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| BGH, 04.03.1959 - IV ZR 214/58 |
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Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.12.1957 - IV ZR 256/57
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Auszug aus BGH, 04.03.1959 - IV ZR 214/58
Der erkennende Senat befindet sich daher in voller Übereinstimmung mit dem Willen des Gesetzgebers, wenn er in dem Urteil vom 13. Dezember 1957 IV ZR 256/57 (LM Nr. 4 zu § 2 BEG 1956 = RzW 1958, 140) die Richtung, die der Verfolgungsmaßnahme von ihren Urhebern gegeben worden sei, als tatbestandserheblich für die Anwendung der §§ 1 und 2 BEG bezeichnet hat. - BGH, 10.12.1958 - IV ZR 159/58
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Auszug aus BGH, 04.03.1959 - IV ZR 214/58
Die abstrakte Gefahr künftiger rassischer Verfolgung genügt indes nicht (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 10. Dezember 1958 IV ZR 159/58).
- BGH, 26.06.1963 - IV ZR 283/62
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Deshalb kann die Ehefrau eines Juden, die ihrem Ehemann ins Ausland gefolgt ist und dadurch einen Schaden erlitten hat, hierfür nur dann eine Entschädigung beanspruchen, wenn sie selbst auch unmittelbar verfolgt und deswegen ausgewandert ist (Urteil vom 4. März 1959 - IV ZR 214/58 -, RzW 1959, 252 Nr. 9). - BGH, 25.03.1959 - IV ZR 200/58
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Wegen der Berücksichtigung der Einkünfte und der Versorgungsbezüge des Ehemanns wird auf das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des erkennenden Senats vom 4. März 1959 - IV ZR 214/58 - verwiesen. - BGH, 27.09.1963 - IV ZR 25/63
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Solange eine Ehe besteht, hat auch die Familie als solche eine bestimmte soziale Stellung, an der die Ehefrau wie auch die in der Ausbildung stehenden Kinder teilnehme (Senatsurteil vom 15. Januar 1958 - IV ZR 270/57 -, LM Nr. 5 zu § 51 BEG 1956 = RzW 1958, 148 Nr. 27; ferner Urteile vom 29. Oktober 1958 - IV ZR 127/58 -, LM Nr. 1 zu § 14 2. DV-BEG 1956 = RzW 1959, 69 Nr. 21 und vom 4. März 1959 - IV ZR 214/58 -, LM Nr. 29 zu § 1 BEG 1956 = RzW 1959, 252 Nr. 9).
- BGH, 13.07.1959 - IV ZR 59/59
Rechtsmittel
Allerdings hat der Senat in dem Urteil vom 4. März 1959 - IV ZR 214/58 - (RzW 1959, 252 Nr. 9) eine Auswanderung auch in einem Falle angenommen, in welchem Verfolgte von einer im Frühjahr 1933 angetretenen Mittelmeerreise nicht nach Deutschland zurückgekehrt waren, nachdem sie im April 1933 in Frankreich Nachrichten über die politische Entwicklung in Deutschland erhalten hatten. - BGH, 13.07.1959 - IV ZR 60/59
Rechtsmittel
Allerdings hat der Senat in dem Urteil vom 4. März 1959 - IV ZR 214/58 - (RzW 1959, 252 Nr. 9) eine Auswanderung auch in einem Falle angenommen, in welchem Verfolgte von einer im Frühjahr 1933 angetretenen Mittelmeerreise nicht nach Deutschland zurückgekehrt waren, nachdem sie im April 1933 in Frankreich Nachrichten über die politische Entwicklung in Deutschland erhalten hatten. - BGH, 29.04.1959 - IV ZR 4/59
Rechtsmittel
Wegen der Berücksichtigung der Einkünfte des Ehemannes der Klägerin wird auf das Urteil des erkennenden Senats vom 4. März 1959 - IV ZR 214/58 - (RzW 1959, 252 Nr. 9) verwiesen.
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