Rechtsprechung
| BGH, 20.11.1990 - IV ZR 229/89 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anwendung und Abgrenzung von § 4 Abs. 1 Nr. 6 Abs. 3 Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherung (AHB) bei der Regulierung von eng mit einem Werkmangel verbundenen Folgeschäden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AHB § 4 Abs. 1 Unterabsatz. 6 Satz 3
Umfang der Betriebshaftpflichtversicherung im Hinblick auf Mängelfolgeschäden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers (IBR 1991, 266)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 470
- VersR 1991, 293
Wird zitiert von ... (15) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 96/80
Versicherungsschutz bei Berechnungsfehler des Statikers
Auszug aus BGH, 20.11.1990 - IV ZR 229/89
Zu Unrecht meint die Revision, aus der Senatsentscheidung in BGHZ 80, 284f. ergebe sich, daß § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB auf Schäden der vorliegend geltend gemachten Art nicht anwendbar sei. - BGH, 13.12.1962 - II ZR 196/60
Umfang der Schadensbehebungspflicht des Unternehmers
Auszug aus BGH, 20.11.1990 - IV ZR 229/89
Insoweit gehören die Kosten für das Aufschlagen der Wände usw. und die Wiederherstellung des früheren Zustandes in diesen Bädern zum Erfüllungsanspruch des Bestellers und sind daher grundsätzlich nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB vom Deckungsschutz ausgenommen (vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 1962 - II ZR 196/60 und II ZR 197/60 - VersR 1963, 179 und 180). - BGH, 13.12.1962 - II ZR 197/60
Entfallen des Haftpflichtversicherungsschutzes für an die Stelle einer …
Auszug aus BGH, 20.11.1990 - IV ZR 229/89
Insoweit gehören die Kosten für das Aufschlagen der Wände usw. und die Wiederherstellung des früheren Zustandes in diesen Bädern zum Erfüllungsanspruch des Bestellers und sind daher grundsätzlich nach § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB vom Deckungsschutz ausgenommen (vgl. BGH, Urteile vom 13. Februar 1962 - II ZR 196/60 und II ZR 197/60 - VersR 1963, 179 und 180).
- OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16
Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten
Rn. 30 (1) Im Ausgangspunkt ist der Beklagten zuzustimmen, dass die werkvertraglichen Ansprüche auf Neuherstellung, Nachbesserung und Mängelbeseitigung an die Stelle des ursprünglichen Erfüllungsanspruchs der Bestellerin treten und im versicherungsvertraglichen Sinn deren Vertragserfüllungs- bzw. Äquivalenzinteresse aus dem Werkvertrag betreffen (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 31. Oktober 2013 - 9 U 84/12, juris Rn. 13), das gemäß Ziff. 1.2 AHB grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist (BGH, Urteil vom 20. November 1990 - IV ZR 229/89, juris Rn. 11 m.w.N.).Dazu zählen bspw. Such- (OLG Koblenz…, Beschluss vom 21. Dezember 1998 - 10 W 841/98, juris Rn. 6), Freilegungs- (OLG Karlsruhe…, Urteil vom 31. Oktober 2013 - 9 U 84/12, juris Rn. 13) und Wiederherstellungskosten (BGH, Urteil vom 20. November 1990 - IV ZR 229/89, juris Rn. 11).
Der durch sie erweiterte Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten, und erfasst insoweit zusätzlich die Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadensbeseitigung zugänglich zu machen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen (BGH, Urteil vom 20. November 1990 - IV ZR 229/89, juris Rn. 12; bestätigend: BGH, Beschluss vom 16. Juni 2010 - IV ZR 92/09, juris; vom 19. Dezember 2012 - IV ZR 258/12, zit. n.: Harsdorf-Gebhardt, Die Rechtsprechung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Haftpflichtversicherung, r + s 2014, 439 [440f.]).
Sie würde darüber hinaus aber auch daran scheitern, dass eine ordnungsgemäße Schadensbeseitigung regelmäßig - und so auch hier - die Reparatur der Schadensursache und damit die Freilegungskosten insgesamt erfordert (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1990 - IV ZR 229/89, juris Rn. 12).
Nach Teil II Ziff. 10 der "Klauseln und Besonderen Vereinbarungen" besteht insgesamt Leistungspflicht, soweit der Folgeschaden ohne die Begleitmaßnahme nicht beseitigt werden kann (BGH, Urteil vom 20. November 1990 - IV ZR 229/89, juris Rn. 12).
Die dazu erforderlichen Arbeiten gehören daher zum Aufwand zur Beseitigung des Folgeschadens (vgl. BGH, Urteil vom 20. November 1990 - IV ZR 229/89, juris Rn. 12).
- OLG Karlsruhe, 16.07.2020 - 12 U 22/20
Betriebshaftpflichtversicherung mit "Bauunternehmerpolice": Auslegung der …
Derartige Folgeschäden werden nach dem Wortlaut der Klausel von dem Versicherungsschutz umfasst (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.1990 - IV ZR 229/89 -, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 16.06.2010 - IV ZR 92/09 -, juris;… OLG Karlsruhe Urteil vom 01.07.2004 - 12 U 117/04 -, juris Rn. 42; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 31.10.2013 - 9 U 84/12 -, juris Rn. 17 ; OLG Dresden…, Urteil vom 23.10.2013 - 7 U 548/13 -, Rn. 18, juris;… v. Rintelen, in Späte/Schimikowski, Haftpflichtversicherung, 2. Aufl. 2015, Ziffer 1 AHB, Rn. 528;… Schimikowski, in Rüffer/Halbach/ders., Versicherungsvertragsgesetz, 4. Aufl. 2020, § 1 AHB Rn. 44).Der Bundesgerichtshof hat bisher das Vorliegen eines Mangelfolgeschadens als hinreichende, nicht aber als notwendige Voraussetzung für die Bejahung eines "Folgeschadens" im Sinne einer solchen Mangelnebenkostenklausel angenommen (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.1990 - IV ZR 229/89 -, juris Rn. 12).
So nahm der BGH an, dass auch die Kosten eines Sanitärunterunternehmens für die Freilegung und Neuverlegung eines schadhaften Bauteils (einer Rohrleitung) Teil der versicherten Beseitigung eines Mangelfolgeschadens sind, weil dadurch zugleich der Mangelfolgeschaden in Form einer Durchfeuchtung der unter den Rohren gelegenen Bäder behoben werde (vgl. BGH, Urteil vom 20.11.1990 - IV ZR 229/89 -, juris Rn. 12;… s.a. zu den "Maßnahmen mit Doppelcharakter" Büsken, in MünchKomm VVG, 2. Aufl. 2017, 300. Allgemeine Haftpflichtversicherung, Rn. 65;… Lücke a.a.O. Rn. 54).
- OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 28/12
Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung eines Versicherers auf fehlende …
Das von der Beklagten in Bezug genommene Urteil BGH, VersR 1991, 293, ist schon vom Sachverhalt her kaum als einschlägig zu bezeichnen.
- LG Berlin, 13.12.2011 - 7 O 446/10
Betriebshaftpflichtversicherung eines Gewerbebetriebs u.a. für …
So hat der BGH bei einem auf Rohrinstallation beschränkten Auftrag einen Folgeschaden im Sinne der hiesigen Klausel in der durch Rohrbrüche verursachten Durchfeuchtung der Wände gesehen, die auf unzureichender Rohrverbindung beruhte (vgl. BGH, Beschl. v. 16.06.2010 - IV ZR 92/09 -, RuS 2011, 284, zitiert nach juris; Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 229/89 - VersR 1991, 293).Insofern hat auch der BGH - wie bereits dargestellt (aa) - zu der hier einschlägigen Klausel ausgeführt, dass bedingungsgemäßer Folgeschaden auch die durch die Rohrbrüche bei fehlerhafter Leistungsverlegung verursachte Durchfeuchtung der Wände sein kann (…vgl. BGH, Urt. v. 16.06.2010 - IV ZR 92/09 - RuS 2011, 284, zitiert nach juris; Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 229/89).
Für diese Auslegung könnte eine Passage im zitierten Urteil des BGH zum Rohrbruch sprechen Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 229/89, letzter Absatz, zitiert nach juris) sprechen, wonach "zur Wiederherstellung fachgerechter Wasserleitungen" bestimmte zugesprochene Arbeiten vorgenommen werden mussten.
Sie entspricht bei richtiger Lesart letztlich der Auffassung des BGH (vgl. Urt. v. 20.11.1990 - IV ZR 229/89, letzter Absatz, zitiert nach juris), der unabhängig von der vorstehend zitierten Passage auch die Kosten für Verfliesung und Tapezierung als von der streitgegenständlichen Kosten umfasst ansah, obwohl diese Kosten an sich zur Ermöglichung ordnungsgemäßen Rohrverlegung nicht erforderlich sind.
- BGH, 16.06.2010 - IV ZR 92/09
Deckungsklage gegen die Betriebshaftpflichtversicherung: Ersatzpflicht für …
Zu dieser auch hier einschlägigen Klausel wird auf das Senatsurteil vom 20. November 1990 - IV ZR 229/89 - VersR 1991, 293 unter 2 verwiesen. - OLG Dresden, 23.10.2013 - 7 U 548/13
Zum Leistungsausschuss in der Betriebshaftpflichtversicherung in Anwendung der …
Diese zählen insgesamt zum ausgeschlossenen Vertragserfüllungsinteresse (…vgl. Darstellung bei Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, § 4 Rn. 171 ff., § 1 Rn. 197 ff.;… BGH, Urt. v. 13.12.1962, Az: II ZR 196/60, juris; BGH, Urt. v. 20.11.1990, Az: IV ZR 229/89, juris). - OLG Bremen, 14.02.2025 - 3 U 13/24
Darlegungen und Beweis im Deckungsprozess bei einer …
Rn. 46 (1) Das gilt nämlich auch dann, wenn das vom eigentlichen Schadensort entfernte Gewerk zugänglich gemacht werden muss, um eine Ursache des Schadens zu beheben und damit eine Ausdehnung des bereits vorhandenen Schadens oder den Eintritt weiterer gleichartiger Schäden in den schadensbetroffenen (und ggf. reparierten) Bereichen zu verhindern (OLG Rostock…, Beschluss vom 31.05.2019 - 4 U 17/16, r+s 2020, 22, Rn. 36; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.11.1990 - IV ZR 229/89, dort unter 2.), so dass nicht nur die Beseitigung des Folgeschadens selbst umfasst ist.Rn. 63 (3) Ein Folgeschaden in Form eines nur angelegten Schadens für den Fall der Benutzung der Duschen, ohne dass es bereits zu dem Schaden gekommen wäre, scheidet aus (OLG Hamm…, Beschluss vom 28.01.2021 - 20 U 215/20, BeckRS 2021, 14666, Rn. 16; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.11.1990 - IV ZR 229/89, dort unter 2. a.E.).
- KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07
Betriebshaftpflichtversicherung der Bauwirtschaft: Inanspruchnahme eines …
An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof später festgehalten und betont, dass nicht alle mit dem Werkmangel eng zusammenhängenden Folgeschäden durch die Bedingungen vom Deckungsschutz ausgenommen sind (vgl. BGH VersR 1991, 293 = NJW-RR 1991, 470 - zitiert nach juris: Rdnr. 11, zu Lochfraßkorrosionen und dadurch bedingte weitere Wasserschäden;… BGH VersR 1983, 1169 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 19, fehlerhafte Mostprobe mit Rezeptvorschlag und anschließender Unbrauchbarkeit zur Weinbereitung bei Anwendung des Vorschlags).Denn ein Folgeschaden ist insoweit nicht eingetreten (vgl. zum Folgeschaden: BGH VersR 1991, 293 = NJW-RR 1991, 470), da die Anker lediglich an falscher Stelle im Boden verblieben sind, ohne dass sie darüber hinaus weitere Schäden - etwa an vorhandener Bausubstanz - angerichtet haben.
- LG Saarbrücken, 09.09.2013 - 14 O 322/12
Betriebshaftpflichtversicherung: Sachlicher und zeitlicher Umfang des …
Die darin liegende Erweiterung des Versicherungsschutzes führt nach dem für die Auslegung der Klausel maßgeblichen Verständnis eines durchschnittlichen Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis (…BGH, Urt. v. 29. Juni 2007 - IV ZR 252/06, VersR 2007, 1690) dazu, dass sämtliche Mängelbeseitigungsnebenkosten versichert sind, solange nur ein Folgeschaden eingetreten ist und dieser eine Mängelbeseitigung erforderlich macht (BGH, Urt. v. 20. November 1990 - IV ZR 229/89, VersR 1991, 293; von Rintelen, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 26 Rn. 178; vgl. auch Saarl. - OLG Bremen, 14.02.2025 - 3 U 13/244 weiterer gleichartiger Schäden in den schadensbetroffenen (und ggf. reparierten) Bereichen zu verhindern (OLG Rostock…, Beschluss vom 31.05.2019 - 4 U 17/16, r+s 2020, 22, Rn. 36; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.11.1990 - IV ZR 229/89, dort unter 2.), so dass nicht nur die Beseitigung des Folgeschadens selbst umfasst ist.
(3) Ein Folgeschaden in Form eines nur angelegten Schadens für den Fall der Benutzung der Duschen, ohne dass es bereits zu dem Schaden gekommen wäre, scheidet aus (OLG Hamm…, Beschluss vom 28.01.2021 - 20 U 215/20, BeckRS 2021, 14666, Rn. 16; vgl. auch BGH, Urteil vom 20.11.1990 - IV ZR 229/89, dort unter 2. a.E.).
- OLG Düsseldorf, 19.10.2018 - 4 U 10/18
Baustelle in Schottland: Versicherung muss für "breach of contract" einstehen!
- OLG Köln, 30.10.2001 - 9 U 32/01
Versicherungsschutz aus einer Betriebshaftpflichtversicherung hinsichtlich von …
- OLG Celle, 05.07.2012 - 8 U 82/12
- OLG Frankfurt, 05.06.2009 - 7 U 196/08
- LG Ulm, 22.05.2000 - 4 O 97/00
Versicherung von entstandenen Kosten der Nachbesserung i.R.e. …
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