Rechtsprechung
| BGH, 11.12.1991 - IV ZR 238/90 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Unzulässigkeit eines Rücktritts oder einer Anfechtung durch Untätigbleiben des Erklärenden - Umfang und Inhalt der Beweislast bei der Forderung von Krankentagegeld wegen völliger Arbeitsunfähigkeit - Sinn und Zweck der Wahrnehmung von Obliegenheiten ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1992, 413
- VersR 1992, 345
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (3)
- BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 101/88
Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers nach Leistungsablehnung durch den …
Auszug aus BGH, 11.12.1991 - IV ZR 238/90
Dessen bedarf er nach endgültiger Leistungsablehnung nicht mehr (BGHZ 107, 368 [BGH 07.07.1989 - IVa ZR 101/88] unter 2. m.w.N.). - BGH, 20.09.1989 - IVa ZR 107/88
Beginn der Rücktritts- oder Kündigungsfrist wegen Obliegenheitsverletzung des …
Auszug aus BGH, 11.12.1991 - IV ZR 238/90
Die Beklagte hat sich, nachdem sie 1984 im Zuge der vom Kläger gewünschten Vertragsumgestaltung über seine Gesundheitsverhältnisse umfassender als im Jahre 1979 informiert worden war, durch ihr Untätigbleiben bis in das Jahr 1988 hinein die Möglichkeit genommen, die Vertragsbeziehungen durch fristgerechte und damit rechtswirksame Erklärungen von Rücktritt und Anfechtung zu beenden (Senatsurteile vom 20. September 1989 - BGHZ 108, 326 [BGH 20.09.1989 - IVa ZR 107/88] unter 3 b und vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170 unter 3 a). - BGH, 28.11.1990 - IV ZR 219/89
Pflicht des Versicherers zu Rückfragen
Auszug aus BGH, 11.12.1991 - IV ZR 238/90
Die Beklagte hat sich, nachdem sie 1984 im Zuge der vom Kläger gewünschten Vertragsumgestaltung über seine Gesundheitsverhältnisse umfassender als im Jahre 1979 informiert worden war, durch ihr Untätigbleiben bis in das Jahr 1988 hinein die Möglichkeit genommen, die Vertragsbeziehungen durch fristgerechte und damit rechtswirksame Erklärungen von Rücktritt und Anfechtung zu beenden (Senatsurteile vom 20. September 1989 - BGHZ 108, 326 [BGH 20.09.1989 - IVa ZR 107/88] unter 3 b und vom 28. November 1990 - IV ZR 219/89 - VersR 1991, 170 unter 3 a).
- BGH, 03.05.2000 - IV ZR 110/99
Nachweis der Arbeitsunfähigkeit in der Krankentagegeldversicherung
Das Vorliegen bedingungsgemäßer Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung des Eintritts eines Versicherungsfalles ist - wie das Berufungsgericht zutreffend annimmt - vom Versicherungsnehmer zu beweisen (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1991 - IV ZR 238/90 - VersR 1992, 345 unter II 2 f;… vgl. Prölss in Prölss/Martin, VVG 26. Aufl. MB/KT 94 § 1 Rdn. 8; Wilmes/Müller-Frank, VersR 1990, 345, 347). - BGH, 23.06.1999 - IV ZR 211/98
Berufsunfähigkeit bei Ausübung anderweitiger Berufstätigkeit
Der Versicherungsnehmer ist demgemäß nach einer Leistungsablehnung nicht weiter an die Aufklärungsobliegenheit gebunden (std. Rspr.: vgl. BGHZ 107, 368, 371 f.; Senatsurteile vom 12. Dezember 1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451, 452; vom 11. Dezember 1991 - IV ZR 238/90 - VersR 1992, 345 unter II 2 b). - OLG Saarbrücken, 07.11.2018 - 5 U 22/18
Leitungswasserversicherung: Austritt von Reinigungswasser durch undichte Stellen …
Dessen bedarf er nach endgültiger Leistungsablehnung nicht mehr (…Wandt in: MünchKommVVG, 2. Aufl. 2016, vor § 28, Rdn. 35;… von Rintelen in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch, 3. Aufl. 2015, § 20 Rdn. 317; BGH, Urt. 13.3.2013 - IV ZR 110/11 - VersR 2013, 609; für die Meldeobliegenheit des § 9 Abs. 1 MB/KT: BGH, Urt. v. 11.12.1991 - IV ZR 238/90 - VersR 1992, 345;… Senat, Urt. v. 3.5.2006 - 5 U 580/05).
- OLG Saarbrücken, 29.06.2011 - 5 U 297/09
Krankentagegeldversicherung: Verweigerung der vom Versicherer verlangten …
Wenn der Versicherer seine Leistungspflicht abschließend verneint, bleibt es für den Versicherungsnehmer ohne Folgen, wenn er versicherungsrechtliche Obliegenheiten nicht länger erfüllt (BGH, Urt. v. 11.12.1991 - IV ZR 238/90 - VersR 1992, 345). - OLG Saarbrücken, 08.04.2003 - 3 U 159/02
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach einem (behaupteten) …
Solche Obliegenheiten werden von der ganz herrschenden Auffassung auch verneint (vgl. BGH, VersR 1963, 421 (422); NJW-RR 1992, 413;… einschränkend Stiefel/Hofmann, aaO., § 7 AKB, Rdnr. 271 ff). - OLG Koblenz, 26.05.2000 - 10 U 847/99
Krankheitskosten
Liege aber keine Obliegenheitsverletzung vor, träfen den Kläger auch keine weitere Verhaltenspflichten, weil die Beklagte dann endgültig ihre Leistungspflicht verneint habe (unter Bezugnahme auf BGH Urteil vom 11.12.1991 -- IV ZR 238/90; BGHZ 107, 368). - OLG Hamm, 04.07.2008 - 20 U 190/07
Verlust des Haftpflichtanspruchs wegen Obliegenheitsverletzung des …
Die Wahrnehmung von Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles soll nämlich nur dazu dienen, dem erfüllungsbereiten Versicherer die Prüfung seiner Leistungspflicht zu ermöglichen und zu erleichtern (vgl. BGH VersR 1992, 345 f.). - LG Dortmund, 12.07.2007 - 2 O 80/07
Befreiung des Versicherers von der Leistungspflicht bei Nichtvorgehen des …
Dessen bedarf er nach endgültiger Leistungsablehnung nicht mehr (BGH VersR 1992, 345). - LG Krefeld, 23.10.2008 - 5 O 512/05 Dessen bedarf er nach endgültiger Leistungsverweigerung indes nicht mehr (BGH VersR 92, 345).
- AG Essen, 25.06.1992 - 12 C 152/92
Ausschluss der Wahrnehmung rechtlicher Interessen von der Leistungspflicht einer …
Danach kommt es nicht erst darauf an, daß ein Versicherungsnehmer nur noch dann zur Wahrung der Obliegenheit aus dem Versicherungsvertrag verpflichtet ist, wenn nicht das Versicherungsunternehmen seine Leistungsfreiheit schon etwa grundsätzlich verneint hat, nicht erst an (vgl. BGH NJW-RR 92, 413).
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