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| BGH, 28.01.1959 - IV ZR 224/58 |
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Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 10.10.1962 - IV ZR 106/62
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Der erkennende Senat hat jedoch in ständiger Rechtsprechung angenommen, daß die Besoldungsübersicht der Anlage 2 der 3. DV-BEG auch eine geeignete Grundlage für die Einordnung des Verfolgten in eine vergleichbare Beamtengruppe, darstelle (s. z.B. BGH vom 28. Januar 1959 - IV ZR 224/58 -, RzW 1959, 239 und vom 11. Februar 1959 - IV ZR 216/58 -, RzW 1959, 260). - BGH, 27.02.1959 - IV ZR 201/58
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Das hat der Senat bereits in seinen Entscheidungen vom 28. Januar 1959 - IV ZR 224/58 und vom 11. Februar 1959 - IV ZR 216/58 - dargelegt. - BGH, 16.12.1964 - IV ZR 32/64
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Der erkennende Senat hat im Urteil vom 28. Januar 1959 - IV ZR 224/58 - LM Nr. 7 zu § 76 BEG 1956 = RzW 1959, 231 Nr. 31, ausgesprochen, daß unter dem Beginn der Verfolgung nicht der Zeitpunkt zu verstehen ist, in dem die allgemein gegen eine bestimmte Gruppe gerichtete Verfolgung begann, auch nicht der Zeitpunkt, in dem eine beliebige individuelle Verfolgung stattfand, sondern allein derjenige, in dem die Verfolgung begann, die unmittelbar zu der Schädigung im beruflichen und wirtschaftlichen Fortkommen des Verfolgten geführt hat. - BGH, 19.06.1963 - IV ZR 4/63
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Der Kläger hätte aber geltend machen können, das Vergleichsgehalt sei um 20 % wieder zu kürzen, da damals die Beamtenbezüge noch einer entsprechenden Kürzung auf Grund der Brüningschen Notverordnungen unterlagen, durch die in den Jahren 1930 und 1931 die Dienst- und Versorgungsbezüge der Beamten aus Ersparnisgründen allgemein herabgesetzt wurden (vgl. Urteil des Senats vom 28. Januar 1959 - IV ZR 224/58 -, LM Nr. 7 zu § 76 BEG 1956; van Dam/Loos, Bundesentschädigungsgesetz, § 102 BEG, Anm. 11 S. 501). - BGH, 11.02.1959 - IV ZR 216/58
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Im übrigen sind aber nach § 76 Abs. 1 Satz 3 BEG bei der Einreihung eines Verfolgten nicht nur die wirtschaftliche Stellung, sondern auch seine Berufsausbildung und nach Satz 5 berufliche Entwicklungsmöglichkeiten zu berücksichtigen, wenn dieser erst im Anfang der Ausübung seines Berufes stand, so daß hierdurch etwaige Unbilligkeiten vermieden werden (vgl. ferner RzW 1958, 270 35 = LM Nr. 3 zu § 76 BEG 1956 sowie die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung vom 28. Januar 1959 - IV ZR 224/58 -).
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