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| BGH, 23.04.1953 - IV ZR 209/52 |
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.06.1951 - IV ZR 27/50
Ehezerrüttung. Verschulden
Auszug aus BGH, 23.04.1953 - IV ZR 209/52
Sie entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BGHZ 2, 255 ff).
- BGH, 04.02.1954 - IV ZR 122/53
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. insbesondere die nichtveröffentlichten Entscheidungen vom 9. Oktober 1952 - IV ZR 6/52 und vom 23. April 1953 - IV ZR 209/52 -), kann eine auf äusserem Zwang beruhende Trennung und Leidenszeit dazu angetan sein, eine erst kurze Zeit bestehende eheliche Lebensgemeinschaft so zu vertiefen, dass ihre Aufrechterhaltung dem sittlichen Empfinden jedes billig und gerecht denkenden Menschen entspricht. - BGH, 27.04.1953 - IV ZR 85/52
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat es bereits in seinem Urteil vom 23. April 1953 IV ZR 209/52 für zulässig gehalten, bei einer auf § 48 EheG gestützten Klage die Frage, ob die häusliche Gemeinschaft seit drei Jahren aufgehoben ist, angesichts insoweit bestehender Zweifel unentschieden zu lassen, wenn die Klage aus anderen Gründen (Mangel einer unheilbaren Zerrüttung, Zulässigkeit und Beachtlichkeit des Widerspruchs des beklagten Ehegatten) abgewiesen werden muss. - BGH, 20.05.1954 - IV ZR 42/54
Rechtsmittel
Sie stehen mit den vom Senat zu den erörterten Fragen in ständiger Rechtsprechung vertretenen Grundsätzen (vgl. insbes Urteil vom 12.2.1953 - IV ZR 23/52 LM Nr. 17 zu § 48 Abs. 2 Satz 2 EheG und Urteil vom 23.4.1953 - IV ZR 209/52) nicht in Widerspruch. - BGH, 04.02.1954 - IV ZR 121/53
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat wiederholt ausgesprochen hat (vgl. insbes die nicht veröffentlichten Entscheidungen vom 9.10.1952 - IV ZR 6/52 und vom 23. April 1953 - IV ZR 209/52), kann gerade auch eine Trennung in Kriegszeiten dazu angetan sein, eine eheliche Lebensgemeinschaft zu vertiefen.
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