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| BGH, 05.04.1961 - IV ZR 211/60 |
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- BGH, 23.10.1957 - IV ZR 145/57
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Auszug aus BGH, 05.04.1961 - IV ZR 211/60
Auf Grund dieser Erkenntnis hat der erkennende Senat auch für den Bereich der Entschädigung wegen Schadens im beruflichen Fortkommen in der Entscheidung vom 25. Oktober 1957 - IV ZR 145/57 -, RzW 1958, 110, grundsätzlich die Auffassung vertreten, daß den jüdisch versippten Personen die Vermutung des § 64 Abs. 2 BEG zur Seite stehe. - BGH, 06.12.1957 - IV ZR 191/57
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Auszug aus BGH, 05.04.1961 - IV ZR 211/60
Dieser Begriff bedeutet, daß der Schaden eine Auswirkung der nationalsozialistischen Gewaltmaßnahme als solcher in dem Sinne gewesen sein muß, daß die allgemeine Gefahrenlage, aus der heraus es zu dem Schaden kam, für den Verfolgten gegenüber Nichtverfolgten infolge der Verfolgung erhöht worden ist (BGH vom 6. Dezember 1957 - IV ZR 191/57 -, RzW 1958, 138). - BGH, 22.01.1958 - IV ZR 314/57
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Auszug aus BGH, 05.04.1961 - IV ZR 211/60
So stellt z.B., wie der erkennende Senat in der Entscheidung vom 22. Januar 1958 - IV ZR 314/57 -, RzW 1958, 301 Nr. 28, ausgeführt hat, schon die bloße Vorladung zur Gestapo, wenn sie aus den Gründen des § 1 BEG geschehen ist, eine nationalsozialistische Gewaltmaßnahme dar, obwohl sie als solche eine Schädigung des Verfolgten nicht zu bezwecken pflegte.
- BGH, 29.05.1957 - IV ZR 91/57
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Auszug aus BGH, 05.04.1961 - IV ZR 211/60
Nach der Entscheidung des erkennenden Senats vom 29. Mai 1957 - IV ZR 91/57 -, RzW. - BGH, 08.04.1959 - IV ZR 282/58
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Auszug aus BGH, 05.04.1961 - IV ZR 211/60
Ist das der Fall, so ist bei der Entscheidung über die Bewilligung der Rente, wie der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung vom 8. April 1959 - IV ZR 282/58 -, RzW 1959, 318 16 , ausgesprochen hat, die insgesamt bestehende Minderung der Erwerbsfähigkeit und nicht nur der verfolgungsbedingte Anteil dieser Minderung zu berücksichtigen. - BGH, 12.12.1956 - IV ZR 246/56
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Auszug aus BGH, 05.04.1961 - IV ZR 211/60
Nicht auf den kleinen Angestellten des Arbeitsamts, der in der Tat an eine gesundheitliche Schädigung der Klägerin nicht gedacht haben mag, kommt es an, sondern auf die dahinter stehenden Machthaber des Staates und der Partei (vgl. BGH vom 12. Dezember 1956 - IV ZR 246/56 -, RzW 1957, 120, und vom 25. März 1959 - IV ZR 257/58 -, RzW 1959, 387). - BGH, 25.03.1959 - IV ZR 257/58
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Auszug aus BGH, 05.04.1961 - IV ZR 211/60
Nicht auf den kleinen Angestellten des Arbeitsamts, der in der Tat an eine gesundheitliche Schädigung der Klägerin nicht gedacht haben mag, kommt es an, sondern auf die dahinter stehenden Machthaber des Staates und der Partei (vgl. BGH vom 12. Dezember 1956 - IV ZR 246/56 -, RzW 1957, 120, und vom 25. März 1959 - IV ZR 257/58 -, RzW 1959, 387).
- BGH, 16.05.1962 - IV ZR 284/61
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Das Berufungsgericht macht sich auch mit Recht die Entscheidungen des erkennenden Senats vom 20. November 1959 - IV ZR 111/59 -, RzW 1960, 214 und vom 29. November 1961 - IV ZR 211/60 -, RzW 1960, 271, zu eigen und nimmt an, daß ein solches Urteil ein in unzulässiger Weise ergangenes Zwischenurteil ohne bindende Wirkung sei, das lediglich zur Klarstellung aufzuheben sei.
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