Rechtsprechung
| BGH, 02.11.1966 - IV ZR 181/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1967, 293
- MDR 1967, 116
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.10.1969 - V ZR 72/66
Schadensersatz wegen nicht erbrachter Bauleistungen - Abschluss eines …
Das Oberlandesgericht hat, wie aufgezeigt, das sachliche Recht unrichtig ausgelegt und angewandt und ersichtlich deshalb (vgl. BGH Urteil vom 2. November 1966 - IV ZR 181/65 S. 11) keine Erwägungen in der Richtung angestellt, ob der Beschluß, den die Gemeinschaft am 3. August 1963 gefaßt hat und der bezüglich der dem Kläger erteilten Ermächtigung, gegen den Beklagten im eigenen Namen vorzugehen und Zahlung an sich zu fordern, der Wirksamkeit entbehrt, auch anders und zwar dahin ausgelegt werden könnte, daß dem Beklagten insoweit nur eine Vollmacht erteilt worden und Zahlung an den Kläger als Bevollmächtigten der (noch genau festzustellenden) sonstigen Gläubiger zu leisten ist (vgl. BGH Urteil vom 2. November 1965 - V ZR 95/64, NJW 1966, 105).
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