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Rechtsprechung
   BGH, 13.05.1954 - IV ZR 192/53   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,2421
BGH, 13.05.1954 - IV ZR 192/53 (https://dejure.org/1954,2421)
BGH, Entscheidung vom 13.05.1954 - IV ZR 192/53 (https://dejure.org/1954,2421)
BGH, Entscheidung vom 13. Mai 1954 - IV ZR 192/53 (https://dejure.org/1954,2421)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.10.1952 - IV ZR 48/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1954 - IV ZR 192/53
    Die Anordnung zur Freimachung der Gleise enthalte noch keine solche zur Veräußerung von Frachtgut, wie unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats in BGHZ 2, 37 [42] und vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 48/52 - ausgeführt wird.

    Die Revision führt hierzu noch weiter aus, in dem Urteil des hier erkennenden Senats vom 20. Oktober 1952 in dem Parallelprozeß - IV ZR 48/52 -, das dem Berufungsgericht vorgelegen habe, sei ein solcher Sachverhalt ebenfalls vorgetragen worden.

    Auch in dem Rechtsstreit IV ZR 48/52 hat die auf Herausgabe der Lokomotive verklagte Partei in der Revision nicht vorbringen können, daß ganz bestimmte Anordnungen über den Verkauf der dort streitigen Lokomotive vorlagen.

    Wie der Senat in dem Urteil vom 30. Oktober 1952 - IV ZR 48/52 - ausgesprochen hat, ist die Frage, ob sich der Erwerber einer groben Fahrlässigkeit schuldig macht, im wesentlichen Tatfrage.

    Er hat dabei in seiner Rechtsprechung (vgl. außer dem ersten Revisionsurteil die Urteile vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 48/52 - und vom 7. Februar 1952 - IV ZR 74/51 -) die Ansicht vertreten, daß auf die gegenwärtige Besetzung grundsätzlich die in der Haager Landkriegsordnung niedergelegten allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts anzuwenden seien, und daß nach diesem Recht nur das Eigentum des Staates Beutegut sei, sofern die besetzende Macht vor Beendigung der Feindseligkeiten davon Besitz ergriffen hat.

    In dem Urteil vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 48/52 -, das einen den jetzt zur Entscheidung stehenden fast gleich gelagerten Fall betraf, hat der Senat entschieden, daß es um die Beuteeigenschaft zu bejahen, nicht genüge, daß die Wehrmacht oder eine ihr gleichgestellte Organisation einmal an einem beliebigen Ort und zu einer beliebigen Zeit im Besitze einer bestimmten Sache gewesen sei.

    Inzwischen hat der Senat in zwei Urteilen vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 200/51 - und vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 48/52 - dahin Stellung genommen, daß der Erfassung von Sachen als Beutegut eine solche Wirkung nicht zukommt, daß also dadurch jeder, der ein Recht an der Sache hat, dieses geltend machen kann, ohne durch eine solche Erfassung daran behindert zu sein.

  • BGH, 23.04.1951 - IV ZR 158/50

    Veräußerung von Frachtgut. Guter Glaube

    Auszug aus BGH, 13.05.1954 - IV ZR 192/53
    Die Anordnung zur Freimachung der Gleise enthalte noch keine solche zur Veräußerung von Frachtgut, wie unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats in BGHZ 2, 37 [42] und vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 48/52 - ausgeführt wird.

    Wie der Senat in seiner in BGHZ 2, 37 [48] abgedruckten Entscheidung ausgeführt hat, konnte im Hinblick auf die damaligen ungewöhnlichen Verhältnisse ein Bagger auch im Freien eingelagert werden.

    Der Senat hat in der schon erwähnten in BGHZ 2, 37 [52] abgedruckten Entscheidung im Anschluß an Ausführungen von Martin Wolff in Ehrenberg, Handbuch des Handelsrechts IV 1, 41 dargelegt, daß der gute Glaube an die Verfügungsbefugnis des Veräußerers entweder darauf beruhen kann, daß der Erwerber an einen Tatbestand glaubt, bei dessen Vorliegen die Veräußerungsbefugnis bestände, oder darauf, daß er trotz Kenntnis eines ein Verfügungsrecht nicht begründenden Tatbestandes infolge entschuldbaren Rechtsirrtums eine Veräußerungsbefugnis annimmt.

  • BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52

    Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)

    Auszug aus BGH, 13.05.1954 - IV ZR 192/53
    Von dieser Ansicht, die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone steht, ist der Senat auch nicht grundsätzlich in der Entscheidung in BGHZ 10, 14 [BGH 11.05.1953 - IV ZR 170/52] [16] abgewichen.
  • BGH, 06.03.1952 - IV ZR 80/51

    Abwesenheitspfleger. Neue Urkunden

    Auszug aus BGH, 13.05.1954 - IV ZR 192/53
    Auch diese Urkunden würden zu einem für die Beklagte günstigeren Ergebnis nicht führen können (BGHZ 5, 240 [250]).
  • BGH, 02.10.1952 - IV ZR 200/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1954 - IV ZR 192/53
    Inzwischen hat der Senat in zwei Urteilen vom 2. Oktober 1952 - IV ZR 200/51 - und vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 48/52 - dahin Stellung genommen, daß der Erfassung von Sachen als Beutegut eine solche Wirkung nicht zukommt, daß also dadurch jeder, der ein Recht an der Sache hat, dieses geltend machen kann, ohne durch eine solche Erfassung daran behindert zu sein.
  • BGH, 07.02.1952 - IV ZR 74/51

    Zuteilung eines Fahrzeugs an ein Feuerwehramt - Zuteilung eines Feuerlöschzuges …

    Auszug aus BGH, 13.05.1954 - IV ZR 192/53
    Er hat dabei in seiner Rechtsprechung (vgl. außer dem ersten Revisionsurteil die Urteile vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 48/52 - und vom 7. Februar 1952 - IV ZR 74/51 -) die Ansicht vertreten, daß auf die gegenwärtige Besetzung grundsätzlich die in der Haager Landkriegsordnung niedergelegten allgemeinen Grundsätze des Völkerrechts anzuwenden seien, und daß nach diesem Recht nur das Eigentum des Staates Beutegut sei, sofern die besetzende Macht vor Beendigung der Feindseligkeiten davon Besitz ergriffen hat.
  • RG, 26.01.1940 - VII 136/39
    Auszug aus BGH, 13.05.1954 - IV ZR 192/53
    Daß auch abgesehen hiervon der Berufungsrichter den Antrag auf eidliche Vernehmung der Inhaber der Klägerinnen zu Unrecht unberücksichtigt gelassen habe, weil es sich um einen Antrag handele, der lediglich Ausforschungszwekken diene (RG Gruch. 65, 495 f; HRR 1940, 619 und Stein-Jonas-Schönke ZPO § 282 Anm. II 1), wird von der Revision nicht beanstandet.
  • BGH, 17.12.1953 - IV ZR 39/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 13.05.1954 - IV ZR 192/53
    Auch die Reichsbahndirektion war nur eine Dienststelle der Reichsbahn, der von ihr ausgeübte Besitz ist der Reichsbahn als ihr Rechtsträger zuzurechnen (Urteil vom 17. Dezember 1953 - IV ZR 39/53 -).
  • RG, 30.06.1920 - I 80/20

    Rechtliche Bedeutung eines Frachtbriefes für das Frachtgeschäft der Eisenbahnen; …

    Auszug aus BGH, 13.05.1954 - IV ZR 192/53
    Der Nachweis, daß ein anderer der Absender sei, ist selbst dann unzulässig, wenn der Eisenbahn bekannt ist, daß der im Frachtbrief angegebene Absender (§ 56 Abs. 1 e EVO) nicht der eigentliche Absender ist (RGZ 99, 245 [246 f]).
  • BGH, 29.10.1959 - VII ZR 197/58

    Feldbahnlokomotiven - §§ 678, 687 Abs. 1 BGB; § 823 BGB, § 852 BGB <Fassung …

    Sollte der Kläger sein Vorbringen insoweit vervollständigen, so könnte es erheblich sein; die Urteile des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1954 IV ZR 192/53 (Dü. Tr. und U. gegen Mü. & Cie) sowie vom 16. Dezember 1954 IV ZR 118/54 (Tr., Dü und U. gegen Deutsche Bundesbahn) befassten sich mit solchen vertraglichen Beziehungen zwischen der Argem.

    Zwar erwarb die Reichsbahn dort kein neues tatsächliches Herrschaftsverhältnis daran (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 13. Mai 1954 IV ZR 192/53 S. 21).

  • BGH, 16.12.1954 - IV ZR 118/54

    Rechtsmittel

    Zu dem gleichen Ergebnis wie der Berufungsrichter ist der hier erkennende Senat in dem Urteil vom 13. Mai 1954 - IV ZR 192/53 - gekommen, das sich auf die Verpflichtung zur Herausgabe einer Lokomotive an die Klägerinnen bezieht, die zu dem gleichen Gerätetransport gehört hatte und von dem Vorstand des Reichsbahnbetriebsamts Essen 3 an die Beklagte jenes Rechtsstreits veräussert worden war.

    Der Senat hat sich mit der Frage, ob die von den Klägerinnen verladenen Güter Beutegut geworden seien, eingehend in den Urteilen vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 90/51 (LM Art. 3, AHK G. 13, Nr. 1 ), vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 48/52 - und vom 13. Mai 1954 - IV ZR 192/53 - befasst, um sie zu verneinen.

    Diese Bestimmungen sind hier schon deshalb nicht anwendbar, weil die tatsächlichen Voraussetzungen, ein Notverkaufsrecht der Reichsbahn, nicht vorlagen (vgl. auch hierzu das Urteil des Senats vom 13. Mai 1954 - IV ZR 192/53 auf Seite 28).

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