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Rechtsprechung
   BGH, 24.11.1956 - IV ZR 189/56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,5288
BGH, 24.11.1956 - IV ZR 189/56 (https://dejure.org/1956,5288)
BGH, Entscheidung vom 24.11.1956 - IV ZR 189/56 (https://dejure.org/1956,5288)
BGH, Entscheidung vom 24. November 1956 - IV ZR 189/56 (https://dejure.org/1956,5288)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 26.11.1953 - III ZR 26/52

    Geltendmachung von Rentenansprüchen durch eine Witwe und das Kind des …

    Auszug aus BGH, 24.11.1956 - IV ZR 189/56
    Zwar bedarf es eigentlich auch für eine Entscheidung über den Grund einer Bezifferung des erhobenen Anspruchs, mindestens der Erklärung, daß die Höhe in das richterliche Ermessen gestellt werde (BGHZ 11, 181 [184];… Stein-Jonas-Schönke ZPO 18. Aufl. § 304 Anm. I 1), und das Berufungsgericht hätte deshalb gemäß § 209 Abs. 1 BEG, § 139 ZPO darauf hinwirken sollen, daß die Klägerin einen bestimmten Antrag stellte.
  • BGH, 26.09.1956 - IV ZR 140/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1956 - IV ZR 189/56
    Der erkennende Senat hat schon in einer früheren, bereits die Neufassung des Entschädigungsgesetzes zugrunde legenden Entscheidung darauf hingewiesen, daß aus Gründen der Rasse auch derjenige verfolgt worden ist, der nicht selbst einer durch den Nationalsozialismus unterdrückten Rasse angehörte, aber wegen seiner Beziehungen zu Angehörigen einer solchen Rasse nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen über sich ergehen lassen mußte (Urteil vom 19. Juni 1956 - IV ZR 140/56 -).
  • BGH, 20.04.1955 - IV ZR 266/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1956 - IV ZR 189/56
    Der erkennende Senat hat in seiner Rechtsprechung zu dieser Bestimmung, auf die sich die Revision bezogen hat, ausgesprochen, daß ein Vorschubleisten die Kenntnis von dem Bestehen der Gewaltherrschaft erfordere sowie das Bewußtsein, sie durch aktives Handeln zu fördern (Urteile vom 9. Februar 1955 - IV ZR 226/54 -, vom 20. April 1955 - IV ZR 266/54 - und vom 10. Dezember 1955 - IV ZR 284/55 - RzW 1955, 151, 249, 1956, 79), daß aber bei einem Parteimitglied, welches sich nach der Machtergreifung noch aktiv für die Partei eingesetzt habe, grundsätzlich von dem Vorliegen dieser Voraussetzungen auszugehen sei (Urteil vom 28. Januar 1956 - IV ZR 286/55 -, RzW 1956, 175), und daß ein solches Vorschubleisten durch einen späteren Widerstand gegen die Gewaltherrschaft nicht ausgeglichen werden könne (Urteil vom 4. Februar 1956 - IV ZR 275/55 -, RzW 1956, 142).
  • BGH, 06.06.1956 - IV ZR 33/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1956 - IV ZR 189/56
    Die von ihr gestellten Anträge sind jedoch, soweit die Entschädigungsgerichte überhaupt zur Entscheidung über sie zuständig sind (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 6. Juni 1956 - IV ZR 33/56 -, das zu dem Gesetz über die Behandlung der Verfolgten des Nationalsozialismus in der Sozialversicherung ergangen ist), zu allgemein und unbestimmt, als daß eine entsprechende Verurteilung des beklagten Landes möglich wäre.
  • BGH, 10.12.1955 - IV ZR 284/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1956 - IV ZR 189/56
    Der erkennende Senat hat in seiner Rechtsprechung zu dieser Bestimmung, auf die sich die Revision bezogen hat, ausgesprochen, daß ein Vorschubleisten die Kenntnis von dem Bestehen der Gewaltherrschaft erfordere sowie das Bewußtsein, sie durch aktives Handeln zu fördern (Urteile vom 9. Februar 1955 - IV ZR 226/54 -, vom 20. April 1955 - IV ZR 266/54 - und vom 10. Dezember 1955 - IV ZR 284/55 - RzW 1955, 151, 249, 1956, 79), daß aber bei einem Parteimitglied, welches sich nach der Machtergreifung noch aktiv für die Partei eingesetzt habe, grundsätzlich von dem Vorliegen dieser Voraussetzungen auszugehen sei (Urteil vom 28. Januar 1956 - IV ZR 286/55 -, RzW 1956, 175), und daß ein solches Vorschubleisten durch einen späteren Widerstand gegen die Gewaltherrschaft nicht ausgeglichen werden könne (Urteil vom 4. Februar 1956 - IV ZR 275/55 -, RzW 1956, 142).
  • BGH, 09.02.1955 - IV ZR 226/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1956 - IV ZR 189/56
    Der erkennende Senat hat in seiner Rechtsprechung zu dieser Bestimmung, auf die sich die Revision bezogen hat, ausgesprochen, daß ein Vorschubleisten die Kenntnis von dem Bestehen der Gewaltherrschaft erfordere sowie das Bewußtsein, sie durch aktives Handeln zu fördern (Urteile vom 9. Februar 1955 - IV ZR 226/54 -, vom 20. April 1955 - IV ZR 266/54 - und vom 10. Dezember 1955 - IV ZR 284/55 - RzW 1955, 151, 249, 1956, 79), daß aber bei einem Parteimitglied, welches sich nach der Machtergreifung noch aktiv für die Partei eingesetzt habe, grundsätzlich von dem Vorliegen dieser Voraussetzungen auszugehen sei (Urteil vom 28. Januar 1956 - IV ZR 286/55 -, RzW 1956, 175), und daß ein solches Vorschubleisten durch einen späteren Widerstand gegen die Gewaltherrschaft nicht ausgeglichen werden könne (Urteil vom 4. Februar 1956 - IV ZR 275/55 -, RzW 1956, 142).
  • BGH, 28.01.1956 - IV ZR 286/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1956 - IV ZR 189/56
    Der erkennende Senat hat in seiner Rechtsprechung zu dieser Bestimmung, auf die sich die Revision bezogen hat, ausgesprochen, daß ein Vorschubleisten die Kenntnis von dem Bestehen der Gewaltherrschaft erfordere sowie das Bewußtsein, sie durch aktives Handeln zu fördern (Urteile vom 9. Februar 1955 - IV ZR 226/54 -, vom 20. April 1955 - IV ZR 266/54 - und vom 10. Dezember 1955 - IV ZR 284/55 - RzW 1955, 151, 249, 1956, 79), daß aber bei einem Parteimitglied, welches sich nach der Machtergreifung noch aktiv für die Partei eingesetzt habe, grundsätzlich von dem Vorliegen dieser Voraussetzungen auszugehen sei (Urteil vom 28. Januar 1956 - IV ZR 286/55 -, RzW 1956, 175), und daß ein solches Vorschubleisten durch einen späteren Widerstand gegen die Gewaltherrschaft nicht ausgeglichen werden könne (Urteil vom 4. Februar 1956 - IV ZR 275/55 -, RzW 1956, 142).
  • BGH, 26.09.1956 - IV ZR 131/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.11.1956 - IV ZR 189/56
    Jetzt ist dafür, ob eine Entschädigung wegen der Verbindung des Verfolgten mit dem Nationalsozialismus ausgeschlossen ist, § 6 Abs. 1 Nr. 1 BEG maßgebend, und zwar gleichgültig, ob die Anwendung dieser Vorschrift gegenüber der Auslegung, die die Rechtsprechung bisher dem § 1 Abs. 4 Nr. 1 BErgG gegeben hat, für denjenigen, der die Entschädigung begehrt, zu günstigeren oder, ungünstigeren Ergebnissen führt (Urteil des Senats vom 26. September 1956 - IV ZR 131/56 -).
  • BGH, 04.02.1956 - IV ZR 275/55

    Übertragung eines Anspruchs auf Entschädigung für eine Freiheitsentziehung auf …

    Auszug aus BGH, 24.11.1956 - IV ZR 189/56
    Der erkennende Senat hat in seiner Rechtsprechung zu dieser Bestimmung, auf die sich die Revision bezogen hat, ausgesprochen, daß ein Vorschubleisten die Kenntnis von dem Bestehen der Gewaltherrschaft erfordere sowie das Bewußtsein, sie durch aktives Handeln zu fördern (Urteile vom 9. Februar 1955 - IV ZR 226/54 -, vom 20. April 1955 - IV ZR 266/54 - und vom 10. Dezember 1955 - IV ZR 284/55 - RzW 1955, 151, 249, 1956, 79), daß aber bei einem Parteimitglied, welches sich nach der Machtergreifung noch aktiv für die Partei eingesetzt habe, grundsätzlich von dem Vorliegen dieser Voraussetzungen auszugehen sei (Urteil vom 28. Januar 1956 - IV ZR 286/55 -, RzW 1956, 175), und daß ein solches Vorschubleisten durch einen späteren Widerstand gegen die Gewaltherrschaft nicht ausgeglichen werden könne (Urteil vom 4. Februar 1956 - IV ZR 275/55 -, RzW 1956, 142).
  • BGH, 18.12.1957 - IV ZR 267/57

    Rechtsmittel

    Wie der Senat in dem Urteil vom 24. November 1956 IV ZR 189/56 (NJW RzW 1957, 55 Nr. 43) ausgeführt hat, erfordert das Vorschubleisten ein Bewußtsein des Vorschubleistenden, daß er den Nationalsozialismus durch sein Verhalten fördere.
  • BGH, 04.08.1958 - IV ZR 56/58

    Rechtsmittel

    Es besteht in einem Verhalten, das objektiv geeignet war, die Bedingungen für die Ausbreitung und Entwicklung der nationalsozialistischen Herrschaft zu verbessern; hinzukommen muß die Kenntnis von dem Bestehen der Gewaltherrschaft und das Bewußtsein, sie zu fördern (Urteile des Senats vom 24. November 1956 IV ZR 189/56, RzW 1957, 55, und vom 3. Juli 1957 IV ZR 113/57).
  • BGH, 12.11.1958 - IV ZB 232/58

    Rechtsmittel

    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Entscheidung vom 24. November 1956 - IV ZR 189/56 - NJW/RzW 1957, 57 Nr. 43) ausgesprochen, ein Vorschubleisten erfordere die Kenntnis von den Bestehen der Gewaltherrschaft sowie das Bewußtsein, sie durch aktives Handeln zu fördern.
  • BGH, 22.04.1960 - IV ZR 197/59

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht geht mit Recht davon aus, daß eine Verfolgung aus Gründen der Rasse nicht die Zugehörigkeit des Geschädigten zu einer Personengruppe voraussetzt, die der Nationalsozialismus wegen ihrer Hasse verfolgt hat (Urteile des erkennenden Senats vom 19. September 1956 - IV ZR 140/56 = LM Nr. 1 zu § 6 BEG 1956; vom 24. November 1956 - IV ZR 189/56 = LM Nr. 2 zu § 6 BEG).
  • BGH, 04.02.1959 - IV ZR 234/58

    Rechtsmittel

    Wie der Senat weiter ausgesprochen hat (Urteil vom 24. November 1956 - IV ZR 189/56 -, LM Nr. 2 zu § 6 BEG 1956 = RzW 1957, 55 Nr. 43), können die Voraussetzungen des "Bekämpfens" auch vorliegen, wenn jemand unter Verstoß gegen die nationalsozialistischen Verbote, insbesondere gegen strafrechtliche Normen (Urteil vom 6. April 1955 - IV ZR 264/54 -, RzW 1955, 216 Nr. 27), Verfolgten Hilfe zukommen ließ.
  • BGH, 18.12.1957 - IV ZR 260/57

    Rechtsmittel

    Nach der Rechtsprechung des Senats erfordert dieses zwar nicht den Willen, die Ziele des Nationalsozialismus zu fördern, vielmehr reicht für ihn das Bewußtsein der Förderung aus (Urteile vom 24. November 1956 IV ZR 189/56, RzW 1957, 55, 56, und vom 3. Juli 1957 IV ZR 113/57).
  • BGH, 26.09.1958 - IV ZB 192/58

    Rechtsmittel

    Zu der Rechtsfrage, was unter Vorschubleisten im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 BEG zu verstehen ist, braucht der Senat im vorliegenden Falle nicht nochmals Stellung zu nehmen, nachdem er diesem Begriff in einer Reihe von Entscheidungen (vgl. die Urteile des Senats vom 24.11.1956 IV ZR 189/56 = NJW RzW 1957, 55 und vom 3.7.1957 IV ZR 113/57) die vom Berufungsgericht übernommene Bedeutung gegeben hat.
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