Rechtsprechung
| BGH, 22.12.1954 - IV ZR 225/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 22.12.1954 - IV ZR 225/54
- BGH, 30.03.1955 - IV ZR 225/54
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 09.01.1997 - IX ZR 263/96
Beiordnung eines bei einem Oberlandesgericht zugelassenen Rechtsanwalt im …
Danach war der einer armen Partei beizuordnende Rechtsanwalt nur aus der Zahl der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte auszuwählen (BGH, Beschl. v. 22. Dezember 1954 - IV ZR 225/54, BGH LM § 115 ZPO Nr. 3 = RzW 1955, 93 [hier nur Leitsatz]; v. 4. Mai 1957 - IV ZB 64/57, Umdruck S. 4; v. 19. Januar 1968 IV ZR 361/67, RzW 1970, 465). - BGH, 04.05.1957 - IV ZB 64/57
Rechtsmittel
Dem Antrag des Klägers, ihm als Beschwerdegegner das Armenrecht zu gewähren und Rechtsanwalt ... als Armenanwalt beizuordnen, konnte nicht entsprochen werden, da Gerichtskosten nicht entstehen und die Beiordnung des Rechtsanwalts ... für das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof schon aus den in dem Beschluß des Senats vom 22. Dezember 1954 - IV ZR 225/54 (abgedruckt in LM Nr. 3 zu § 115 ZPO) ersichtlichen Gründen nicht erfolgen kann.
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Rechtsprechung
| BGH, 30.03.1955 - IV ZR 225/54 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BGH, 22.12.1954 - IV ZR 225/54
- BGH, 30.03.1955 - IV ZR 225/54
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.02.1953 - III ZR 214/50
Revision. Berücksichtigung neuen Rechts
Auszug aus BGH, 30.03.1955 - IV ZR 225/54
Es bestehen aber auch mit Rücksicht auf § 31 2. DVO-BEG keine Bedenken, sie im vorliegenden Falle anzuwenden (vgl. BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]).
- BGH, 13.07.1955 - IV ZR 91/55
Rechtsmittel
Diese Verordnung noch im Revisionszuge anzuwenden, bestehen mit Rücksicht auf ihren § 50 keine Bedenken, wie dies der erkennende Senat bereits auch in einem ähnlich liegenden Fall für die 2. DV-BEG in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 30. März 1955 - IV ZR 225/54 ausgesprochen hat (vgl. auch BGHZ 9, 101 [BGH 26.02.1953 - III ZR 214/50]). - BGH, 08.06.1955 - IV ZR 5/55
Rechtsmittel
Da diese 150,- DM somit im Zuge der Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus gewährt worden sind, muss sie der Kläger sich auf die ihm vom Berufungsgericht zugebilligte Haftentschädigung anrechnen lassen (vgl. auch die zur Veröffentlichung bestimmte Entscheidung vom 30. März 1955 - IV ZR 225/54 -). - BGH, 12.04.1957 - IV ZR 48/57
Rechtsmittel
Wie der Senat in dem Urteil vom 30. März 1955 - IV ZR 225/54 (NJW RzW 1955, 219) ausgesprochen hat, beschränkt § 4 BErgG die Anrechnung nicht auf Leistungen, die als Entschädigung bewirkt worden sind, sondern erstreckt sie auf alle Leistungen, die "im Zuge der Entschädigung für Opfer des Nationalsozialismus" bewirkt worden sind.
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