Rechtsprechung
| BGH, 13.02.1963 - IV ZR 231/62 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1963, 572
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.1962 - IV ZR 119/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 13.02.1963 - IV ZR 231/62
Daß diese Ansprüche vererblich sind, hat der Senat bereits für einen ähnlich liegenden, die insoweit gleichlautende Bestimmung des § 140 BEG betreffenden Fall entschieden (vgl. das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 28. November 1962 - IV ZR 119/62 -).
- BGH, 13.01.1965 - IV ZR 35/64
Veranlassung zur Anerkennung eines Entschädigungsanspruchs durch arglistige …
Zu solchen Rentenbeträgen zählen nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluß vom 21. März 1962 - IV ZB 33/62 - LM Nr. 3 zu § 39 BEG 1956 = RzW 1962, 360 Nr. 17 und Urteil vom 13. Februar 1963 - IV ZR 231/62 - LM Nr. 4 zu § 39 BEG 1956 = RzW 1963, 361 Nr. 11) auch diejenigen Beträge, die sich für die zurückliegende Zeit dadurch ergeben, daß die Rente durch einen späteren Bescheid oder ein späteres rechtskräftiges Urteil erhöht worden ist. - BGH, 24.01.1964 - IV ZB 544/63
Rechtsmittel
In der Entscheidung vom 13. Februar 1963 IV ZR 231/62 (RzW 1963, 361 Nr. 11) hat der Senat klargestellt, daß als Anspruch auf die laufende Rente, die nach § 26 Abs. 1 BEG weder übertragbar noch vererblich ist, nur derjenige auf die für den laufenden Monat geschuldete und auf die künftig fällig werdende monatliche Rente in Betracht kommt.
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