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Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1993 - IV ZR 233/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2267
BGH, 08.12.1993 - IV ZR 233/92 (https://dejure.org/1993,2267)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1993 - IV ZR 233/92 (https://dejure.org/1993,2267)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1993 - IV ZR 233/92 (https://dejure.org/1993,2267)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VHB (VHB 74) § 3 B Nr. 1a
    Begriff des Einsteigens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Hausratversicherung; Voraussetzungen eines Einsteigediebstahls

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1073 (Ls.)
  • NJW-RR 1994, 285
  • MDR 1994, 1093
  • ZMR 1994, 108
  • VersR 1994, 215
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - IV ZR 233/92
    In diesem Zusammenhang weist der Senat auf sein Urteil vom 21. April 1993 (IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828 = NJW 1993, 1862) hin, mit dem er (unter 3 a) entschieden hat, welche tatsächlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Repräsentantenstellung vorliegen müssen (vgl. auch Senatsurteil vom 4. Juli 1990 - IV ZR 158/89 - NJW-RR 1990, 1305 unter II zur Repräsentanteneigenschaft eines Ehegatten).
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - IV ZR 233/92
    Er genügt seiner Beweislast, wenn er Anzeichen beweist, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit das äußere Bild eines versicherten Diebstahls ergeben (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 17. März 1993 - IV ZR 11/92 - VersR 1993, 571 unter 1 a m.w.N. = NJW-RR 1993, 719 = RuS 1993, 169).
  • BGH, 04.07.1990 - IV ZR 158/89

    Anfechtung eines Feuerversicherungsvertrages wegen arglistiger Täuschung - …

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - IV ZR 233/92
    In diesem Zusammenhang weist der Senat auf sein Urteil vom 21. April 1993 (IV ZR 34/92 - VersR 1993, 828 = NJW 1993, 1862) hin, mit dem er (unter 3 a) entschieden hat, welche tatsächlichen Voraussetzungen für die Annahme einer Repräsentantenstellung vorliegen müssen (vgl. auch Senatsurteil vom 4. Juli 1990 - IV ZR 158/89 - NJW-RR 1990, 1305 unter II zur Repräsentanteneigenschaft eines Ehegatten).
  • BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 17/84

    Risikoausschluß bei Entwendung von Schlüsseln durch Angestellte während der …

    Auszug aus BGH, 08.12.1993 - IV ZR 233/92
    "Einsteigen" erfordert, daß sich der Dieb auf ungewöhnliche, nach den üblichen Gegebenheiten des Bauwerks nicht vorgesehene Weise Zugang zu seiner Beute verschafft (BGH, Urteil vom 12. Juni 1985 - IVa ZR 17/84 - unter II 2, VersR 1985, 1029).
  • BGH, 17.04.2024 - IV ZR 91/23

    Hausratversicherung: Nachweis des äußeren Erscheinungsbilds eines …

    In diesem Fall wäre zu prüfen, ob darin ein bedingungsgemäßer Einbruchdiebstahl durch Einsteigen liegt (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 1993 - IV ZR 233/92, r+s 1994, 63 [juris Rn. 6, 10]).

    Stattdessen genügt auch hier, dass die festgestellten Tatsachen nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf ein bedingungsgemäßes Einsteigen der Täter in das Gebäude zulassen (vgl. Senatsurteil vom 8. Dezember 1993 aaO [juris Rn. 12]).

  • OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 11 U 151/19

    Der Nachweis eines Diebstahls

    "Einsteigen" erfordert, dass sich der Dieb auf ungewöhnliche, nach den üblichen Gegebenheiten des Bauwerks nicht vorgesehene Weise Zugang zu seiner Beute verschafft (vgl. BGH, Urteil vom 08.12.1993 - IV ZR 233/92 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 12.06.1985 - IVa ZR 17/84 -, juris Rn. 9).
  • KG, 03.04.2018 - 6 U 131/16

    Hauratversicherung: Nachweis des äußeren Bildes eines Einsteigediebstahls; …

    Rn. 9 Geht es um einen sogenannten Einsteigediebstahl, so ist der Nachweis von Spuren erforderlich, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass sich der Dieb auf ungewöhnliche, nach den üblichen Gegebenheiten des Bauwerks nicht vorgesehene Weise Zugang zu seiner Beute verschafft (vgl. BGH NJW-RR 1994, 285 f. = VersR 1994, 215 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 12).
  • KG, 24.10.2003 - 6 U 36/02

    Einbruchdiebstahlversicherung: Beweis des äußeren Bild eines Einbruchdiebstahls

    In diesem Fall könnte ein Einsteigen nicht angenommen werden, weil keine ungewöhnlichen Zugangshindernisse überwunden werden mussten (vgl. BGH VersR 1994, 215 f. zum Einsteigen über einen 3 m hohen, durch Drahtgitterzaun gesicherten Balkon).
  • KG, 09.06.2015 - 6 U 140/13

    Hausratversicherung: Beweis des äußeren Bildes eines Einbruchdiebstahls

    Rn. 11 (2) Geht es um einen sogenannten Einsteigediebstahl, so ist der Nachweis von Spuren erforderlich, die mit hinreichender Wahrscheinlichkeit dafür sprechen, dass sich der Dieb auf ungewöhnliche, nach den üblichen Gegebenheiten des Bauwerks nicht vorgesehene Weise Zugang zu seiner Beute verschafft (vgl. BGH NJW-RR 1994, 285 f. = VersR 1994, 215 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.03.1999 - 4 U 52/98

    Nachweis eines Nachschlüsseldiebstahls aus einer Zahnarztpraxis

    Es genügt der Beweis eines äußeren Bildes, d.h. eines Mindestmaßes an Tatsachen, aus denen nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Diebstahl in versicherter Art und Weise geschlossen werden kann (BGH VersR 1994, 215).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - 9 U 69/96

    Anspruch auf Ersatzleistung gegen einen Versicherer wegen eines …

    In einem vom Bundesgerichtshof ( r+s 1994, 63, 64 ) entschiedenen Fall sind Anzeichen für einen Einsteigediebstahl darin gesehen worden, daß Pflanzen im Bereich eines Balkons niedergetreten, ein Gitterzaun teilweise niedergedrückt worden war und ein Loch enthielt.
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