Rechtsprechung
| BGH, 19.08.2015 - IV ZR 173/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 552a Satz 1 ZPO, § 5a VVG, § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), § 5a Abs. 1 Satz 1 VVG, § 543 Abs. 2 ZPO, § 5a Abs. 2 Satz 1 VVG
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Rentenversicherung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 5a Abs. 1 S. 1
Anspruch eines Versicherungsnehmers auf Rückzahlung geleisteter Versicherungsbeiträge einer fondsgebundenen Rentenversicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 30.08.2013 - 18 C 1267/13
- LG Stuttgart, 10.04.2014 - 5 S 262/13
- BGH, 19.08.2015 - IV ZR 173/14
- BGH, 15.10.2015 - IV ZR 173/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13
VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …
Auszug aus BGH, 19.08.2015 - IV ZR 173/14
Ob nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.;… BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.D. VN ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten (vgl. im Einzelnen zu den Maßstäben Senatsurteil vom 16. Juli 2014 aaO Rn. 32-42;… BVerfG aaO Rn. 42 ff.).
- BGH, 28.01.2004 - IV ZR 58/03
Anforderungen an die Belehrung über das Widerspruchsrecht
Auszug aus BGH, 19.08.2015 - IV ZR 173/14
Dabei hat es den Anforderungen genügt, die der Senat in seinem Urteil vom 28. Januar 2004 (IV ZR 58/03, VersR 2004, 497 unter 3 d) genannt hat. - BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14
Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der …
Auszug aus BGH, 19.08.2015 - IV ZR 173/14
Ob nach dem Policenmodell geschlossene Versicherungsverträge wegen Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des § 5a VVG a. F. Wirksamkeitszweifeln unterliegen (…vgl. dazu Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 16 ff.; BVerfG VersR 2015, 693 Rn. 30 ff.), kann im Streitfall dahinstehen.
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Rechtsprechung
| BGH, 15.10.2015 - IV ZR 173/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung europarechtlicher Bedenken gegen das Policenmodell bei Versicherungsverträgen; Beschränkbarkeit verbraucherschützender Widerspruchsrechte durch nationale Vorschriften zum Rechtsmissbrauch
- ra.de
- rechtsportal.de
ZPO § 552a S. 1
Berücksichtigung europarechtlicher Bedenken gegen das Policenmodell bei Versicherungsverträgen; Beschränkbarkeit verbraucherschützender Widerspruchsrechte durch nationale Vorschriften zum Rechtsmissbrauch - datenbank.nwb.de
- ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 30.08.2013 - 18 C 1267/13
- LG Stuttgart, 10.04.2014 - 5 S 262/13
- BGH, 19.08.2015 - IV ZR 173/14
- BGH, 15.10.2015 - IV ZR 173/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13
VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite …
Auszug aus BGH, 15.10.2015 - IV ZR 173/14
Entgegen der Ansicht der Revision sind die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch geklärt (siehe im Einzelnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.;… BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m. w. N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (…vgl. Senatsurteil aaO;… vgl. auch BVerfG aaO). - BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13
Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der …
Auszug aus BGH, 15.10.2015 - IV ZR 173/14
Die Erwägungen der Zweiten und Dritten Richtlinie Lebensversicherung, eine genaue Belehrung der Versicherungsnehmer über ihr Rücktrittsrecht vor Abschluss des Vertrages sicherzustellen, werden auch hier nicht berührt, denn entscheidend ist im Streitfall, dass d. VN, der dem geltenden nationalen Recht entsprechend ordnungsgemäß über die Möglichkeit belehrt worden ist, den Vertrag ohne Nachteile nicht zustande kommen zu lassen, diesen gleichwohl in Vollzug gesetzt und ihn über mehrere Jahre durchgeführt hat (vgl. e rgänzend Senatsurteil vom 10. Juni 2015 - IV ZR 105/13, VersR 2015, 876 Rn. 13 f.). - BVerfG, 04.03.2015 - 1 BvR 3280/14
Nichtannahmebeschluss: Verletzung von Art 101 Abs 1 S 2 GG durch Verkennung der …
Auszug aus BGH, 15.10.2015 - IV ZR 173/14
Entgegen der Ansicht der Revision sind die Maßstäbe für die Berücksichtigung der Gesichtspunkte von Treu und Glauben in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auch geklärt (…siehe im Einzelnen Senatsurteil vom 16. Juli 2014 - IV ZR 73/13, BGHZ 202, 102 Rn. 41 f.; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 4. März 2015 - 1 BvR 3280/14, juris Rn. 31 ff. m. w. N.) und die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens steht in Fällen wie dem vorliegenden in Einklang mit dieser Rechtsprechung (…vgl. Senatsurteil aaO;… vgl. auch BVerfG aaO).
- OLG Düsseldorf, 15.12.2015 - 4 U 7/15
Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss einer …
Rn. 8 2.Auch im Hinblick auf die vom Kläger geltend gemachte Europarechtswidrigkeit des Policenmodells bleibt der Senat angesichts der ständigen Rechtsprechung des BGH (vgl. nur die letzten Beschlüsse vom 16.11.2015 (IV ZR 373/14), 13.11.2015 (IV ZR 140/15), 19.10.2015 (IV ZR 310/14), 15.10.2015 (IV ZR 173/14) bei seiner im Hinweisbeschluss vom 09.11.2015 niedergelegten Auffassung, dass eine Pflicht zur Vorlage an den EuGH nicht besteht, weil die Frage nicht entscheidungserheblich ist.
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