Rechtsprechung
| BGH, 25.10.1957 - IV ZR 172/57 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Koblenz, 26.02.1957 - 3 U (WG) 42/56
- BGH, 25.10.1957 - IV ZR 172/57
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.10.1956 - 1 BvR 190/56
Keine einstweilige Anordnung gegen das Sonntagsfahrverbot von LKWs
Auszug aus BGH, 25.10.1957 - IV ZR 172/57
Einen gegenteiligen Standpunkt haben das Oberlandesgericht in Frankfurt in NJW RzW 1957, 239 Nr. 33 und Küster in NJW 1956, 1697 ff [BVerfG 08.10.1956 - 1 BvR 190/56] eingenommen.Dies ist auch die Ansicht von Küster in NJW 1956, 1698 [BVerfG 08.10.1956 - 1 BvR 190/56], wo er ausführt, unter rückerstattungsrechtliche Ansprüche fielen auch diejenigen auf Geldersatz gerichteten Ansprüche, die Schäden ausgleichen sollen, die auf die Entziehung eines Vermögensgegenstandes zurückgehen (vgl. auch § 4 des Bundesratsentwurfs [Anlage 3 zur Bundestagsdrucksache Nr. 4527 DBT 1. Wahlperiode]).
- BGH, 10.11.1956 - IV ZR 274/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.10.1957 - IV ZR 172/57
An der in dem Urteil vom 10. November 1956 IV ZR 274/56 (NJW RzW 1957, 54 Nr. 41) vertretenen Rechtsauffassung wird festgehalten.Er hat demgemäß entschieden, es sei - vorbehaltlich der sich für den Verfolgten aus § 228 Abs. 2 BEG ergebenden weitergehenden Ansprüche - grundsätzlich trotz der abweichenden Fassung des an die Stelle des § 18 BErgG getretenen § 51 BEG auch daran festzuhalten daß Ansprüche aus dieser Vorschrift, insbesondere aus Abs. 3 derselben nicht bestehen, wenn die von dem Verfolgten im Stich gelassenen Sachen von behördlichen Stellen beschlagnahmt und verwertet worden sind (Urteile vom 10. November 1956 - IV ZR 203/56 und IV ZR 274/56 - sowie vom 11. Januar 1957 - IV ZR 283/56 -).
- BGH, 10.11.1956 - IV ZR 203/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.10.1957 - IV ZR 172/57
Er hat demgemäß entschieden, es sei - vorbehaltlich der sich für den Verfolgten aus § 228 Abs. 2 BEG ergebenden weitergehenden Ansprüche - grundsätzlich trotz der abweichenden Fassung des an die Stelle des § 18 BErgG getretenen § 51 BEG auch daran festzuhalten daß Ansprüche aus dieser Vorschrift, insbesondere aus Abs. 3 derselben nicht bestehen, wenn die von dem Verfolgten im Stich gelassenen Sachen von behördlichen Stellen beschlagnahmt und verwertet worden sind (Urteile vom 10. November 1956 - IV ZR 203/56 und IV ZR 274/56 - sowie vom 11. Januar 1957 - IV ZR 283/56 -).
- BGH, 28.11.1956 - IV ZR 171/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.10.1957 - IV ZR 172/57
Gerichtliche Kosten sind gemäß § 229 BEG nicht entstanden (Urteil des Senats vom 28. November 1956 IV ZR 171/56, abgedruckt in NJW RzW 1957, 59 Nr. 48). - BGH, 06.06.1956 - IV ZR 74/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.10.1957 - IV ZR 172/57
In dem Urteil vom 6. Juni 1956 IV ZR 74/56 (NJW RzW 1956, 265) hat der Senat ausgesprochen, daß Entschädigungsansprüche wegen Schadens am Eigentum nicht bestehen, wenn der Verfolgte infolge seiner Deportation Sachen hat im Stich lassen müssen, diese Sachen aber gleichzeitig oder im Zusammenhang mit der Deportation Gegenstand einer Entziehung im Sinne des Rückerstattungsrechts gewesen sind. - BGH, 11.01.1957 - IV ZR 283/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 25.10.1957 - IV ZR 172/57
Er hat demgemäß entschieden, es sei - vorbehaltlich der sich für den Verfolgten aus § 228 Abs. 2 BEG ergebenden weitergehenden Ansprüche - grundsätzlich trotz der abweichenden Fassung des an die Stelle des § 18 BErgG getretenen § 51 BEG auch daran festzuhalten daß Ansprüche aus dieser Vorschrift, insbesondere aus Abs. 3 derselben nicht bestehen, wenn die von dem Verfolgten im Stich gelassenen Sachen von behördlichen Stellen beschlagnahmt und verwertet worden sind (Urteile vom 10. November 1956 - IV ZR 203/56 und IV ZR 274/56 - sowie vom 11. Januar 1957 - IV ZR 283/56 -).
- BGH, 25.10.1957 - IV ZR 141/57
Rechtsmittel
Er hat seine Ansicht in der vorliegenden Sache neben der am selben Tag anstehenden Sache IV ZR 172/57 erneut eingehend geprüft und sieht keinen Anlaß, von seiner bisherigen Rechtsprechung abzugehen.Auf das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil in der Sache IV ZR 172/57, das sich mit den Fragen eingehend auseinandergesetzt hat, wird Bezug genommen.
- BGH, 25.10.1961 - IV ZR 106/61
Rechtsmittel
Mit der Beschlagnahme und anschliessenden Verwertung der Einrichtung hat es daher diese ungerechtfertigt entzogen (vgl. die Urteile des erkennenden Senats vom 25. Oktober 1957 - IV ZR 172/57 -, LM Nr. 7 zu § 5 BEG 1956 = RzW 1958, 66 Nr. 21 samt weiteren Nachweisen; vom 15. Januar 1958 - IV ZR 268/57 -, RzW 1958, 145 Nr. 23). - BGH, 15.01.1958 - IV ZR 268/57
Rechtsmittel
Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts hat der erkennende Senat ferner in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß gemäß § 5 BEG grundsätzlich allein Ansprüche nach den Vorschriften des Rückerstattungsrechts und nicht nach dem Bundesentschädigungsgesetz geltend gemacht werden können, wenn das Reich aus Anlaß der Deportation von Juden auf Sachen gegriffen hat, die im Eigentum der Deportierten stehen (RzW 1957, 54 sowie das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 25. Oktober 1957 - IV ZR 172/57 -, in dem sich der Senat eingehend mit den Einwänden, die gegen seine Rechtsprechung erhoben worden sind, auseinandergesetzt hat). - BGH, 15.11.1957 - IV ZR 240/57
Rechtsmittel
Der Senat hat an dieser Rechtsprechung trotz der dagegen erhobenen Bedenken in seinem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 25. Oktober 1957 IV ZR 172/57 festgehalten. - BGH, 09.07.1958 - IV ZR 55/58
Rechtsmittel
Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob der Rückerstattungsanspruch aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen zu einer vollen Wiedergutmachung führt oder nicht (Urteile des erkennenden Senats vom 15. November 1957 IV ZR 249/57, NJW RzW 1958, 65 Nr. 20, und vom 25. Oktober 1957 IV ZR 172/57, NJW RzW 1958, 66).
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