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Rechtsprechung
   BGH, 24.09.2008 - IV ZR 219/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3158
BGH, 24.09.2008 - IV ZR 219/07 (https://dejure.org/2008,3158)
BGH, Entscheidung vom 24.09.2008 - IV ZR 219/07 (https://dejure.org/2008,3158)
BGH, Entscheidung vom 24. September 2008 - IV ZR 219/07 (https://dejure.org/2008,3158)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Judicialis

    AUB 88 § 1 III; ; AUB 88 § 2 I (1) Satz 1; ; AUB 88 § 2 I (1) Satz 2; ; AUB 61 § 3 (4) Satz 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision im Hinblick auf Ablehnung eines Wiedereinschlusses nach den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingunen (AUB 88); Einwirkungen von Witterungsbedingungen (Sonnenbrand) durch Einschlafen als Unfallereignis i.S. des § 1 III AUB 88

  • RA Kotz

    Unfallversicherung - Geistes- und Bewußtseinsstörung

  • reise-recht-wiki.de

    Risikoausschluss Unfallversicherung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AUB 88 § 2 Abs. 1 (1) S. 1, 2
    Begriff der Geistes- oder Bewußtseinsstörung in der Unfallversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    In der Sonne eingeschlafen - Unfallversicherung zahlt nicht

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Sonnen- und hitzebedingte Kreislaufreaktion stellt Bewusstseinsstörung dar

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein versicherter Schaden bei Einschlafen in praller Sonne

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    In der Sonne eingeschlafen und dann gestürzt - Das ist kein Unfall, für den die Unfallversicherung einspringen müsste

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3644
  • VersR 2008, 1683
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 113/99

    Begriff der Bewußtseinsstörung

    Auszug aus BGH, 24.09.2008 - IV ZR 219/07
    Der Senat hat zuletzt im Urteil vom 17. Mai 2000 (IV ZR 113/99 - VersR 2000, 1090 unter 3 a) ausgeführt, dass eine Bewusstseinsstörung i.S. des § 3 (4) Satz 1 AUB 61, der inhaltlich dem § 2 I (1) Satz 1 AUB 88 entspricht, nicht den Eintritt völliger Bewusstlosigkeit voraussetzt, es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen (…Senatsurteil aaO m.w.N.).
  • BGH, 15.02.1962 - II ZR 95/60
    Auszug aus BGH, 24.09.2008 - IV ZR 219/07
    In der Sache hat der Senat damit entschieden, dass in solchen Fällen ein Unfallereignis i.S. des § 1 III AUB 88 nur dann angenommen werden kann, wenn der Versicherte durch ein hinzutretendes äußeres Ereignis in seiner Bewegungsfreiheit so beeinträchtigt wird, dass er den Einwirkungen von z.B. Kälte oder Hitze hilflos ausgesetzt ist (grundlegend hierzu bereits BGH, Urteil vom 15. Februar 1962 - II ZR 95/60 - VersR 1962, 341).
  • OLG Stuttgart, 29.09.1994 - 7 U 115/94

    Erfrierungstod; Bergsteiger; Verlust der Bewegungsfähigkeit; Hilflose Lage; …

    Auszug aus BGH, 24.09.2008 - IV ZR 219/07
    Durch diese Beschlüsse wurden Revisionen gegen Urteile des OLG Stuttgart (veröffentlicht in VersR 1997, 176) und des OLG Karlsruhe (nicht veröffentlicht) nicht angenommen.
  • BGH, 28.01.2009 - IV ZR 6/08

    Begriff des Unfalls in der privaten Unfallversicherung

    Während für den Leistungsausschluss der Versicherer die Beweislast trägt (BGHZ 131, 15, 21) , ist es Sache des Versicherungsnehmers, den Wiedereinschluss - insbesondere die überwiegende Ursächlichkeit des Unfallereignisses - darzulegen und zu beweisen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. September 2008 - IV ZR 219/07 - VersR 2008, 1683 Tz. 5;… OLG Nürnberg aaO; OLG Hamm r+s 2003, 255;… Knappmann aaO § 2 Rdn. 40).
  • OLG Saarbrücken, 25.02.2013 - 5 U 224/11

    Private Unfallversicherung: Rechtsnatur einer Regulierungsmitteilung

    Rn. 39 Beweisrechtlich gilt dabei Folgendes: Während für den Leistungsausschluss der Versicherer die Beweislast trägt, ist es Sache des Versicherungsnehmers, den Wiedereinschluss - insbesondere die überwiegende Ursächlichkeit des Unfallereignisses - darzulegen und zu beweisen (…vgl. BGH, aaO.; Beschl. v. 24.9.2008 - IV ZR 219/07 - VersR 2008, 1683).
  • OLG Saarbrücken, 30.09.2022 - 5 U 107/21

    Risikoausschluss für Leistungen aus einer Unfallversicherung; Unfall aufgrund …

    Eine solche Störung liegt vor, wenn die dem Versicherten bei normaler Verfassung innewohnende Fähigkeit, Sinneseindrücke schnell und genau zu erfassen, sie geistig zu verarbeiten und auf sie angemessen zu reagieren, ernstlich beeinträchtigt ist; sie muss einen Grad erreicht haben, bei dem die Gefahrenlage nicht mehr beherrscht werden kann (BGH, Urteil vom 17. Mai 2000 - IV ZR 113/99, VersR 2000, 1090; Beschluss vom 24. September 2008 - IV ZR 219/07, VersR 2008, 1683; vgl. auch Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 45/16, RuS 2018, 317).

    Mithin können auch schon kurzfristigere Kreislaufreaktionen einen Ausschluss begründen und grundsätzlich jede Art von Ohnmachten oder Synkopen die Eintrittspflicht bei Stürzen ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. September 2008 - IV ZR 219/07, VersR 2008, 1683; OLG Celle, RuS 2010, 476; OLG Hamburg, RuS 2007, 386; OLG Hamm, VersR 1986, 1187).

  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 45/16

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

    Relevant sind alle, insbesondere auf Alkoholgenuss beruhenden erheblichen Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die den Versicherten außerstande setzten, Gefahrenlagen in der gebotenen Weise zu begegnen (BGH, Urt. v. 24.9.2008 - IV ZR 219/07 - VersR 2008, 1683;… Urt. v. 27.2.1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583).
  • OLG Düsseldorf, 31.08.2012 - 4 U 218/11

    Begriff der Geistes- oder Bewusstseinsstörung i.S. von § 2 I. (1) AUB

    Denn auch eine solche nur kurzzeitige gesundheitsbedingte Störung der Aufnahme- und Gegenwirkungsmöglichkeit kann geeignet sein, dem Versicherten die Fähigkeit zu nehmen, die konkrete Gefahrenlage, in der er sich befindet, zu beherrschen (BGH NJW 2008, 3644 Rn. 3;… OLG Hamm, RuS 2009, 30 Rn. 41 f.).
  • OLG Karlsruhe, 16.05.2024 - 12 U 175/23

    Private Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Suizidversuch infolge …

    Eine Bewusstseinsstörung im Sinne der Klausel setzt danach nicht den Eintritt völliger Bewusstlosigkeit voraus, es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen, die also den Versicherten außerstande setzen, den Sicherheitsanforderungen seiner Umwelt zu genügen (…BGH aaO; Beschluss vom 24.09.2008 - IV ZR 219/07, juris Rn. 3;… Urteile vom 27.02.1985 - IVa ZR 96/83, juris Rn. 11;… vom 07.06.1989 - IVa ZR 137/88, juris Rn. 15).
  • OLG Dresden, 20.12.2021 - 4 U 2144/21

    Leistungspflicht aus einer Unfallversicherung Verlust von Leistungsaussprüchen …

    Bewusstseinsstörung im Sinne der Nr. 5.1.1 AUB sind alle, insbesondere auf Alkoholgenuss beruhenden erheblichen Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die den Versicherten außerstande setzen, Gefahrenlagen in der gebotenen Weise zu begegnen (BGH, Urteil vom 24.9.2008 - IV ZR 219/07 - VersR 2008, 1683; Urteil vom 27.2.1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

    Das setzt nicht den Eintritt völliger Bewusstlosigkeit voraus, es genügen vielmehr solche gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit des Versicherten, die die gebotene und erforderliche Reaktion auf die vorhandene Gefahrenlage nicht mehr zulassen (BGH, Urteil vom 24. September 2008 - IV ZR 219/07, VersR 2008, 1683; Senat, Urteil vom 1. Februar 2017 - 5 U 45/16, RuS 2018, 317).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

    Relevant sind alle, insbesondere auf Alkoholgenuss beruhenden erheblichen Störungen der Aufnahme- und Reaktionsfähigkeit, die den Versicherten außerstande setzten, Gefahrenlagen in der gebotenen Weise zu begegnen (BGH, Urt. v. 24.9.2008 - IV ZR 219/07 - VersR 2008, 1683;… Urt. v. 27.2.1985 - IVa ZR 96/83 - VersR 1985, 583).
  • LG Bonn, 13.04.2018 - 9 O 285/17

    Ausschluss von Leistungen eines Versicherungsnehmers aus einem privaten …

    Nicht erforderlich ist, dass die Bewusstseinsstörung krankhafter Natur ist (vgl. BGH, Beschl. v. 24.09.2008, Az. IV ZR 219/07; OLG Köln, Urteil vom 22.12.2008, Az. 5 U 252/06).
  • LG Dortmund, 04.03.2009 - 2 O 21/08

    Voraussetzungen für ein Ausschlusstatbestand bzgl. Geistesstörungen und …

  • OLG Hamm, 04.09.2024 - 20 U 10/24
  • OLG Brandenburg, 10.06.2025 - 11 U 51/25

    Erfüllen eines vereinbarten Ausschlusstatbestands einer Unfallversicherung wegen …

  • LG Köln, 04.05.2011 - 26 O 121/10
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