Rechtsprechung
| BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- RA Kotz
Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf Vergleichsberuf
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Vergleichstätigkeit - Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 20
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86
Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …
Auszug aus BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93
Da das BerGer. zugrunde legt, der Kl. könne seinen Beruf als Bierfahrer gesundheitsbedingt nicht weiter ausüben, kam es für seine Entscheidung darauf an, ob die Bekl. einen nach ihren Versicherungsbedingungen für den Kl. in Betracht kommenden Vergleichsberuf aufgezeigt hat, dessen Nichtausführbarkeit der Kl. beweisen müßte (so schon Senat, BGHZ 102, 194 = NJW 1988, 973 = LM Berufsunfähigkeits-Zusatzvers. Nr. 7 = VersR 1988, 234 unter 2).Noch weniger war es Sache des Gerichts, mit Blick auf die Vergleichbarkeit Sachverhalte zur Grundlage seiner Entscheidung zu machen, die nicht Gegenstand des Parteivorbringens gewesen sind (vgl. Senat, BGHZ 102, 194 = NJW 1988, 973 = LM Berufsunfähigkeits-Zusatzvers. Nr. 7 = VersR 1988, 234 unter 2c).
- BGH, 29.06.1994 - IV ZR 120/93
Konkretisierung von Vergleichsberufen durch den Versicherer
Auszug aus BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93
a) Mit dem Hinweis auf eine Tätigkeit als Kraftfahrer unter bestimmten Einschränkungen, die den gesundheitlichen Beeinträchtigungen des Kl. Rechnung tragen sollen, ist ein Vergleichsberuf noch nicht hinreichend substantiiert aufgezeigt (vgl. Senat, NJW-RR 1995, 21 = LM H. 1/1995 Berufsunfähigkeits-Zusatzvers. Nr. 23 = VersR 1994, 1095).Nur dann kann der beweisbelastete Versicherungsnehmer insoweit das Bestreiten von Berufsunfähigkeit mit substantiierten Beweisangeboten bekämpfen, die nicht als Ausforschungsversuch zu werten sind, denen vielmehr nachgegangen werden muß (Senat, NJW-RR 1995, 21 = LM H. 1/1995 Berufsunfähigkeits-Zusatzvers. Nr. 23 = VersR 1994, 1095).
- BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91
Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger …
Auszug aus BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93
b) Auch mit dem nicht substantiierten Hinweis, der Kl. könne eine Tätigkeit als Hausmeister oder Pförtner ausüben, hat die Bekl. entgegen der Auffassung des BerGer. einen Vergleichsberuf nicht aufgezeigt (so ausdrücklich schon Senat, BGHZ 119, 263 = NJW 1993, 202 = LM H. 3/1993 Berufsunfähigkeits-Zusatzvers. Nr. 14 = VersR 1992, 1386 unter 4). - BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 56/86
Anspruch auf künftige Leistungen gegen eine Lebenversicherung mit …
Auszug aus BGH, 28.09.1994 - IV ZR 226/93
Beim Leistungsantrag wird zu berücksichtigen sein, für welchen Zeitraum die Bekl. gemäß ihrer Erklärung vom 20.9.1991 bereits Rente geleistet und den Kl. von Beiträgen freigestellt hat; wegen des Feststellungsantrages wird auf das Senatsurteil vom 27.5.1987 = NJW-RR 1987, 1168 = VersR 1987, 808 hingewiesen.
- BGH, 23.01.2008 - IV ZR 10/07
Vorgaben für den zur Frage der Ausübung eines Verweisungsberufs beauftragten …
Will der Versicherer den Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung im Streit um dessen Berufsunfähigkeit auf eine andere berufliche Tätigkeit verweisen, so muss er deren prägende Merkmale - erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen wie Arbeitsplatzverhältnisse und Arbeitszeiten sowie übliche Entlohnung, erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel - substantiiert darlegen und konkretisieren (Senatsurteile vom 29. Juni 1994 - IV ZR 120/93 - VersR 1994, 1095 unter 2 b und vom 28. September 1994 - IV ZR 226/93 - NJW-RR 1995, 20 unter 2 a; vgl. auch OLG Saarbrücken VersR 2004, 1165). - BSG, 14.05.1996 - 4 RA 60/94
Berücksichtigung der Arbeitsmarktlage bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit, …
Die soziale (gesetzliche) BU-Versicherung (vgl. zur privaten BU-Versicherung stellvertretend: Bundesgerichtshof , NJW-RR 1996, 345 f; NJW-RR 1996, 88 ff.; NJW-RR 1995, 20 f; NJW-RR 1993, 1370 f; BGHZ 119, 263 ff.; jeweils m.w.N.) gewährt Nachteilsausgleich durch Rente nur, falls der Versicherungsfall gegeben, d.h., das versicherte Gut, die Berufsfähigkeit des Versicherten, durch die in dieser Versicherung abgedeckten Risiken (Krankheit, Behinderung) in einem die gesetzliche Anspruchsschwelle (mehr als hälftige Einschränkung der Berufskompetenz) überschreitenden Maße dauerhaft beeinträchtigt ist. - BSG, 23.10.1996 - 4 RA 1/96
Prüfungsumfang bei der Feststellung von Berufsunfähigkeit
Der Versicherungsfall der sozialen (gesetzlichen) BU-Versicherung (vgl. zur privaten BU-Versicherung stellvertretend: Bundesgerichtshof , NJW-RR 1996, 345 f; NJW-RR 1996, 88 ff; NJW-RR 1995, 20 f; NJW-RR 1993, 1370 f; BGHZ 119, 263 ff; jeweils mwN) liegt nur vor, wenn das versicherte Gut, die Berufsfähigkeit des Versicherten, ausschließlich durch die in dieser Versicherung abgedeckten Risiken (Krankheit, Behinderung) in einem die gesetzliche Anspruchsschwelle (mehr als hälftige Einschränkung der Berufskompetenz) überschreitenden Maße dauerhaft, dh für mehr als 26 Wochen, beeinträchtigt ist.
- BGH, 12.11.2003 - IV ZR 173/02
Zulässigkeit von Vereinbarungen für den Versicherungsfall in der …
Eine befristete Leistungszusage, die sich für den Versicherungsnehmer eindeutig erkennbar lediglich als Kulanzentscheidung darstellt, ist allerdings kein Anerkenntnis, das den Versicherer über den zugesagten Zeitraum hinaus bindet mit der Folge, daß er eine Leistungseinstellung nur im Wege des Nachprüfungsverfahrens nach § 7 BB-BUZ erreichen kann (vgl. Senatsurteil vom 28. September 1994 - IV ZR 226/93 - NJW-RR 1995, 20 unter 3). - OLG Saarbrücken, 19.11.2003 - 5 U 168/00
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Zumutbarkeit einer Operation unter …
Diese erstrecken sich aber nicht nur auf Art und Umfang des körperlichen Einsatzes und den dazu vorauszusetzenden Gesundheitszustand, sondern auch auf erforderliche Vorbildung und Arbeitsbedingungen, vor allem Arbeitszeiten und übliche Entlohnung (BGH NJW-RR 1995, 20-21).Hätte die Beklagte auf derartige mit Außendienst verbundene Tätigkeiten verweisen wollen, wäre eine nähere Darlegung hierzu erforderlich gewesen, denn nur so kann der beweisbelastete Versicherungsnehmer das Bestreiten von Berufsunfähigkeit mit substantiierten Beweisangeboten bekämpfen, die nicht als Ausforschungsversuch zu werten sind, denen vielmehr nachgegangen werden muß (BGH, NJW-RR 1995, 20 f; VersR 1994, 1095).
- OLG Saarbrücken, 13.08.2008 - 5 U 27/07
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt vom …
Der Versicherungsnehmer könnte einem solchen Vorbringen lediglich mit Beweisangeboten entgegen treten, die als Ausforschungsversuch anzusehen wären (vgl. BGH, Urt. v. 28.09.1994 - IV ZR 226/93 - NJW-RR 1995, 20 [21];… Senat, Urt. v. 29.10.2003 - 5 U 451/02-58 - VersR 2004, 1165 [1166]). - OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 451/02
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Betriebsumorganisation
Die geforderten Negativbeweise kann der Versicherungsnehmer jedoch nur dann ordnungsgemäß antreten, wenn der Versicherer zuvor den von ihm beanspruchten Verweisungsberuf bezüglich der ihn jeweils prägenden Merkmale (insbesondere erforderliche Vorbildung, übliche Arbeitsbedingungen, z. B. Arbeitsplatzverhältnisse, Arbeitszeiten, ferner übliche Entlohnung, etwa erforderliche Fähigkeiten oder körperliche Kräfte, Einsatz technischer Hilfsmittel) näher konkretisiert (BGH, U. v. 28.9.1994 - IV ZR 226/93, NJW-RR 1995, 20 unter 2 a; U. v. 29.6.1994 - IV ZR 129/93, VersR 1994, 1095 unter 2 b).Solche allgemeinen Hinweise, mit denen lediglich Tätigkeitsbereiche namhaft gemacht werden, sind unzureichend (BGH, U. v. 28.9.1994 a.a.O. unter 2 b; U. v. 30.9.1992 - IV ZR 227/91, VersR 1992, 1386 unter II 4); der Versicherte könnte sie lediglich mit Beweisangeboten bekämpfen, die als Ausforschungsversuch gewertet werden müssten (…vgl. BGH, U. v. 29.6.1994, a.a.O.).
- LG Potsdam, 27.09.2012 - 6 O 311/11
Berufsunfähigkeitsversicherung: Wertung einer individualvertraglichen …
Rn. 59 Anders als in der von der Beklagten in ihrem nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung eingegangenen Schriftsatz vom 19.09.2012 in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 28.09.1994 (Az.: IV ZR 226/93) hat die Beklagte weder in der Vereinbarung noch in dem Begleitschreiben vom 07.05.2010 (Bl. 61 d.A.) das Vorliegen bedingungsgemäßer Berufsunfähigkeit verneint, so dass dies der Auslegung der Vereinbarung als bindendes Anerkenntnis nicht entgegensteht. - OLG Koblenz, 22.12.2000 - 10 U 1634/99
Rechtsnatur der Tätigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; …
Demnach obliegt es dem Versicherer, den "zumutbar" angesehenen Vergleichsberuf aufzuzeigen und die hierfür prägenden Merkmale im Einzelnen zu konkretisieren (BGH, VersR 1994, 159; BGH, NJW-RR 1995, 20).Bei sämtlichen angesonnenen Berufen hat die Beklagte bereits ihrer Aufzeigelast nicht hinreichend genügt, denn sie hat die prägenden Merkmale und Arbeitsbedingungen für diese Berufe nicht ausreichend dargestellt (BGH, NJW-RR 1995, 20).
- OLG Köln, 05.06.2002 - 5 U 77/00
Bedeutung der Vereinbarung einer befristeten Kulanzleistung bei Ungewissheit der …
Von einem befristeten Anerkenntnis ist jedoch der Fall zu unterscheiden, dass der Versicherer aus Kulanz Leistungen zusagt, obwohl er die Berufsunfähigkeit oder den erforderlichen Grad noch nicht als hinreichend bewiesen betrachtet (BGH NJW-RR 1995, 20; OLG Hamm r+s 1994, 154; r+s 1994, 473). - OLG Koblenz, 11.04.2003 - 10 U 768/02
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Hausmeistertätigkeit als bedingungsgemäße …
- OLG Koblenz, 01.12.2006 - 10 U 208/06
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Krankenschwester im Nachtdienst; nach Treu …
- OLG Saarbrücken, 30.07.2003 - 5 U 50/02
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verletzung der Anzeigeobliegenheit bei …
- OLG Koblenz, 29.09.2000 - 10 U 1541/99
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung
- OLG Koblenz, 11.11.2005 - 10 U 1198/04
Klage gegen Versicherung wegen behaupteter Berufsunfähigkeit abgewiesen
- OLG Hamm, 16.06.1999 - 20 U 32/99
Begriff der Invalidität in der Invaliditätszusatzversicherung
- BSG, 23.10.1996 - 4 RA 72/95
Berufsunfähigkeits-Rente
- BSG, 14.05.1996 - 4 RA 104/94
- BSG, 23.10.1996 - 4 RA 30/95
Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit (BU) - Vorliegen einer …
- OLG Saarbrücken, 18.11.2015 - 5 U 84/13
Berufsunfähigkeitsversicherung - Verweisung auf eine zumutbare …
- OLG Oldenburg, 26.06.1996 - 2 U 98/96
Veränderung der Darlegungslast des Versicherers in der …
- KG, 30.10.2012 - 6 U 81/11
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Verweisung eines Kraftfahrers im …
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