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Rechtsprechung
   BGH, 14.03.1962 - IV ZR 219/61   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1962,1926
BGH, 14.03.1962 - IV ZR 219/61 (https://dejure.org/1962,1926)
BGH, Entscheidung vom 14.03.1962 - IV ZR 219/61 (https://dejure.org/1962,1926)
BGH, Entscheidung vom 14. März 1962 - IV ZR 219/61 (https://dejure.org/1962,1926)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW 1962, 1672
  • MDR 1962, 807
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.1962 - IV ZR 90/61

    Bindung nach § 616 ZPO

    Auszug aus BGH, 14.03.1962 - IV ZR 219/61
    Diese Fassung ist von dem Revisionsgericht anzuwenden (Urteil des Senats vom 9. Februar 1962 IV ZR 90/61).

    Das hat der Senat in dem zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung vorgesehenen, bereits erwähnten Urteil vom 9. Februar 1962 IV ZR 90/61 ausgeführt.

  • BGH, 21.03.1962 - IV ZR 187/61

    Rechtsmittel

    Für die nach dem 1. Januar 1962 ergehende Entscheidung des Revisionsgerichts ist dagegen die seither geltende Fassung maßgebend (Urteile des Senats vom 9. Februar 1962 - IV ZR 90/61 - und vom 14. März 1962 - IV ZR 219/61 -).

    Wie der Senat in seinem vorerwähnten Urteil vom 14. März 1962 - IV ZR 219/61 - ausgeführt hat, ist diese Vorschrift dahin auszulegen, daß eine Scheidung gegen den Widerspruch des beklagten Ehegatten schon dann zulässig ist, wenn diesem entweder die Bindung an die Ehe oder eine zumutbare Bereitschaft, die Ehe fortzusetzen, fehlen.

  • BGH, 19.06.1963 - IV ZR 320/62

    Rechtsmittel

    Wie der erkennende Senat ausgesprochen hat, ist diese Vorschrift dahin zu verstehen, daß die Scheidung gegen den Widerspruch des beklagten Ehegatten dann zulässig ist, wenn diesem entweder die Bindung an die Ehe oder die zumutbare Bereitschaft zur Fortsetzung der Ehe fehlen (Urteile vom 14. März 1962 - IV ZR 219/61 -, NJW 1962, 1672, und vom 21. März 1962 - IV ZR 187/61 -, NJW 1962, 1294).

    Vermag der Gedanke an die Ehe auch in dem der Scheidung der Ehe widersprechenden Ehegatten auf die Dauer nur noch negative Regungen - Empfindungen des Hasses, der Rachsucht, der Abneigung oder dergleichen - zu erwecken, so kann von einer rechtlich beachtlichen, weil sittlich werthaften Bindung an die Ehe nicht mehr gesprochen werden (vgl. u.a. Urteile des Senats vom 14. März 1962, a.a.O., …und vom 21. März 1962, a.a.O.).

  • BGH, 24.10.1962 - IV ZR 28/62

    Revision nach § 547 Abs. 1 ZPO

    Diese Möglichkeit besteht jedenfalls dann, wenn, wie der Senat es in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 14. März 1962 - IV ZR 219/61 - ausgeführt hat, es nicht auf einem Verschulden des Klägers beruht, daß die Parteien nach dem Kriege nicht wieder zusammen kommen konnten, und wenn es auch jetzt noch ausgeschlossen erscheint, daß sie wieder zusammenfinden werden.
  • BGH, 21.12.1962 - IV ZR 121/62

    Widerspruch gegen Scheidung nach § 48 Abs. 2 EheG

    Diese Gedankengänge hat der Senat in seinen Urteilen vom 14. März 1962 - IV ZR 219/61 - (LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 46, FamRZ 1962, 362 ), vom 21. März 1962 - IV ZR 187/61 - (insoweit nicht LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 47, jedoch FamRZ 1962, 364 - veröffentlicht) und vom 24. Oktober 1962 - IV ZR 28/62 - weiter entwickelt.
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