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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,188
BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75 (https://dejure.org/1975,188)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1975 - IV ZR 17/75 (https://dejure.org/1975,188)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1975 - IV ZR 17/75 (https://dejure.org/1975,188)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch aus einer Krankenhaustagegeldversicherung - Ausschluss der Leistungspflicht des Versicherers für eine Morphiumentziehungskur durch eine Suchtklausel - Vorliegen einer mehraktigen Kausalkette hin zu einer medizinisch notwendigen Entziehungskur - Auslegung der ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 65, 142
  • NJW 1976, 106
  • NJW 1976, 374 (Ls.)
  • MDR 1976, 128
  • VersR 1975, 1093
  • DB 1975, 2429
 
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Wird zitiert von ... (46)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.02.1962 - II ZR 95/60
    Auszug aus BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75
    Risikoausschlußklauseln, durch die bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Gefahren ausgesondert werden (sogenannte sekundäre Risikobeschränkungen, vgl. hierzu BGHZ 23, 355, 359; BGH VersR 1966, 722, 723), verfolgen im allgemeinen den Zweck, ein für den Versicherer nicht überschaubares und nicht berechenbares Risiko auszuklammern, das eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation sehr stark erschweren oder gar unmöglich machen und sich vor allem mit dem Bestreben nicht vertragen würde, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (vgl. BGH VersR 1951, 79, 80 für die Überschwemmungsklausel in § 4 Ziff. I 4 AHB; BGH VersR 1962, 341, 342 für den Ausschluß von Gesundheitsschädigungen durch Temperatur- und Witterungseinflüsse in § 2 II Nr. 2 b AUS a.F.; BGH VersR 1973, 170 und KG VersR 1960, 589 für die Abwässerklausel in § 4 Ziff. I 5 AHB; OLG München VersR 1952, 270 f zu § 4 Ziff. I 5 AHB [allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit]; BGH VersR 1975, 126 zur AVB für Glasversicherung, Ausschlußklauseln für Schäden, die durch innere Unruhen, insbesondere Landfriedensbruch, verursacht wurden).

    Zwar dürfen Ausschlußklauseln nicht weiter ausgedehnt werden, als es ihr Sinn unter Beachtung ihres wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise erfordert (BGH VersR 1951, 79 f; 1962, 341 f).

  • BGH, 13.11.1974 - IV ZR 178/73

    Tragweite der Haftungsausschlussklausel für durch innere Unruhen, insbesondere …

    Auszug aus BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75
    Risikoausschlußklauseln, durch die bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Gefahren ausgesondert werden (sogenannte sekundäre Risikobeschränkungen, vgl. hierzu BGHZ 23, 355, 359; BGH VersR 1966, 722, 723), verfolgen im allgemeinen den Zweck, ein für den Versicherer nicht überschaubares und nicht berechenbares Risiko auszuklammern, das eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation sehr stark erschweren oder gar unmöglich machen und sich vor allem mit dem Bestreben nicht vertragen würde, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (vgl. BGH VersR 1951, 79, 80 für die Überschwemmungsklausel in § 4 Ziff. I 4 AHB; BGH VersR 1962, 341, 342 für den Ausschluß von Gesundheitsschädigungen durch Temperatur- und Witterungseinflüsse in § 2 II Nr. 2 b AUS a.F.; BGH VersR 1973, 170 und KG VersR 1960, 589 für die Abwässerklausel in § 4 Ziff. I 5 AHB; OLG München VersR 1952, 270 f zu § 4 Ziff. I 5 AHB [allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit]; BGH VersR 1975, 126 zur AVB für Glasversicherung, Ausschlußklauseln für Schäden, die durch innere Unruhen, insbesondere Landfriedensbruch, verursacht wurden).
  • BGH, 21.02.1957 - II ZR 175/55

    Haftpflichtversicherung. Beweislast.

    Auszug aus BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75
    Risikoausschlußklauseln, durch die bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Gefahren ausgesondert werden (sogenannte sekundäre Risikobeschränkungen, vgl. hierzu BGHZ 23, 355, 359; BGH VersR 1966, 722, 723), verfolgen im allgemeinen den Zweck, ein für den Versicherer nicht überschaubares und nicht berechenbares Risiko auszuklammern, das eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation sehr stark erschweren oder gar unmöglich machen und sich vor allem mit dem Bestreben nicht vertragen würde, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (vgl. BGH VersR 1951, 79, 80 für die Überschwemmungsklausel in § 4 Ziff. I 4 AHB; BGH VersR 1962, 341, 342 für den Ausschluß von Gesundheitsschädigungen durch Temperatur- und Witterungseinflüsse in § 2 II Nr. 2 b AUS a.F.; BGH VersR 1973, 170 und KG VersR 1960, 589 für die Abwässerklausel in § 4 Ziff. I 5 AHB; OLG München VersR 1952, 270 f zu § 4 Ziff. I 5 AHB [allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit]; BGH VersR 1975, 126 zur AVB für Glasversicherung, Ausschlußklauseln für Schäden, die durch innere Unruhen, insbesondere Landfriedensbruch, verursacht wurden).
  • BGH, 13.12.1972 - IV ZR 154/71

    Regenwasser - Abwasser - Entwässerung - Regenrinne - Abflußrohr - AHB

    Auszug aus BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75
    Risikoausschlußklauseln, durch die bestimmte, an sich in den durch die Versicherungsart gedeckten Gefahrenbereich fallende Gefahren ausgesondert werden (sogenannte sekundäre Risikobeschränkungen, vgl. hierzu BGHZ 23, 355, 359; BGH VersR 1966, 722, 723), verfolgen im allgemeinen den Zweck, ein für den Versicherer nicht überschaubares und nicht berechenbares Risiko auszuklammern, das eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation sehr stark erschweren oder gar unmöglich machen und sich vor allem mit dem Bestreben nicht vertragen würde, die Beiträge möglichst niedrig und damit für die Masse der in Betracht kommenden Versicherungskunden akzeptabel zu gestalten (vgl. BGH VersR 1951, 79, 80 für die Überschwemmungsklausel in § 4 Ziff. I 4 AHB; BGH VersR 1962, 341, 342 für den Ausschluß von Gesundheitsschädigungen durch Temperatur- und Witterungseinflüsse in § 2 II Nr. 2 b AUS a.F.; BGH VersR 1973, 170 und KG VersR 1960, 589 für die Abwässerklausel in § 4 Ziff. I 5 AHB; OLG München VersR 1952, 270 f zu § 4 Ziff. I 5 AHB [allmähliche Einwirkung von Feuchtigkeit]; BGH VersR 1975, 126 zur AVB für Glasversicherung, Ausschlußklauseln für Schäden, die durch innere Unruhen, insbesondere Landfriedensbruch, verursacht wurden).
  • OLG Hamm, 09.10.1974 - 20 U 128/74
    Auszug aus BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75
    Das Berufungsgericht hat die Klage abgewiesen (OLG Hamm VersR 1975, 631).
  • BGH, 28.09.2005 - IV ZR 106/04

    Begriff des den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes; Umfang der …

    Nach dem - für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck und der bei Risikoausschlüssen gebotenen engen Auslegung (BGHZ 65, 142, 145; Senatsurteil vom 17. März 1999 - IV ZR 89/98 - VersR 1999, 748 unter 2 a und ständig) sind bereits die von § 3 (1) d) dd) ARB 96 geforderten Voraussetzungen der Baufinanzierung nicht gegeben.
  • BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02

    Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung

    Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, daß er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne daß ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGHZ 65, 142, 145; Senatsurteil vom 17. März 1999 - IV ZR 89/98 - VersR 1999, 748 unter 2 a).
  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als …

    Sie bedeutet, daß man den Sinn der Klauseln, den sie für alle Beteiligten und für alle Fälle vernünftigerweise gleichmäßig haben müssen, unter objektiven Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zwecks der getroffenen Regelung und der gewählten Ausdrucksweise erforscht (RGZ 171, 43; vgl. auch z. B. BGHZ 65, 142).
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