Rechtsprechung
| BGH, 18.11.1966 - IV ZR 235/65 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 46, 277
- NJW 1967, 440
- MDR 1967, 203
- JR 1967, 340
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.03.1955 - II ZR 201/53
Fortführung eines Rechtsstreit nach Rücktritt von einem gerichtlichen Vergleich
Auszug aus BGH, 18.11.1966 - IV ZR 235/65
Die Klage muß, falls der Vergleich sich als wirksam geschlossen erweist, nicht, wie es das Berufungsgericht getan hat, abgewiesen werden, sondern es ist auszusprechen, daß der Rechtsstreit durch den Vergleich erledigt ist (BGHZ 16, 388). - RG, 26.09.1939 - VII 14/39
Kann ein Prozeßvergleich, dessen Widerruf vorbehalten ist, auch dann durch …
Auszug aus BGH, 18.11.1966 - IV ZR 235/65
Der Vorbehalt des Widerrufs seitens der Parteien oder einer von ihnen ist Gegenstand des sachlichrechtlichen Vergleichsinhalts (RGZ 161, 253, 255).
- BGH, 27.10.1983 - IX ZR 68/83
Widerrufsvorbehalt im Prozeßvergleich
Der in einem Prozeßvergleich zugunsten beider Parteien aufgenommene Vorbehalt, den Vergleich bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zu widerrufen, stellt im Regelfall eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs dar (Fortführung von BGHZ 46, 277 = NJW 1967, 440).In BGHZ 46, 277, 279 hat der Bundesgerichtshof einen mit entsprechendem Widerrufsvorbehalt abgeschlossenen Vergleich dahin ausgelegt, daß jedenfalls dann, wenn der Prozeßgegenstand ein öffentlich-rechtlicher Anspruch ist, der gegen ein Land geltend gemacht wird, zumindest der Wille der Behörde in der Regel dahin gehen wird, daß die mit dem Vergleich getroffene Verfügung Über den Prozeßgegenstand erst wirksam werden soll, wenn die Widerrufsfrist ungenutzt verstrichen ist.
Der Senat ist im Anschluß an BGH RzW 1960, 191 Nr. 65 und in Fortführung von BGHZ 46, 277, 279 der Auffassung, daß unabhängig von der Rechtsnatur des Anspruchs der in einen Prozeßvergleich zugunsten beider Parteien aufgenommene Vorbehalt, den Vergleich bis zum Ablauf einer bestimmten Frist zu widerrufen, im Regelfall eine aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit des Vergleichs darstellt.
- BGH, 03.11.1971 - VIII ZR 52/70
Rechtsbeständigkeit eines gerichtlichen Vergleiches - Sinn und Zweck eines …
Einen Widerrufsvorbehalt im Vergleich hat schließlich der IV, Zivilsenat (BGHZ 46, 277) dahin ausgelegt, durch den Vergleich sei über den Prozeßgegenstand unter der aufschiebenden Bedingung verfügt worden, daß die zum Widerruf berechtigte Partei den Vergleich nicht widerrufe.Das Urteil BGHZ 46, 277 betrifft, wie schon erwähnt ist, den Streit, ob eine aufschiebende Bedingung nicht eingetreten ist.
Das unterscheidet das auflösend bedingte Rechtsgeschäft von dem ihm wirtschaftlich nahestehenden unbedingten Rechtsgeschäft mit vereinbartem Rücktrittsvorbehalt (vgl. BGHZ 46, 277, 279 [BGH 18.11.1966 - IV ZR 235/65];… Knopp bei Soergel/Siebert BGB 10. Aufl. Anm. 17 vor § 158 und § 158 Anm. 2).
Aus den vom Bundesgerichtshof (BGHZ 16, 388, ebenso BGHZ 46, 277) gegebenen Hinweisen, es sei, falls der Vergleich sich als wirksam geschlossen erweise, auszusprechen, daß der Rechtsstreit durch den Vergleich erledigt ist, folgert die Revision, das Berufungsgericht habe nicht feststellen dürfen, daß der Prozeßvergleich vom 31. Januar 1963 als rechtswirksam gelte.
- BGH, 04.11.1976 - VII ZR 6/76
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage - …
Es ist allerdings anerkannt, daß über die Wirksamkeit eines Prozeßvergleichs in Fortsetzung des bisherigen Rechtsstreits und nicht in einem neuen Rechtsstreit zu entscheiden ist, wenn - aus verfahrensrechtlichen oder sachlichrechtlichen Gründen - die Unwirksamkeit des Vergleichs geltend gemacht und seine den Prozeß beendende Wirkung in Frage gestellt wird (vgl. BGHZ 28, 171; 41, 310; 46, 277, 278; BGH NJW 1966, 1658; 1967, 2014; 1971, 467; 1972, 159).
- OLG Brandenburg, 20.12.2000 - 14 U 84/99
Berechnung des Schadens von Hinterbliebenen nach dem Unfalltod der Hausfrau und …
Für ihre Auffassung können die Beklagten zu 3. und 4. schließlich nicht die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in seinen Urteilen vom 18. November 1966 (BGHZ 46, 277) und vom 20. Oktober 1961 (BGH VersR 1962, 155) heranziehen. - BAG, 20.04.1983 - 4 AZR 497/80
Tarifl. Bandzulage - Tarifauslegung - Prozeßvergleich-Zinsen
Wenngleich die Rechtsnatur des Prozeßvergleichs nicht unumstritten ist, besteht doch sowohl in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und des Bundesgerichtshofes auf der einen als auch im zivilprozeßrechtlichen Schrifttum auf der anderen Seite Übereinstimmung dahin, daß er aufgrund seiner rechtlichen Doppelnatur zugleich privatrechtlicher Vertrag und Prozeßvertrag, d.h. Prozeßhandlung beider Parteien ist (vgl. BAG 4, 84, 85 = AP Nr. 3 zu § 794 ZPO ; BAG, Urteil vom 21. Dezember 1972 - 2 AZR 324/72 -, AP Nr. 21 zu § 794 ZPO ; BAG 29, 358, 362 = AP Nr. 24 zu § 794 ZPO sowie das Urteil des Zweiten Senats des BAG vom 5. August 1982 - 2 AZR 199/80 -, zur Veröffentlichung bestimmt; BGHZ 16, 388, 390; BGHZ 46, 277, 278;… Rosenberg/Schwab , Zivilprozeßrecht 11. Aufl., § 132 III 1 c, S. 695;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO , 19. Aufl., § 794 Anm. II;… Thomas/Putzo, ZPO , 11. Aufl., § 794 Anm. 1 a). - OLG Oldenburg, 15.05.2007 - 12 U 5/07
Voraussetzung der prozessrechtlichen Wirksamkeit eines Vergleichs für die …
Als privatrechtliche Willenserklärungen unterliegen die im Vergleich getroffenen Regelungen der Auslegung, wobei auch die im Zusammenhang mit dem Vergleichsabschluss abgegebenen Erklärungen der Parteien zu berücksichtigen sind (BGHZ 46, 277, 278). - BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 6/85
Streitigkeit über eine in einem Vergleich aufgenommene Abfindungszahlung brutto = …
In der Rechtsprechung und im zivilprozeßrechtlichen Schrifttum ist anerkannt, daß der Prozeßvergleich aufgrund seiner rechtlichen Doppelnatur zugleich privatrechtlicher Vertrag und Prozeßvertrag, d. h. Prozeßhandlung beider Parteien ist (BAG 4, 84, 85 = AP Nr. 3 zu § 794 ZPO; BAG Urteil vom 21. Dezember 1972 - 5 AZR 324/72 - AP Nr. 21 zu § 794 ZPO; BAG 29, 358, 362 = AP Nr. 24 zu § 794 ZPO; BAG 40, 17 = AP Nr. 31 zu § 794 ZPO; BAG 42, 244; BGHZ 16, 388, 390; 46, 277, 278;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 13. Aufl., § 132 III 1 c;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 20. Aufl., § 794 Anm. II;… Thomas/Putzo, ZPO, 13. Aufl., § 794 Anm. II 1 a;… Zöller, ZPO, 14. Aufl., § 794 Rz 3). - OLG Stuttgart, 13.02.1987 - 2 U 53/86
Örtliche Zuständigkeit des Gerichts; Anspruch auf Bezahlung einer …
Die Zurückweisung der Berufung mit der Maßgabe, daß die Klage als unbegründet abgewiesen wird, verstößt nicht gegen das Verbot der reformatio in peius (BGHZ 23, 50 [BGH 20.12.1956 - III ZR 97/55] ; 46, 281 [BGH 18.11.1966 - IV ZR 235/65] ; BGH NJW 1970, 1683 mit weiteren Nachweisen). - LAG München, 15.09.1988 - 4 Sa 453/88
Widerruf eines Vergleichswiderrufs durch Schriftsatz
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Hierüber ist in dem durch die Klage anhängig gewordenen Verfahren zu entscheiden (BGH NJW 1967, 440). - BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 297/96
Rückzahlung von Vorruhestandsgeld
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Einstweilige Verfügung: Streit über die Wirksamkeit des Widerrufs eines im …
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Ablauf der Frist für den Widerruf eines Prozessvergleichs - Abgabe einer …
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"Vorübergehende Ausstellung" von Arbeitnehmern in der Baubranche
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Prozessbeendende Wirkung eines Vergleichs durch Fortsetzung des Verfahrens; …
- BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 315/97
- BVerwG, 24.08.1982 - 5 B 94.80
Rücktritt vom gerichtlichen Vergleich im Flurbereinigungsverfahren - …
- BGH, 13.12.1979 - IX ZR 58/76
Rechtsmittel
- LG Karlsruhe, 20.03.2015 - 10 O 194/14
Vorsicht bei Widerruf des Prozessvergleichs direkt gegenüber Prozessgegner!
- LAG Köln, 31.01.2002 - 5 (4) Sa 1325/00
Anschlussberufung; Vergleichsanfechtung
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