Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1951 - IV ZR 19/50 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristbeginn für die Verjährung des Pflichtteilsanspruches ab Kenntnis vom Inhalt des Testamentes - Positive Kenntnis von dem wesentlichen beeinträchtigenden Inhalt der letztwilligen Verfügung - Gleichsetzung des bewussten Verschließens und der fahrlässigen Unkenntnis von ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 11.10.1949 - 6 U 202/49
- BGH, 21.05.1951 - IV ZR 19/50
Wird zitiert von ...
- BGH, 25.01.1995 - IV ZR 134/94
Beginn der Verjährung der Pflichtteilsansprüche
Dazu ist eine in die Einzelheiten gehende Prüfung der Verfügung und eine fehlerfreie Bestimmung ihrer rechtlichen Natur nicht erforderlich (RGZ 70, 360, 362; 115, 27, 30; BGH, Urteil vom 21. Mai 1951 - IV ZR 19/50 - LM BGB § 2332 Nr. 1).
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