Rechtsprechung
| BGH, 22.10.1955 - IV ZR 168/55 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- BAG, 11.10.1957 - 1 AZR 227/56 Wie der Bundesgerichtshof zutreffend in seinem Urteil vom 22. Oktober 1955 in IV ZR 168/55 ausgesprochen hat, sind unter entschädigungsrechtlichen Ansprüchen im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes nur Ansprüche auf materielle Entschädigung zu verstehen, dagegen nicht Ansprüche auf Betreuung, erhöhte Pürsorge, erhöhte Arbeitslosenunterstützung, vorzugsweise Berücksichtigung bei der Zuweisung von Wohnraum und auf besonderen Kündigungsschutz.
- BGH, 06.06.1956 - IV ZR 33/56
Rechtsmittel
Doch muß die Klägerin nach § 97 Abs. 1 ZPO in Verbindung mit § 98 Abs. 3 BEG die außergerichtlichen Kosten der Berufung und Revision tragen, weil sie das damit verfolgte Ziel, ein sachliches Erkenntnis über die Klage zu erhalten, nicht erreicht hat (BGHZ 11, 43 [59]; 12, 52 [71]; Urteil des erkennenden Senats vom 22.10.1955 IV ZR 168/55).
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