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| BGH, 18.12.1957 - IV ZR 226/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 26, 196
- NJW 1958, 546
- MDR 1958, 222
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.12.1951 - IV ZR 44/51
Schwere Eheverfehlung. Zerrüttung
Auszug aus BGH, 18.12.1957 - IV ZR 226/57
Im Rahmen dieser der Nachprüfung durch das Revisionsgericht unterliegenden Grundauffassung vom Wesen der Ehe ist es freilich Sache des Tatrichters, unter Berücksichtigung aller jeweils gegebenen Umstände des Einzelfalles festzustellen, ob ein vom Wesen, der Ehe her objektiv als eheschädigend oder ehezerstörend und damit als Eheverfehlung zu kennzeichnendes Verhalten eines Ehegatten bereits zur unheilbaren Zerrüttung der Ehe geführt und ob es sich dabei um eine schuldhafte schweres Eheverfehlung gehandelt hat (vgl. BGHZ 4, 188 [BGH 13.12.1951 - IV ZR 44/51]). - BGH, 18.01.1954 - IV ZR 165/53
Eheverfehlungen nach der Zerrüttung
Auszug aus BGH, 18.12.1957 - IV ZR 226/57
Diese Prüfung hätte - unter der Voraussetzung, daß die Ehe unheilbar zerrüttet ist - möglicherweise auch dann zu dem Ergebnis führen können, daß das Scheidungsbegehren des Klägers begründet sei, wenn die späteren nicht durch den Zeitablauf betroffenen Verfehlungen der Beklagten für sich betrachtet nicht als schwere Eheverfehlungen anzusehen sind (vgl. BGHZ 12, 111 [BGH 18.01.1954 - IV ZR 165/53] [114]; RG 127, 102; 159, 115 [120]; 164, 152 [153]). - BGH, 08.11.1951 - IV ZR 50/51
Hemmung der Frist des § 50 Abs 2 EheG
Auszug aus BGH, 18.12.1957 - IV ZR 226/57
Mit dieser Maßgabe ist auch die Bestimmung des § 50 Abs. 2 EheG in ihrer alten Form wieder in Kraft getreten; die besonderen Hemmungsvorschriften der Kriegs- und Nachkriegszeit, die, wie der Senat in einer früheren Entscheidung (BGHZ 3, 347 ff) ausgesprochen hat, auch für die in dieser Bestimmung geregelte Zehnjahresfrist galten, sind also auf sie nicht mehr anwendbar, soweit die Frist noch über den 31. März 1951 hinaus in Lauf war.
- BGH, 21.09.1967 - III ZR 208/66
Erbunwürdigkeit bei Verschweigen ehelicher Untreue
In der ehelichen Lebensgemeinschaft, der durch die Ehe begründeten engen, grundsätzlich alle Lebensbereiche jedes der beiden Ehegatten umfassenden Lebensgemeinschaft (BGHZ 26, 196, 198) [BGH 18.12.1957 - IV ZR 226/57] , hat jeder Ehegatte sein Verhalten so einzurichten, daß es mit der Liebe, Treue und Achtung, die sie sich gegenseitig schulden, in Einklang steht (BGHZ 37, 38, 41) [BGH 14.03.1962 - IV ZR 253/61] . - BVerwG, 12.12.1969 - VI C 80.67
Rechtsmittel
Es bestehe in der Begründung, Erhaltung und Entfaltung einer engen, grundsätzlich alle Lebensbereiche jedes Ehegatten umfassenden Lebensgemeinschaft der Ehepartner (BGHZ 26, 196 [198]). - BGH, 11.03.1970 - IV ZR 1192/68
Verletzung der Pflicht zu gegenseitiger Rücksichtnahme, Liebe und Achtung - …
Zwar ist in dem von der Revision angeführten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGHZ 26, 196, 199) [BGH 18.12.1957 - IV ZR 226/57] ausgesprochen, daß der Begriff der Eheverfehlung durch das Wesen der Ehe objektiv bestimmt wird.
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