Rechtsprechung
| BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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ZPO § 233
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
ZPO § 233
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung wegen des Antritts eines Urlaubs nach einem ergangenen Urteil
- Anwaltsblatt
§ 233 ZPO
Mitwirkungspflichten des Mandanten - ra.de
- anwaltsblatt-datenbank.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Versäumung der Frist zur Wiedereinsetzung wegen des Antritts eines Urlaubs nach einem ergangenen Urteil - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Reiseantritt der Partei trotz ergangenen Urteils
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Urlaub und die Berufungsfrist
- bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)
Keine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Fristversäumung durch überraschenden Auslandsaufenthalt
- brak-mitteilungen.de
, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist
Besprechungen u.ä. (2)
- BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)
Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist
- brak-mitteilungen.de
, S. 43 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)
Reise der Partei während der Rechtsmittelfrist
Verfahrensgang
- LG Verden, 30.08.2006 - 8 O 449/05
- OLG Celle, 31.05.2007 - 8 U 225/06
- BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1608
- MDR 2009, 644
- FamRZ 2009, 868
- VersR 2009, 701
- AnwBl 2009, 387
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.07.2000 - II ZB 22/99
Schuldhafte Versäumung der Berufungsfrist
Auszug aus BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07
Bleibt die Partei stattdessen untätig, trifft sie ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, weil sie nicht die Sorgfalt aufgewendet hat, die man verständigerweise von ihr erwarten konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143 unter II und vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810 unter 2, jeweils m.w.N.). - BGH, 19.12.1994 - II ZR 174/94
Bestehen eines Anspruchs auf Herausgabe von Teppichen und eines Anspruchs auf …
Auszug aus BGH, 18.02.2009 - IV ZR 193/07
Bleibt die Partei stattdessen untätig, trifft sie ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, weil sie nicht die Sorgfalt aufgewendet hat, die man verständigerweise von ihr erwarten konnte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 - NJW 2000, 3143 unter II und vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94 - VersR 1995, 810 unter 2, jeweils m.w.N.).
- BGH, 22.11.2018 - IX ZA 14/18
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Versäumung der Einspruchsfrist gegen einen …
Ist die Partei bereits an einem gerichtlichen Verfahren beteiligt oder hat sie konkrete Anhaltspunkte dafür, dass ein solches gegen sie beginnen und während ihrer Abwesenheit Fristen in Lauf gesetzt oder Termine bestimmt werden, so obliegt es ihr, ihren Posteingang zu kontrollieren und für eine rechtzeitige Erledigung fristwahrender Handlungen zu sorgen (BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f; Beschluss vom 19. Oktober 1983 - VIII ZB 30/83, VersR 1984, 81, 82 unter 2 a; vom 8. Juni 1988 - IVb ZB 68/88, NJW 1988, 2672, 2673 mwN;… vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88, juris Rn. 5; vom 27. November 1991 - IV ZR 237/91, VersR 1992, 1373; vom 19. Dezember 1994 - II ZR 174/94, VersR 1995, 810, 811 unter 2, mwN; vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143 mwN; vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07, NJW 2009, 1608 Rn. 3; ebenso zum Mahnverfahren BGH, Beschluss vom 14. Juli 1987 - IX ZB 48/87, VersR 1988, 158). - LG Dortmund, 14.02.2012 - 12 O 501/10
Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit Anwaltshaftung
Rn. 48 Wegen der weiteren Einzelheiten des Schreibens wird auf Blatt 7 der Beiakte des Bundesgerichtshof - IV ZR 193/07 - Bezug genommen.Wegen der weiteren Einzelheiten des Schriftsatzes vom 24. Juni 2007 wird auf Blatt 2 der Beiakte des Bundesgerichtshofs (IV ZR 193/07) Bezug genommen.
Rn. 51 Wegen der weiteren Einzelheiten des Beschlusses wird auf Blatt 17 ff. der Beiakte des Bundesgerichtshof (IV ZR 193/07) Bezug genommen.
Rn. 67 Die Akten des Landgerichts Verden (8 O449/05 = 8 U 225/06 OLG Celle) sowie des Bundesgerichtshofes (IV ZR 193/07) sind beigezogen worden und Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.
- BGH, 18.02.2025 - VIII ZA 17/24
Klage betreffend die Räumung und Herausgabe einer Mietwohnung sowie die Zahlung …
Rn. 18 Insbesondere stehen die vom Berufungsgericht insoweit unter Berücksichtigung der Umstände des Streitfalls gestellten Anforderungen an die für die Zeit der (geplanten) Ortsabwesenheit zu treffenden Vorkehrungen des Beklagten zur Sicherstellung seiner Erreichbarkeit für den Bevollmächtigten und an die Bemühungen um einen (zumindest telefonischen) Kontakt zum Bevollmächtigten während der krankheitsbedingten Verzögerung der Rückreise im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. nur BVerfG, NJW 2007, 3486, 3487 f. mwN) und des Bundesgerichtshofs (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 7. Juni 1972 - IV ZB 26/72, VersR 1972, 975;… vom 21. September 1988 - VIII ZB 26/88, juris Rn. 5; vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99, NJW 2000, 3143 unter II; vom 5. November 2002 - VI ZB 54/01, NJW 2003, 903 unter II 1, 2 mwN; vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07, NJW 2009, 1608 Rn. 3;… vom 10. Juni 2015 - IV ZB 27/14, juris Rn. 10, 14 mwN).
- OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12
Anforderungen an die Darlegung eines Schadens im Anwaltsregressprozess
Rn. 29 Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wies den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 18.02.2009 zurück - IV ZR 193/07 -. - OLG Düsseldorf, 02.05.2012 - 13 U 80/11
Pflichten eines Rechtsanwalts bei Unerreichbarkeit einer Partei
Zwar liegt ein Verschulden des Mandanten vor, wenn der Anwalt ein Rechtsmittel nicht einlegt, weil der Mandant in Kenntnis eines bereits ergangenen Urteils eine Reise antritt und es unterlässt, vor der Reise Kontakt zu seinem Anwalt aufzunehmen oder sonst wie sicherzustellen, dass rechtzeitig vor Ablauf der Rechtsmittelfristen zumindest telefonisch eine Entscheidung über die Rechtsmitteleinlegung getroffen werden kann (vgl. BGH NJW 2009, 1608). - OLG Hamm, 07.04.2025 - 10 U 24/25
Hinweisbeschluss; Pachtvertrag; Versäumnisurteil; Einspruch; Wiedereinsetzung in …
Bleibt die Partei aber in einer solchen Situation untätig, trifft sie ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden, weil sie nicht die Sorgfalt aufgewendet hat, die man verständigerweise von ihr erwarten konnte (BGH, Beschluss vom 18. Februar 2009 - IV ZR 193/07 -, juris; BGH, Beschluss vom 24. Juli 2000 - II ZB 22/99 -, juris). - BPatG, 15.07.2010 - 10 W (pat) 27/08
Patentbeschwerdeverfahren - Antrag auf Wiedereinsetzung in die versäumte Frist …
Wird dagegen - wie hier - eine wichtige Frist auch deshalb versäumt, weil der Mandant untätig geblieben ist und folglich keine Entscheidung über die Vornahme einer fristgebundenen Handlung getroffen werden konnte, so trifft ihn ein die Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden (vgl. BGH NJW 2009, 1608).
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