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Rechtsprechung
   BGH, 16.10.1996 - IV ZR 218/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,1294
BGH, 16.10.1996 - IV ZR 218/95 (https://dejure.org/1996,1294)
BGH, Entscheidung vom 16.10.1996 - IV ZR 218/95 (https://dejure.org/1996,1294)
BGH, Entscheidung vom 16. Oktober 1996 - IV ZR 218/95 (https://dejure.org/1996,1294)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 16
    Rücktritt vom Versicherungsvertrag aufgrund der Nichtanzeige eines gefahrerheblichen Umstandes

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 154
  • MDR 1997, 144
  • VersR 1996, 1529
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.05.1994 - IV ZR 215/93

    Schilderung von Vorerkrankungen gegenüber dem Agenten; Kenntnis von …

    Auszug aus BGH, 16.10.1996 - IV ZR 218/95
    Hierfür reicht die Vorlage der Antragsformulare allein zu ihrer Unterzeichnung nicht aus (vgl. Senatsurteile vom 13. März 1991 - IV ZR 218/90 - VersR 1991, 575 unter 2 b; vom 25. Mai 1994 - IV ZR 215/93 - VVGE § 16 VVG Nr. 25 = NJW-RR 1994, 1049).

    Im übrigen betrifft auch die Senatsentscheidung vom 25. Mai 1994, aaO., eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung.

    Ein Rücktritt des Versicherers kommt deshalb in solchen Fällen nur in Betracht, wenn den Antragsteller selbst der Vorwurf trifft, einen gefahrerheblichen Umstand arglistig verschwiegen zu haben (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Mai 1994, aaO.).

  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90

    Ausfüllung von Fragen nach Gefahrenumständen durch den Versicherungsagenten

    Auszug aus BGH, 16.10.1996 - IV ZR 218/95
    Hierfür reicht die Vorlage der Antragsformulare allein zu ihrer Unterzeichnung nicht aus (vgl. Senatsurteile vom 13. März 1991 - IV ZR 218/90 - VersR 1991, 575 unter 2 b; vom 25. Mai 1994 - IV ZR 215/93 - VVGE § 16 VVG Nr. 25 = NJW-RR 1994, 1049).
  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Legt der Versicherer dem Versicherungsnehmer einen Verstoß gegen dessen vorvertragliche Anzeigeobliegenheit aus § 16 Abs. 1 Satz 1 VVG zur Last, so betrifft die Frage, ob dem Versicherungsnehmer bei Anbahnung des Versicherungsvertrages bestimmte Fragen des Versicherers nach gefahrerheblichen Umständen (hier Gesundheitsfragen) tatsächlich gestellt worden sind, den objektiven Tatbestand der Obliegenheitsverletzung (BGH, Urteil vom 16. Oktober 1996 - IV ZR 218/95 - VersR 1996, 1529 unter 2 b;… Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. §§ 16, 17 Rdn. 27 und 38; Knappmann, r+s 1996, 81, 82 m.w.N.).

    Hat - wie hier unstreitig - ein Versicherungsagent es übernommen, das Formular eines Versicherungsantrags für den Antragsteller auszufüllen, so erbringt allein der ausgefüllte Antrag nicht den Beweis für die falsche Beantwortung der im Antragsformular stehenden Fragen, wenn der Versicherungsnehmer substantiiert behauptet, den Agenten mündlich zutreffend informiert zu haben oder von ihm mit den einzelnen Fragen gar nicht konfrontiert worden zu sein (BGHZ 107, 322, 324 f.; BGH, Urteil vom 16. Oktober 1996 aaO).

  • OLG Hamm, 18.02.2005 - 20 U 174/04

    Anzeigeobliegenheit des Versicherungsnehmers gemäß §§ 16 , 17 VVG; …

    Der Versicherer kann seinen Rücktritt - entsprechendes gilt auch für die Anfechtung des Vertrages - nicht darauf stützen, daß ihm ein gefahrerheblicher Umstand entgegen § 16 Abs. 1 S. 1 VVG nicht angezeigt wurde, wenn er im Antragsformular zwar ausdrücklich danach gefragt hat, die entsprechende Frage dem Antragsteller aber durch das Verhalten des Versicherungsagenten nicht zur Kenntnis gebracht und deshalb fehlerhaft beantwortet wurde (BGH, Urteil vom 16.10.1996 - IV ZR 218/95 - VersR 1996, 1529).

    Hatte aber der Antragsteller keine Kenntnis von den schriftlich gestellten Antragsfragen, kann er sie auch nicht unrichtig beantwortet haben, so daß in einem solchen Fall schon objektiv keine Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit vorliegt (so BGH, Urt.v. 16.10.1996, aaO).

  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen …

    Hierbei ist es der Entscheidung des Versicherers überlassen, ob und in welchem Umfang er von der Möglichkeit Gebrauch macht, schriftliche Fragen nach gefahrerheblichen Umständen zu stellen (BGH, Urteil v. 16.10.1996, VersR 1996, 1529).
  • OLG Brandenburg, 07.09.2006 - 12 U 165/03

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung; …

    Es ist insoweit der Entscheidung des Versicherers überlassen, ob und in welchem Umfang er von der Möglichkeit Gebrauch macht, schriftlich Fragen nach gefahrerheblichen Umständen zu stellen (BGH VersR 1996, 1529).
  • OLG Hamm, 24.07.1998 - 20 U 53/98

    "Kenntnis von den Fragen" in der Krankenversicherung - Versicherungsantrag auf …

    Fragen, die nicht zur Kenntnis des Versicherungsnehmers gelangt sind, kann er nicht unrichtig beantwortet haben (so: BGH VersR 1996, 1529 und VersR 1991, 575 ; Senat VersR 1991, 212).
  • OLG Oldenburg, 15.04.1997 - 2 U 35/97

    Beweisführung für vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung allein durch Vorlage …

    Daraus folgt ferner, dass der Versicherer seinen Rücktritt nicht darauf stützen kann, dass der Antragsteller einen gefahrerheblichen Umstand entgegen § 16 Abs. 1 S. 1 VVG nicht angezeigt habe, wenn er im Antragsformular zwar ausdrücklich danach gefragt hat, die entsprechende Frage dem Antragsteller aber durch das Verhalten des Versicherungsagenten nicht oder nicht ausreichend zur Kenntnis gebracht worden ist (BGH r + s 94, 444; VersR 96, 1529 = r + s 96, 469).
  • OLG Hamm, 19.09.1997 - 20 U 75/97
    Danach ist ihr die Formularfrage vom Agenten überhaupt nicht gestellt worden (vgl. zuletzt BGH VersR 1996, 1529 zu insoweit gleichgelagerten Anzeigeobliegenheitsverletzungen).
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