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Rechtsprechung
   BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16634
BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12 (https://dejure.org/2013,16634)
BGH, Entscheidung vom 19.06.2013 - IV ZR 228/12 (https://dejure.org/2013,16634)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 2013 - IV ZR 228/12 (https://dejure.org/2013,16634)
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Volltextveröffentlichungen (14)

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  • lexetius.com

    AVB Feuerversicherung, hier § 3 Nrn. 1 und 3 a) AFB 87

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Feuerversicherung: Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-, Abbruch- oder Schadenminderungskosten ohne Vorleistungspflicht

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 Nr 1 AFB 1987, § 3 Nr 3 Buchst a AFB 1987, § 16 Nr 1 S 2 AFB 1987
    Feuerversicherung: Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-, Abbruch- oder Schadenminderungskosten ohne Vorleistungspflicht

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erbringung von Aufwendungen als Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-, Abbruch- oder Schadenminderungskosten nach § 3 Nrn. 1 und 3 a) AFB 87

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB Feuerversicherung; hier § 3 Nrn. 1 und 3 a) AFB 87
    Aufwendungen für Aufräumarbeiten nach Brandschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AFB 87 § 3 Nr. 1; § 3a)
    Erbringung von Aufwendungen als Voraussetzung für einen Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-, Abbruch- oder Schadenminderungskosten nach § 3 Nrn. 1 und 3 a) AFB 87

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Feuerversicherung: Aufwendungsersatz auch ohne VN-Leistung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Feuerversicherung und die Aufräumarbeiten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ersatzfähigkeit bestimmter Aufwendungen nach den AFB 87, auch wenn diese noch nicht erbracht worden sind

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Versicherungsrecht - Allgemeine Versicherungsbedingungen - Auslegungsgrundsätze

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Feuerversicherung: Aufwendungsersatz ohne Vorleistungspflicht

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ersatzanspruch für Aufräumungs-, Abbruch-, und Schadenminderungskosten in der Feuerversicherung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 1252
  • MDR 2013, 1036
  • VersR 2013, 1039
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (9)

  • OLG Celle, 24.09.2009 - 8 U 99/09

    Leistungsfreiheit des Wohngebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung bei …

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12
    Rn. 20 bb) Die Ansicht des Berufungsgerichts, der von der Klausel verwendete Begriff der Aufwendung impliziere bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine dem Versicherungsnehmer schon entstandene Vermögenseinbuße in dem Sinne, dass er entweder entsprechende Mittel bereits ausgegeben oder zumindest - etwa durch verbindliche Vergabe von Arbeitsaufträgen - eine entsprechende Verpflichtung begründet haben müsse, teilt der Senat nicht (vgl. ähnlich wie hier zum Begriff der "Kosten": OLG Hamm VersR 1998, 1152 f.; OLG Celle VersR 2010, 383, 385 f.).

    Rn. 27 dd) Selbst bei intensivem Studium der übrigen Bedingungen wird der durchschnittliche Versicherungsnehmer wegen der besonderen Regelung zur Sicherstellung des Wiederaufbaus als Voraussetzung für die Erstattung der so genannten Neuwertspitze in § 11 Nr. 5 AFB 87 nicht darauf kommen, dass Ähnliches von ihm auch im Rahmen des § 3 AFB 87 erwartet wird (vgl. dazu auch OLG Celle VersR 2010, 383, 385 f.).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (Senatsurteile vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 226/01, BGHZ 153, 182, 185 f.; vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83, 85; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 226/01

    Eintrittspflicht der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht bei Wohnungseigentum

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit auch auf seine Interessen an (Senatsurteile vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 226/01, BGHZ 153, 182, 185 f.; vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83, 85; jeweils m.w.N.).
  • OLG Celle, 29.01.2009 - 8 U 187/08

    Pflicht des Hausratversicherers zu einem Hinweis auf das Erfordernis der Vorlage …

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12
    Soweit das Berufungsgericht meint, die in § 3 AFB 87 versprochenen Versicherungsleistungen unterschieden sich vom Ersatz für Gebäude- und sonstige Sachschäden dadurch, dass eine erstattungsfähige Vermögenseinbuße beim Versicherungsnehmer erst durch den tatsächlichen Einsatz der Aufwendungen einträte (ähnlich für den Begriff der "notwendigen Kosten": OLG Celle VersR 2009, 631; OLG Frankfurt am Main VersR 2011, 111; LG Köln VersR 2007, 792; AG Recklinghausen VersR 2006, 70; AG Trier NJW-RR 2003, 889 f.;… Höra in van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht 4. Aufl. § 3 Rn. 62;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 VHB 92 Rn. 3;… Martin, SVR 3. Aufl. W I Rn. 25, 26), vermag der Senat dies nicht nachzuvollziehen.
  • OLG Frankfurt, 19.05.2010 - 7 U 110/09

    Elementarschadenversicherung: Eintritt des Versicherungsfalls bei dem …

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12
    Soweit das Berufungsgericht meint, die in § 3 AFB 87 versprochenen Versicherungsleistungen unterschieden sich vom Ersatz für Gebäude- und sonstige Sachschäden dadurch, dass eine erstattungsfähige Vermögenseinbuße beim Versicherungsnehmer erst durch den tatsächlichen Einsatz der Aufwendungen einträte (ähnlich für den Begriff der "notwendigen Kosten": OLG Celle VersR 2009, 631; OLG Frankfurt am Main VersR 2011, 111; LG Köln VersR 2007, 792; AG Recklinghausen VersR 2006, 70; AG Trier NJW-RR 2003, 889 f.;… Höra in van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht 4. Aufl. § 3 Rn. 62;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 VHB 92 Rn. 3;… Martin, SVR 3. Aufl. W I Rn. 25, 26), vermag der Senat dies nicht nachzuvollziehen.
  • OLG Hamm, 17.09.1997 - 20 U 31/97

    Gefahrerhöhung durch Lehrstehenlassen eines Gebäudes in der …

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12
    Rn. 20 bb) Die Ansicht des Berufungsgerichts, der von der Klausel verwendete Begriff der Aufwendung impliziere bereits nach dem allgemeinen Sprachgebrauch eine dem Versicherungsnehmer schon entstandene Vermögenseinbuße in dem Sinne, dass er entweder entsprechende Mittel bereits ausgegeben oder zumindest - etwa durch verbindliche Vergabe von Arbeitsaufträgen - eine entsprechende Verpflichtung begründet haben müsse, teilt der Senat nicht (vgl. ähnlich wie hier zum Begriff der "Kosten": OLG Hamm VersR 1998, 1152 f.; OLG Celle VersR 2010, 383, 385 f.).
  • LG Köln, 10.08.2006 - 24 S 1/06

    Ausgestaltung der Haftungspflichten einer Hausratsversicherung für Kosten der …

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12
    Soweit das Berufungsgericht meint, die in § 3 AFB 87 versprochenen Versicherungsleistungen unterschieden sich vom Ersatz für Gebäude- und sonstige Sachschäden dadurch, dass eine erstattungsfähige Vermögenseinbuße beim Versicherungsnehmer erst durch den tatsächlichen Einsatz der Aufwendungen einträte (ähnlich für den Begriff der "notwendigen Kosten": OLG Celle VersR 2009, 631; OLG Frankfurt am Main VersR 2011, 111; LG Köln VersR 2007, 792; AG Recklinghausen VersR 2006, 70; AG Trier NJW-RR 2003, 889 f.;… Höra in van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht 4. Aufl. § 3 Rn. 62;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 VHB 92 Rn. 3;… Martin, SVR 3. Aufl. W I Rn. 25, 26), vermag der Senat dies nicht nachzuvollziehen.
  • AG Recklinghausen, 15.03.2005 - 11 C 31/05

    Anspruch gegen eine Hausratversicherung auf Ersatz von Kosten für eine …

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12
    Soweit das Berufungsgericht meint, die in § 3 AFB 87 versprochenen Versicherungsleistungen unterschieden sich vom Ersatz für Gebäude- und sonstige Sachschäden dadurch, dass eine erstattungsfähige Vermögenseinbuße beim Versicherungsnehmer erst durch den tatsächlichen Einsatz der Aufwendungen einträte (ähnlich für den Begriff der "notwendigen Kosten": OLG Celle VersR 2009, 631; OLG Frankfurt am Main VersR 2011, 111; LG Köln VersR 2007, 792; AG Recklinghausen VersR 2006, 70; AG Trier NJW-RR 2003, 889 f.;… Höra in van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht 4. Aufl. § 3 Rn. 62;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 VHB 92 Rn. 3;… Martin, SVR 3. Aufl. W I Rn. 25, 26), vermag der Senat dies nicht nachzuvollziehen.
  • AG Trier, 31.01.2003 - 32 C 489/02

    Keine Einbeziehung von Folgeschäden in die Schadensberechnung; Auslegung einer …

    Auszug aus BGH, 19.06.2013 - IV ZR 228/12
    Soweit das Berufungsgericht meint, die in § 3 AFB 87 versprochenen Versicherungsleistungen unterschieden sich vom Ersatz für Gebäude- und sonstige Sachschäden dadurch, dass eine erstattungsfähige Vermögenseinbuße beim Versicherungsnehmer erst durch den tatsächlichen Einsatz der Aufwendungen einträte (ähnlich für den Begriff der "notwendigen Kosten": OLG Celle VersR 2009, 631; OLG Frankfurt am Main VersR 2011, 111; LG Köln VersR 2007, 792; AG Recklinghausen VersR 2006, 70; AG Trier NJW-RR 2003, 889 f.;… Höra in van Bühren, Handbuch Versicherungsrecht 4. Aufl. § 3 Rn. 62;… Knappmann in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 2 VHB 92 Rn. 3;… Martin, SVR 3. Aufl. W I Rn. 25, 26), vermag der Senat dies nicht nachzuvollziehen.
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2023 - 5 U 64/22

    Hausratversicherung: Auslegung einer Versicherungsbedingung über eine Erstattung …

    Außerdem sind gemäß A. § 9 Nr. 1 VHB 2012 auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen versichert, wozu insbesondere auch die Kosten für das Reinigen versicherter Sachen zählen (…Klimke, in: Prölss/Martin, a.a.O., A § 8 VHB Rn. 7;… Jula, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., § 8 VHB 2010 Rn. 6); insoweit besteht mangels entsprechender Klarstellung in den Bedingungen auch keine Veranlassung, die Eintrittspflicht auf tatsächlich entstandene Kosten zu beschränken (vgl. BGH, Urteil vom 19. Juni 2013 - IV ZR 228/12, VersR 2013, 1039, 1040).
  • BGH, 13.10.2016 - IX ZR 214/15

    Feuerversicherung: Berücksichtigung der Architektengebühren und sonstiger …

    Ausgangspunkt für die Auslegung ist der Klauselwortlaut (BGH, Urteil vom 23. Juni 1993 - IV ZR 135/92, BGHZ 123, 83, 85; vom 11. Dezember 2002 - IV ZR 226/01, BGHZ 153, 182, 185 f; vom 19. Juni 2013 - IV ZR 228/12, VersR 2013, 1039 Rn. 18).
  • OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 3 U 44/15

    Entstehen des Anspruchs auf Ersatz von Abbruchkosten dem Grunde nach mit dem …

    Der Anspruch auf Ersatz von Abbruchkosten entsteht jedenfalls dem Grunde nach bereits mit dem Brandereignis (Anschluss an BGH 19.6.2013 - IV ZR 228/12).

    Der Bundesgerichtshof vertrete hierzu jedoch in neuerer Rechtsprechung die Auffassung, dass der Anspruch auf Ersatz von Abbruchkosten in der Feuerversicherung nicht mehr voraussetze, dass der Versicherungsnehmer diese Aufwendung bereits erbracht oder entsprechende Zahlungsverpflichtungen begründet habe (vgl. Urteil des BGH vom 19.6.2013, AZ.: IV ZR 228/12).

    Rn. 52 Auch ist der Anspruch auf Ersatz der Abbruchkosten unter Zugrundelegung der von der Beklagten zitierten Rechtsprechung des BGH vom 19.06.2013 (Az. IV ZR 228/12) dem Grunde nach bereits mit dem Brandereignis entstanden.

    Rn. 54 Aus der von der Beklagten zitierten Entscheidung des BGH vom 19.06.2013 (Az.: IV ZR 228/12) geht nunmehr hervor, dass der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräumungs-, Abbruch- oder Schadensminderungskosten nicht voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen seinerseits bereits erbracht oder zumindest entsprechende Zahlungsverpflichtungen begründet hat.

    Wie dem Urteil des BGH vom 19.06.2013 (Az.: IV ZR 228/12) zu entnehmen ist, setzt eine Entschädigung hiernach zwar keine Vorleistung voraus, die Höhe muss jedoch anderweitig belegt sein.

    Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 19.06.2013 (Az.: IV ZR 228/12) gerade zum Ausdruck gebracht, dass es gerade nicht Anspruchsvoraussetzung sei, dass der Versicherungsnehmer die Leistungen bereits erbracht habe.

    Rn. 67 Aufwendungen i. S. dieser Klauseln meint dabei solche, die der Versicherungsnehmer zur Beseitigung oder Minderung eines ihm entstandenen Schadens im eigenen Interesse einsetzt (vgl. Urteil des BGH vom 19.06.2013, Az.: IV ZR 228/12 zu den AFB 1987).

  • OLG Koblenz, 15.12.2017 - 10 U 811/16

    Wohngebäudeversicherung: Voraussetzungen eines versicherten …

    Für die AFB 87 hat der BGH mit Urteil vom 19.06.2013 ( - IV ZR 228/12 -, NJW-RR 2013, 1252 ff., juris Rn. 19-21) entschieden, der durchschnittliche Versicherungsnehmer, auf dessen Verständnismöglichkeit es bei der Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen nach ständiger Rechtsprechung des BGH ankomme, könne den AFB 87 nicht entnehmen, dass Maßnahmen zur Schadensminderung sowie Aufräum- und Abbrucharbeiten von ihm vorzufinanzieren seien.
  • OLG Dresden, 04.02.2020 - 4 U 1942/18

    Leistungen aus einer landwirtschaftlichen Gebäudeversicherung aufgrund eines …

    Dies entspreche dem Sachverhalt, der der Entscheidung des BGH vom 19.06.2013 (Az.: IV ZR 228/12) zugrunde gelegen habe.

    Soweit sich der Kläger in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des BGH vom 19.06.2013 (Az.: IV ZR 228/12 - juris) beruft, in der der BGH entschieden hat, dass der Anspruch auf Ersatz von Aufwendungen für Aufräum-, Abbruch- oder Schadensminderungskosten nicht voraussetzt, dass der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen seinerseits bereits erbracht oder zumindest entsprechende Zahlungsverpflichtungen begründet hat, lagen der Entscheidung von dem hiesigen Fall in den maßgeblichen Punkten abweichende Versicherungsbedingungen zugrunde.

  • BGH, 19.04.2023 - IV ZR 204/22

    Gehörsverletzung bei Neuvortrag hinsichtlich Gefahrerhöhung

    Der Versicherer ist nicht verpflichtet, Vorschüsse unter dem Vorbehalt einer Schlussabrechnung zu zahlen (…Senatsurteil vom 2. Oktober 1985 - IVa ZR 18/84, BGHZ 96, 88 unter III 4 a [juris Rn. 28]; vgl. auch Senatsurteil vom 19. Juni 2013 - IV ZR 228/12, VersR 2013, 1039 Rn. 31).
  • OLG Rostock, 30.07.2020 - 4 U 116/19

    Gebäudeversicherung: Anspruch des Versicherungsnehmers auf Ersatz von Schutz- und …

    Beschränken die Versicherungsbedingungen einer Gebäudeversicherung den Ersatz von Schutz- und Bewegungskosten nicht auf insoweit tatsächlich entstandene Aufwendungen, kommt es für einen Leistungsanspruch des Versicherungsnehmers nicht darauf an, dass er eine Wiederherstellung des versicherten Objektes bereits sichergestellt hat oder überhaupt beabsichtigt (Fortführung von BGH, Urteil vom 19. Juni 2013 - IV ZR 228/12, VersR 2013, 1039).

    Ohne begleitende Einschränkungen und Erläuterungen, welche verdeutlichen, dass Aufwendungen bei einer Person bereits angefallen oder von ihr veranlasst sein sollen, bringt allein das Substantiv "Aufwendungen" selbst bei gleichzeitiger Benennung ihres Zwecks nicht zum Ausdruck, ob der damit angesprochene Mitteleinsatz bereits geschehen sei oder nur geboten erscheine, aber noch ausstehe; ein dahingehendes Verständnis kann sich für den durchschnittlichen, um Verständnis der Bedingungen bemühten Versicherungsnehmer daher weder nach dem allgemeinen Sprachgebrauch des täglichen Lebens noch wegen der Bedeutung von "Aufwendungen" als feststehender Begriff der Rechtssprache ergeben (vgl. so zu den dort streitigen Aufräumungs- und Abbruchkosten BGH, Urteil vom 19.06.2013, Az.: IV ZR 228/12, - zitiert nach juris -, Rn. 20 ff., zu § 3 AFB 1987).

    Rn. 23 a. Die Zinsforderung der Klägerin nach Teil A § 14 Nr. 3a) VSG 2008 besteht ab dem Tag der Schadensmeldung, d. h. seit dem 21.09.2016 (vgl. BGH, Urteil vom 19.06.2013, Az.: IV ZR 228/12, - zitiert nach juris -, Rn. 32).

  • OLG Karlsruhe, 01.10.2019 - 9 U 137/17

    Boden eines Gebäudes als versicherte Sache in der Gebäudeversicherung

    Möglicherweise wären dabei die Erwägungen in BGH, NJW-RR 2013, 1252 und OLG Braunschweig RuS 2017, 192 zu berücksichtigen.
  • LG Erfurt, 20.04.2023 - 8 O 1327/21

    Geltendmachung eines Vorschussanspruchs gegen einen Wohngebäudeversicherer

    Rn. 26 Hierin liegt der maßgebliche Unterschied zu einem 2013 vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (BGH, Urteil vom 19.06.2013 - IV ZR 228/12, juris), in dem aufgrund einer konkreten und besonderen Klauselgestaltung ein Anspruch auf Aufwendungsersatz hergeleitet wurde, ohne dass diese Aufwendungen bereits erbracht oder zumindest entsprechende Zahlungsverpflichtungen begründet sein mussten.

    Der Versicherer ist nicht verpflichtet, Vorschüsse unter dem Vorbehalt einer Schlussabrechnung zu zahlen (…Senatsurteil vom 2. Oktober 1985 - IVa ZR 18/84, BGHZ 96, 88 unter III 4 a [juris Rn. 28]; vgl. auch Senatsurteil vom 19. Juni 2013 - IV ZR 228/12, VersR 2013, 1039 Rn. 31).".

  • OLG Saarbrücken, 15.03.2017 - 5 U 20/16

    Gebäudeversicherung: Leistungsfreiheit des Versicherers bei Vorlage fingierter …

    Auch die Abbruch- und Aufräumkosten können abstrakt abgerechnet werden (BGH, Urt. v. 19.06.2013 - IV ZR 228/12 - VersR 2013, 1039).
  • OLG Nürnberg, 07.11.2022 - 8 U 2115/20

    Berücksichtigung neu hinzuerworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der …

  • OLG Köln, 12.06.2015 - 20 U 220/14

    Eintrittspflicht der privaten Krankenversicherung für die Kosten eines …

  • BGH, 27.03.2019 - IV ZR 10/18

    Verletzung des rechtlichen Gehörs des Feuerversicherers: Nichtberücksichtigung …

  • LG München I, 12.01.2018 - 26 O 26320/13

    Rückzahlung der Neuwertspitze nach Gebäudebrand

  • OLG Hamburg, 26.01.2017 - 6 U 56/14

    Seekaskoversicherung: Anspruchsabtretung; Teilklageerhebung; Risikoausschluss

  • LG Dortmund, 23.06.2016 - 2 O 190/15

    Kein Abtretungsverbot von Ansprüchen des Versicherten ohne entsprechende …

  • OLG Köln, 21.10.2019 - 9 U 98/19

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich der Wirksamkeit einer …

  • OLG Koblenz, 03.07.2015 - 10 U 1299/14

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • LG Flensburg, 17.12.2020 - 4 O 20/20

    Leistungen der Wohngebäudeversicherung bei Neu-/Wiederherstellung eines …

  • AG Eschweiler, 10.01.2023 - 24 C 128/21

    Private Krankenversicherung - Erstattungsfähigkeit E-Scooter

  • OLG Köln, 15.11.2013 - 20 U 99/13

    - Canada Life 1 -, Abgrenzung VV / VM, Überlassung von Unterlagen, …

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