält, sondern ein entsprechender Wille des Berufungsgerichts lediglich aus der Begründung des Ausspruchs entnommen werden kann (BGHZ 9, 357; BGH Urt. vom 25. Oktober 1957 - IV ZR 167/57 = LM ZPO § 546 Nr. 27 und vom 18. Dezember 1968 - VIII ZR 12/67 = LM ZPO § 546 Nr. 68 = BGHWarn 1968 Nr. 297).
  • BGH, 25.10.1972 - VIII ZR 54/71

    Klage des Konkursverwalters bei Hinterlegung

    Das Berufungsurteil unterliegt zwar, soweit es zum Nachteil des Revisionsklägers erkannt hat, auch dann in vollem Umfang der revisionsgerichtlichen Nachprüfung, wenn das Berufungsgericht die Rechtsfrage bezeichnet hat, die ihm die Zulassung der Revision gerechtfertigt erscheinen läßt, der Ausspruch über die Zulassung aber keine ausdrückliche Einschränkung enthält, ein entsprechender Wille des Berufungsgerichts vielmehr lediglich aus der Begründung des Ausspruchs entnommen werden kann (BGH Urt. vom 25. Oktober 1957 - IV ZR 167/57 = LM ZPO § 546 Nr. 27 und vom 18. Dezember 1968 - VIII ZR 12/67 = LM ZPO § 546 Nr. 68).
  • BGH, 20.12.1972 - VIII ZR 113/71

    Anforderungen an die Auslegung eines Handelsvertretervertrages - Voraussetzungen …

    Grundsätzlich unterliegt das Berufungsurteil, soweit es zum Nachteil der Revisionsklägerin erkannt hat, auch dann in vollem Umfange der revisionsgerichtlichen Nachprüfung, wenn das Berufungsgericht die Rechtsfrage, die ihm die Zulassung der Revision gerechtfertigt erscheinen läßt, in der Urteilsformel nicht bezeichnet hat und eine Einschränkung des Ausspruchs über die Zulassung der Revision sich lediglich aus den Urteilsgründen entnehmen läßt (BGH Urt. vom 25. Oktober 1957 - IV ZR 167/57 = LM ZPO § 546 Nr. 27 und vom 18. Dezember 1968 - VIII ZR 12/67 = LM ZPO § 546 Nr. 68).
  • BGH, 01.07.1969 - VI ZR 216/67

    Ausgleich zweier Träger der Sozialversicherung im Innenverhältnis hinsichtlich …

    Der Bundesgerichtshof ist daher zu einer Überprüfung des Berufungsurteils im Rahmen der Revisionsbegründung in gleicher Weise berechtigt und verpflichtet wie bei einer Revision, die einer Partei ohne Zulassung zusteht (BGHZ 9, 357 und Urteil des BGH vom 25. Oktober 1957 - IV ZR 167/57 - LM Nr. 27 zu § 546 ZPO).
  • BGH, 18.06.1959 - II ZR 121/57

    Erfüllungsanspruch des Bezirksvertreters, Bezirksprovision, Bezirksvertreter, …

    Zwar hat, wenn die Revision zugelassen ist, das Revisionsgericht die Rechtssache in vollem Umfang und ohne Beschränkung auf bestimmte Fragen zu entscheiden (BGHZ 9, 357; Urt. v. 25. Oktober 1957 - IV ZR 167/57).
  • BGH, 16.12.1959 - IV ZR 183/59

    Rechtsmittel

    Dieses Verhalten muß sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, d.h. die im Grundgesetz niedergelegte rechtsstaatliche Ordnung der Bundesrepublik, richten, die auf der Volkssouveränität, der Freiheit des einzelnen und den Geboten der sozialen Gerechtigkeit beruht und jegliche Gewalt- und Willkürherrschaft ausschließt (Urteil des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957 - IV ZR 167/57 -, in RzW 1958, 68 Nr. 23, nur teilweise abgedruckt - BVerfGE 2, 12 [BVerfG 23.10.1952 - 1 BvB 1/51]).
  • VG Köln, 21.04.2004 - 8 K 18/03

    Anforderungen an die Substantiierung eines Leistungsanspruchs bzw. …

    Vgl. hierzu: BGH, Urteile vom 25.10.1957 - IV ZR 167/57 -, RzW 1958, 68; vom 12.4.1961 - IV ZR 277/60 -, RzW 1961, 378; und vom 5.7.1973 - IX ZR 61/71 -, RzW 1973, 420.
  • BGH, 12.02.1958 - IV ZB 30/58

    Rechtsmittel

    Die Auslegung dieser Vorschrift stimmt mit der Rechtsprechung des Senats überein (vgl. insbes. Urteil vom 25. Oktober 1957 - IV ZR 167/57 -, RzW 58, 6823).
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