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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.1952 - IV ZR 188/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1952,1601
BGH, 27.03.1952 - IV ZR 188/51 (https://dejure.org/1952,1601)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1952 - IV ZR 188/51 (https://dejure.org/1952,1601)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1952 - IV ZR 188/51 (https://dejure.org/1952,1601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • DB 1952, 412
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.10.1951 - I ZR 20/51

    Abzahlungsgeschäfte

    Auszug aus BGH, 27.03.1952 - IV ZR 188/51
    Wie der I. Zivilsenat in dem Urteil vom 9. Oktober 1951 - I ZR 20/51 -, BGHZ 3, 257 entschieden hat, ist § 6 auch dann anzuwenden, wenn die Verpflichtung des Käufers zur Entrichtung des Kaufpreises in Teilzahlungen durch einen von dem Käufer im Einverständnis aller Beteiligten mit einem Dritten geschlossenen Darlehensvertrag ersetzt wird, der dem Käufer die alsbaldige Bezahlung des Preises ermöglicht und ihn zur Rückzahlung des Darlehens in Teilzahlungen verpflichtet.

    Die Klägerin hat in diesem Rechtszuge insbesondere geltend gemacht, die vom I. Senat in BGHZ 3, 257 entwickelten Grundsätze seien auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar, weil hier der Darlehensgeber die Herausgabe verlangt habe, während in jenem Falle das Herausgabebegehren von der Verkäuferin gestellt worden sei.

  • RG, 28.02.1934 - I 245/33

    1. Steht es der Anwendung des Gesetzes betr. die Abzahlungsgeschäfte vom 16. Mai …

    Auszug aus BGH, 27.03.1952 - IV ZR 188/51
    Ein Wieder-an-sich-nehmen liegt im allgemeinen schon in dem ernstlichen und begründeten Rückgabeverlangen des Verkäufers, stets jedoch in einer Herausgabeklage (RGZ 144, 62 [64]; Crisolli, 1931, Anm. 83 zu § 5 AbzG; Klauß 1950, Anm. 287 zu § 3 AbzG).
  • RG, 09.10.1936 - II 66/36

    1. Liegt ein (verhülltes) Abzahlungsgeschäft zwischen Kraftwagenfabrik und …

    Auszug aus BGH, 27.03.1952 - IV ZR 188/51
    Für solche Fälle der sog. Kundenfinanzierung ist auch sonst in der Rechtsprechung und Rechtslehre die Anwendbarkeit des § 6 AbzG weitgehend bejaht worden (vgl. Crisolli Anm. 54 ff [64] zu § 6; Klauß Anm. 500 ff zu § 6 AbzG; RGZ 152, 283 ff; LG Hamburg in MDR 1950, 220 [LG Hamburg 05.01.1950 - 9 S 667/49]; OLG Bremen in NJW 1952, 347).
  • BGH, 06.10.1971 - VIII ZR 14/70

    Finanzierter Abzahlungskauf; Rückabwicklung

    So ist auch hier der Kläger von der Verpflichtung zu weiteren Ratenzahlungen frei geworden und kann im Rahmen des durch den Rücktritt ausgelösten Rückgewährschuldverhältnisses (§§ 1 ff AbzG) der Streithelferin gegenüber die bereits gezahlten Raten in Rechnung stellen (BGH Urteil vom 27. März 1952 - IV ZR 188/51 = LM AbzG § 6 Nr. 2; BGHZ 47, 241, 242) [BGH 20.02.1967 - III ZR 243/64].
  • BGH, 12.12.1973 - VIII ZR 183/72

    Formerfordernis beim Abzahlungskauf; Mietkauf

    Ob ein derartiger Ratenzahlungsvertrag als Abzahlungsgeschäft im eigentlichen Sinn anzusehen ist und damit den zwingenden Vorschriften der §§ 1 bis 5 AbzG unterliegt, richtet sich gemäß § 6 AbzG danach, ob der Vertrag bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise - und zwar unbeschadet der gewählten Rechtsform - objektiv darauf abzielt, die Zwecke eines Abzahlungsgeschäftes im Sinne des § 1 AbzG zu erreichen (…vgl. Ostler/Weidner, AbzG 6. Aufl. § 6 Anm. 7 mit weiteren Nachweisen;… Erman/Weitnauer/Klingsporn 5. Aufl. AbzG § 6 Anm. 1;… Palandt/Putzo, 32. Aufl. AbzG § 6 Anm. 1 a, 2 a; BGH Urteil vom 27. März 1952 - IV ZR 188/51 = LM AbzG § 6 Nr. 2).
  • BGH, 26.03.1976 - V ZR 247/74

    Finanzierter Abzahlungskauf (Verkäuferrücktritt)

    Das war in früheren Entscheidungsfällen das Finanzierungsinstitut; demgemäß entstand dort das Abwicklungsverhältnis nur zwischen Finanzierungsinstitut und Käufer (Urteil vom 27. März 1952 - IV ZR 188/51 LM AbzG § 6 Nr. 2; BGHZ 47, 246), nicht zwischen Finanzierungsinstitut und Verkäufer (BGHZ 47, 248) und nicht zwischen Käufer und Verkäufer (BGHZ 57, 112).
  • BGH, 13.10.1965 - VIII ZR 152/63

    Rechtliche Einordnung von Mietkaufverträgen - Eigentumserwerb an Mietkaufobjekten …

    Ein "Wiederansichnehmen" im Sinne des § 5 AbzG liegt bereits in einem ernstlichen und begründeten Rückgabeverlangen des Verkäufers, insbesondere in der Klage auf Herausgabe der Sache (BGH Urt. v. 27. März 1952 - IV ZR 188/51 - LM AbzG § 6 Nr. 2; v. 3. Februar 1955 - 4 StR 595/54 - NJW 1955, 638).
  • BGH, 19.10.1978 - III ZR 74/77

    Darlehensvertrag zur Finanzierung des Kaufvertrags über ein Kfz - Anwendbarkeit …

    Einem ernstlichen und begründeten außergerichtlichen Herausgabeverlangen hat auch der Bundesgerichtshof diese Rechtswirkung beigemessen (BGH Urt. v. 27. März 1952 - IV ZR 188/51 = LM AbzG § 6 Nr. 2 = JR 1958, 402;… Urt. v. 13. Oktober 1965 - VIII ZR 152/63 = LM AbzG § 5 Nr. 12 = BB 1965, 1247 -Betrieb 1965, 1661 = JZ 1965, 768 = MDR 1966, 47 = NJW 1965, 2399 = WM 1965, 1112 = Warn 1965, 412;… vgl. auch Ostler/Weidner a.a.O. § 5 Rdn. 86, 87).
  • BGH, 07.12.1955 - IV ZR 45/55

    Rechtsmittel

    So hat insbesondere der erkennende Senat im Anschluß an das Urteil des I. Zivilsenats vom 9. Oktober 1951 - I ZR 20/51 (BGHZ 3, 257) in seiner Entscheidung vom 27. März 1952 - IV ZR 188/51 (LM AbzG § 6 Nr. 2) ausgesprochen, die Bestimmungen jenes Gesetzes seien auf einen Darlehensvertrag mit einem Dritten, der mit einem Kaufvertrag gekoppelt sein entsprechend anwendbar, wenn die Verträge eine Einheit seien und der Käufer infolge der Verträge wirtschaftlich in die gleiche Lage komme wie ein gewöhnlicher Abzahlungskäufer; verlange der Darlehensgeber in solchen Fällen als Sicherungseigentümer die Kaufsache heraus, dann könne er - entsprechend § 5 AbzG - daneben nicht noch die Zahlung der rechtlichen Darlehensschuld fordern.
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