Rechtsprechung
| BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
AVB Vermögen/WB § 3 II 2 c Satz 2
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
AVB Vermögen/WB § 3 II 2 c Satz 2
- IWW
- Deutsches Notarinstitut
AVB Vermögen/WB § 3 II 2 c Satz 2
Serienschadensklausel für Vermittler von Immobilienfonds - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Serienschadenklausel bei Vermittlungen von Beteiligungen an Immobilienfonds - Versicherungsschutz aus einer Berufshaftpflichtversicherung, die die Tätigkeit als Vermittler von Beteiligungen an Immobilienfonds umfasst - Ausreichende Aufklärung über den Genehmigungsstand ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
AVB Vermögen/WB § 3 II 2 c Satz 2
Serienschadenklausel nicht bei gleichartigen Verletzungen von Beratungspflichten gegenüber verschiedenen Anlegern - ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AVB Vermögen/WB § 3 II 2 c S. 2
Begriff des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenhangs in der Berufshaftpflichtversicherung - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Auslegung der sog. "Serienschadenklausel"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Zusammenfassung)
Serienschadenklausel - Berufshaftpflicht muss mehrmals zahlen
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 5 (Kurzinformation)
Auslegung des Begriffs "rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang"
- zbb-online.com (Leitsatz)
AVB Vermögen/WB § 3 II 2 c Satz 2
Kein rechtlicher oder wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne der Serienschadenklausel der AVB Vermögen bei Verstößen im Rahmen von Anlageberatungen über denselben Immobilienfonds
Besprechungen u.ä. (3)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Berufshaftpflicht muss mehrmals zahlen
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Enge Voraussetzung für einen Serienschaden i.S.d. Haftpflichtversicherungsbedingungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann reduziert die Serienschadenklausel den Versicherungsschutz? (IBR 2003, 704)
Papierfundstellen
- NJW 2003, 3705
- ZIP 2003, 1945
- VersR 2003, 1389
- WM 2003, 2385
- BauR 2004, 357
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.05.1991 - IV ZR 85/90
Eintrittspflicht der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung eines Steuerberaters …
Auszug aus BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03
Auch der Bundesgerichtshof habe bereits in diesem Sinne entschieden (VersR 1991, 873).An dem bedingungsgemäßen Zusammenhang der Mandate fehlt es, wenn der Versicherungsnehmer mit ihnen unabhängig voneinander betraut worden ist und ihm aus deren selbständiger - wenngleich von der gleichen Fehlerquelle beeinflußten - Erledigung der jeweilige Haftungsvorwurf gemacht wird (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1991 - IV ZR 85/90 - VersR 1991, 873 unter 3 zu der Beauftragung eines Steuerberaters mit der Erstellung jährlicher Steuererklärungen desselben Steuerpflichtigen).
- BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02
Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung
Auszug aus BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03
Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, daß er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne daß ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urteile vom 27. November 2002 - IV ZR 159/01 - VersR 2003, 187 unter III 2 a und vom 19. Februar 2003 - IV ZR 318/02 - VersR 2003, 454 unter II 1, jeweils m.w.N.). - BGH, 05.11.1997 - IV ZR 1/97
Begriff des Unfallschadens
Auszug aus BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03
a) Wie bei allen Versicherungsbedingungen ist auch bei dieser mit ihrem Ausdruck "rechtlicher oder wirtschaftlicher" Zusammenhang schwer zu präzisierenden Klausel (…Bruck/Möller/Johannsen, VVG 8. Aufl. IV G 45) auf die Verständnismöglichkeiten eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse abzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 1997 - IV ZR 1/97 - VersR 1998, 179 unter I 2 a und ständig).
- BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80
Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung …
Auszug aus BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03
Als Anlagevermittler schuldet der Beklagte jedem einzelnen Anlageinteressenten eine auf seine persönlichen Verhältnisse zugeschnittene Beratung und dabei richtige und vollständige Informationen über die Umstände, die für den jeweiligen Anlageentschluß von besonderer Bedeutung sind (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 1981 - IVa ZR 286/80 - NJW 1982, 1095 unter I 2 b). - BGH, 27.11.2002 - IV ZR 159/01
Ursachenidentität im Sinne der sog. Serienschadenklausel
Auszug aus BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03
Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, daß er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne daß ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urteile vom 27. November 2002 - IV ZR 159/01 - VersR 2003, 187 unter III 2 a und vom 19. Februar 2003 - IV ZR 318/02 - VersR 2003, 454 unter II 1, jeweils m.w.N.). - BGH, 28.11.1990 - IV ZR 184/89
Risikobegrenzung der Haftpflichtversicherung von Architekten und Bauingenieuren
Auszug aus BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03
Diese sieht in § 149 VVG die finanzielle Abdeckung der aus dem einzelnen Haftpflichtfall erwachsenen Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers einem Dritten gegenüber als Gegenstand des Leistungsversprechens des Versicherers vor (vgl. BGH, Urteil vom 28. November 1990 - IV ZR 184/89 - VersR 1991, 175 unter 3 a). - OLG Düsseldorf, 30.01.2001 - 4 U 138/00
Versicherungsschutz- Trennungsprinzip, Bindungswirkung des Haftpflichturteils- …
Auszug aus BGH, 17.09.2003 - IV ZR 19/03
Die grundsätzliche Deckungsverpflichtung der Beklagten unter Berücksichtigung des vereinbarten Selbstbehalts und der vereinbarten Deckungshöchstsummen ist nach dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 30. Januar 2001 (4 U 138/00, Nichtannahmebeschluß des Senats vom 28. November 2001 - IV ZR 68/01) nicht mehr im Streit.
- BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05
Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen
Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (st. Rspr., vgl. Senatsurteil vom 17. September 2003 - IV ZR 19/03 - VersR 2003, 1389 unter 2 b m.w.N.). - OLG Frankfurt, 29.11.2024 - 7 U 82/22
Erschöpfung einer D&O-Versicherungssumme
Es handelt sich deshalb bei der Serienschadensklausel um eine Risikobegrenzungsklausel (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2003, Az. IV ZR 19/03, zitiert nach Juris) zugunsten des Versicherers.Auch wenn Gegenstand des Leistungsversprechens die finanzielle Abdeckung der aus dem einzelnen Haftpflichtfall erwachsenden Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers einem Dritten gegenüber ist (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2003, Az. IV ZR 19/03; zitiert nach Juris), bedeutet dies nicht, dass der Versicherungsnehmer von allen Kosten freizustellen ist.
- OLG Frankfurt, 17.03.2021 - 7 U 33/19
Keine Ersatzfähigkeit des Vergleichsbetrages gegenüber D&O-Versicherer
Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH, Urteil vom 17.09.2003 - IV ZR 19/03 - zit. n. Juris).Bei dem Ausdruck "rechtlicher und wirtschaftlicher" Zusammenhang handelt es sich um eine schwer zu präzisierende Klausel (BGH, Urteil vom 17.09.2003 - IV ZR 19/03 - zit. n. Juris).
- OLG Zweibrücken, 19.05.2004 - 1 U 7/02
Unfallversicherung: Krankenhaustagegeld bei stationärer Heilbehandlung in einer …
Somit ist aus Sicht des durchschnittlichen Versicherungsnehmers, auf dessen Verständnis es bei der Auslegung von Versicherungsbedingungen entscheidend ankommt (vgl. z. B. BGH VersR 2000, 311 und 2003, 1389), nach § 7 IV (2) AUB 94 der entscheidende Grund für den Wegfall des Anspruchs auf Krankenhaustagegeld der Aufenthalt in einer bestimmten Einrichtung und nicht die Ausgestaltung der Behandlung während des Aufenthalts. - OLG Düsseldorf, 12.07.2017 - 4 U 61/17
Zeitliche Grenzen der Eintrittspflicht einer E&O-Versicherung; Auslegung einer …
An dem bedingungsgemäßen Zusammenhang fehlt es, wenn der Versicherungsnehmer mit der Vermittlung der Anlagegeschäfte unabhängig voneinander betraut worden ist und ihm aus deren selbständiger - wenngleich von der gleichen Fehlerquelle beeinflussten - Erledigung der jeweilige Haftungsvorwurf gemacht wird (vgl. BGH, Urteil vom 17. September 2003 - IV ZR 19/03 -, Rn. 18 ff., juris). - BGH, 11.05.2005 - IV ZR 25/04
Anforderungen an die Transparenz einer Klausel in einer Kreditversicherung für …
Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer - und im vorliegenden Fall einer Gruppenversicherung auch der Versicherte - braucht nicht damit zu rechnen, daß er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne daß ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile vom 17. September 2003 - IV ZR 19/03 - VersR 2003, 1389 unter II 2 b; vom 27. November 2002 - IV ZR 159/01 - VersR 2003, 187 unter III 2 a und vom 19. Februar 2003 - IV ZR 318/02 - VersR 2003, 454 unter II 1, jeweils m.w.N.). - LG Darmstadt, 10.02.2021 - 26 O 296/20
Coronapandemie: Erfolgreiche Klage auf Leistungen aus einer …
Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht aber nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH, r+s 2003, 500). - LG Darmstadt, 09.12.2020 - 4 O 220/20
Coronapandemie: Betriebsschließungsversicherung muss 540.000 Euro zahlen
Der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht aber nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH, r+s 2003, 500). - OLG Saarbrücken, 29.07.2020 - 5 U 2/20
1. Zur Auslegung von "Besitzklausel" und "Benzinklausel" in der privaten …
Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (vgl. BGH, Urteil vom 17.09.2003 - IV ZR 19/03, VersR 2003, 1389 mwN.). - OLG Saarbrücken, 08.02.2012 - 5 U 370/11
Privathaftpflichtversicherung - reparaturbedingtes Starten des Motors eines Kfz …
Der Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (vgl. BGH, Urt. v. 17.9.2003 - IV ZR 19/03 - VersR 2003, 1389). - OLG Düsseldorf, 28.08.2020 - 4 U 57/19
Mehr als 20 Millionen Euro Verlust durch Spekulationsgeschäfte - als …
- LG Düsseldorf, 13.07.2023 - 9a O 154/23
Managerhaftpflichtversicherung: Markus Braun unterliegt im Rechtsstreit mit Swiss …
- LG Darmstadt, 10.03.2021 - 26 O 145/20
Entschädigungsleistung bei coronabedingter Betriebschließung
- LG Karlsruhe, 23.05.2014 - 9 S 460/13
Private Haftpflichtversicherung: Anwendung der Benzinklausel bei einem …
- OLG Düsseldorf, 21.09.2018 - 4 U 101/17
Wirksamkeit des Deckungsausschlusses für mittelbare Schäden in der …
- OLG Saarbrücken, 20.12.2023 - 5 U 50/23
Eintrittspflicht des Privathaftpflichtversicherers wegen Baumfällarbeiten an …
- LG Düsseldorf, 19.10.2017 - 9 S 3/17
Betriebshaftpflichtversicherung - Risikoausschluss nach Benzinklausel
- OLG Düsseldorf, 08.04.2022 - 4 U 22/21
Anspruch eines Rechtsanwalts aus einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung …
- LG Darmstadt, 27.10.2021 - 26 O 653/20
- LG Frankfurt/Main, 01.02.2019 - 8 O 85/17
- LG Düsseldorf, 17.02.2017 - 9 O 37/16
Leistungsbegehren des Versicherungsnehmers aus einer Errors & …
- OLG München, 15.02.2007 - 14 U 274/06
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