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| BGH, 12.12.1962 - IV ZR 214/62 |
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- Wolters Kluwer
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.02.1956 - II ZR 6/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.12.1962 - IV ZR 214/62
Die Erstattungsfähigkeit von Diagnosekosten hat der Bundesgerichtshof bereits für andere Verhältnisse, nämlich auf dem Gebiet der Krankenkosten-Versicherung, anerkannt (Urteil vom 20. Februar 1956 - II ZR 6/55 -, DM Nr. 1 zu "Krankenkosten Vers.").
- AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08 Diagnose- Kosten sind insofern nämlich alle Kosten, die dazu dienen, die Ursachen eines Leidens festzustellen ( BGH , Urteil vom 12.12.1962, Az.: IV ZR 214/62, u. a. in: LM Nr. 2 zu § 30 BEG 1956 = MDR 1963, Seite 393 ; BGH , Urteil vom 20.02.1956, Az.: II ZR 6/55, u. a. in: BB 1956, Seiten 260 f. ) bzw. Verletzungen auszuschließen.
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