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| BGH, 17.10.1956 - IV ZR 186/56 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 05.02.1953 - III ZR 105/51
Zwischenurteil und Teilurteil
Auszug aus BGH, 17.10.1956 - IV ZR 186/56
Hierbei war die Verwerfung nicht nur auf die Entschädigungsansprüche zu beschränken, über die das Berufungsgericht in dem angefochtenen Teilurteil entschieden hat, vielmehr entsprechend dem vom Beklagten gestellten Antrag im vollen Umfang auszusprechen, da infolge der Rechtskraft des Urteils des Landgerichts eine sachliche Entscheidung über die beim Kammergericht noch anhängigen Entschädigungsansprüche durch das Berufungsgericht nicht möglich ist und der Kläger sich auch rügelos auf den Revisionsantrag des Beklagten eingelassen hat (vgl. RGZ 171, 129 f [131]; BGHZ 8, 383 f [385]; 12, 273 f [277]; NJW 1954, 640 f [641] sowie die Entscheidung vom 29. Juni 1955 - IV ZR 37/55). - BGH, 11.02.1954 - III ZR 312/52
Mietausfall als Enteignung
Auszug aus BGH, 17.10.1956 - IV ZR 186/56
Hierbei war die Verwerfung nicht nur auf die Entschädigungsansprüche zu beschränken, über die das Berufungsgericht in dem angefochtenen Teilurteil entschieden hat, vielmehr entsprechend dem vom Beklagten gestellten Antrag im vollen Umfang auszusprechen, da infolge der Rechtskraft des Urteils des Landgerichts eine sachliche Entscheidung über die beim Kammergericht noch anhängigen Entschädigungsansprüche durch das Berufungsgericht nicht möglich ist und der Kläger sich auch rügelos auf den Revisionsantrag des Beklagten eingelassen hat (vgl. RGZ 171, 129 f [131]; BGHZ 8, 383 f [385]; 12, 273 f [277]; NJW 1954, 640 f [641] sowie die Entscheidung vom 29. Juni 1955 - IV ZR 37/55). - RG, 07.06.1943 - II 34/43
1. Darf das Berufungsgericht ein Anerkenntnisurteil erlassen, wenn der Beklagte …
Auszug aus BGH, 17.10.1956 - IV ZR 186/56
Hierbei war die Verwerfung nicht nur auf die Entschädigungsansprüche zu beschränken, über die das Berufungsgericht in dem angefochtenen Teilurteil entschieden hat, vielmehr entsprechend dem vom Beklagten gestellten Antrag im vollen Umfang auszusprechen, da infolge der Rechtskraft des Urteils des Landgerichts eine sachliche Entscheidung über die beim Kammergericht noch anhängigen Entschädigungsansprüche durch das Berufungsgericht nicht möglich ist und der Kläger sich auch rügelos auf den Revisionsantrag des Beklagten eingelassen hat (vgl. RGZ 171, 129 f [131]; BGHZ 8, 383 f [385]; 12, 273 f [277]; NJW 1954, 640 f [641] sowie die Entscheidung vom 29. Juni 1955 - IV ZR 37/55).
- BGH, 14.07.1956 - IV ZB 87/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.10.1956 - IV ZR 186/56
Die Berufung des Klägers war, was das Kammergericht übersehen hat, somit unzulässig (vgl. auch die Entscheidung IV ZB 87/56). - BGH, 29.06.1955 - IV ZR 37/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.10.1956 - IV ZR 186/56
Hierbei war die Verwerfung nicht nur auf die Entschädigungsansprüche zu beschränken, über die das Berufungsgericht in dem angefochtenen Teilurteil entschieden hat, vielmehr entsprechend dem vom Beklagten gestellten Antrag im vollen Umfang auszusprechen, da infolge der Rechtskraft des Urteils des Landgerichts eine sachliche Entscheidung über die beim Kammergericht noch anhängigen Entschädigungsansprüche durch das Berufungsgericht nicht möglich ist und der Kläger sich auch rügelos auf den Revisionsantrag des Beklagten eingelassen hat (vgl. RGZ 171, 129 f [131]; BGHZ 8, 383 f [385]; 12, 273 f [277]; NJW 1954, 640 f [641] sowie die Entscheidung vom 29. Juni 1955 - IV ZR 37/55). - BGH, 19.09.1956 - IV ZB 103/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 17.10.1956 - IV ZR 186/56
Wie der erkennende Senat in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 19. September 1956 - IV ZB 103/56 näher ausgeführt hat, können jedoch die neuen Verfahrensvorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes nicht rückwirkend auf Entscheidungen angewendet werden, die vor Erlaß des Bundesentschädigungsgesetzes vom 29. Juni 1956 ergangen sind.
- BGH, 25.09.1957 - IV ZR 160/57
Rechtsmittel
Dies hat der erkennende Senat bereits wiederholt ausgesprochen (vgl. insbes. die in RzW 57, 29 46 und in LM § 109 BEG 1953 Nr. 1 abgedruckte Entscheidung vom 17. Oktober 1956 - IV ZR 186/56, sowie die in RzW 1957, 61 53 abgedruckte Entscheidung). - BGH, 14.11.1956 - IV ZR 157/56
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat bereits in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 19. September 1956 - IV ZB 103/56 - und in seinem ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 17. Oktober 1956 - IV ZR 186/56 - ausgeführt hat, können die neuen Verfahrensvorschriften des BEG nicht rückwirkend auf solche Entscheidungen angewendet werden, die vor Erlaß des BEG ergangen sind.
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