Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1953 - IV ZR 2/53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.04.1951 - IV ZR 4/50
Gemeinschaftliches Testament. Widerrufsrecht
Auszug aus BGH, 08.10.1953 - IV ZR 2/53
Das Berufungsgericht hat zunächst in rechtlicher Hinsicht ausgeführt, daß ein gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament vorliege und daß - wie auch vom Bundesgerichtshof angenommen werde (vgl. BGHZ 2, 35) - in einem solchen Testament dem überlebenden Ehegatten das Recht eingeräumt werden könne, abweichend von den wechselbezüglichen Verfügungen zu testieren. - BGH, 11.10.1951 - IV ZR 17/50
Auszug aus BGH, 08.10.1953 - IV ZR 2/53
Die Revision kann mit diesen Ausführungen nicht durchdringen, weil die Auslegung einer Willenserklärung, also auch die eines Testaments in den Aufgabenbereich des Tatrichters fällt, da es auf die Feststellung ankommt, welche Erklärung tatsächlich abgegeben worden ist (vgl. BGH IV ZR 17/50 LM Nr. 1 § 133 (B) BGB).
- BGH, 01.02.1956 - IV ZR 292/55
Rechtsmittel
Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und auch der Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteile vom 8.5.1952 - IV ZR 144/51; 8.10.1953 - IV ZR 2/53 und 8.7.1954 - IV ZR 226/53).
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