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Rechtsprechung
   BGH, 08.07.1954 - IV ZR 24/54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1954,3155
BGH, 08.07.1954 - IV ZR 24/54 (https://dejure.org/1954,3155)
BGH, Entscheidung vom 08.07.1954 - IV ZR 24/54 (https://dejure.org/1954,3155)
BGH, Entscheidung vom 08. Juli 1954 - IV ZR 24/54 (https://dejure.org/1954,3155)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.05.1952 - IV ZR 163/51

    Vorkaufsrecht eines Miterben

    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - IV ZR 24/54
    Von ihrer Rechtswirksamkeit hänge es ab, ob das durch die Ausübung des Vorkaufsrechts entstehende gesetzliche Schuldverhältnis zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Erwerber (BGHZ 6, 85) begründet worden sei und ob der Beklagte verpflichtet sei, die erworbenen Miterbenanteile an die Klägerin zu übertragen.
  • RG, 23.02.1924 - V 400/23

    1. Kann eine Vormerkung zugunsten des Anspruchs auf Auflassung eines Grundstücks …

    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - IV ZR 24/54
    Da die Vorschrift des § 510 BGB auch auf das gesetzliche Vorkaufsrecht des Miterben nach §§ 2034 ff a.a.O. Anwendung findet, beginnt die Frist, sobald entweder der verkaufende Miterbe oder der Käufer der Miterbenanteile dem Vorkaufsberechtigten von dem Inhalt des Kaufvertrages Mitteilung gemacht und diese dem Vorkaufsberechtigten zugegangen ist (RGZ 108, 91 [96]).
  • RG, 02.02.1924 - V 175/23

    Genügt im Falle des § 510 BGB., § 7 des Reichssiedlungsgesetzes zur Mitteilung …

    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - IV ZR 24/54
    Dies kann z.B., wie in dem vom Reichsgericht in RGZ 108, 66 entschiedenen Fall, dann sein, wenn sich die Unvollständigkeit aus der Mitteilung selbst ergibt, und der Vorkaufsberechtigte einverstanden ist, sich damit zu begnügen und die für seine Entschlüsse notwendigen Kenntnisse sich auf einem anderen, von dem Mitteilenden angegebenen Weg zu beschaffen.
  • BGH, 22.12.1953 - IV ZR 72/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.07.1954 - IV ZR 24/54
    Dies hat der Senat bereits in dem Urteil vom 22. Dezember 1953 - IV ZR 72/53 - dargelegt.
  • BGH, 22.04.1971 - III ZR 46/68

    Vorkaufsrecht der Miterben

    Bei dieser Rechtslage bedarf es der Klärung, ob und gegebenenfalls in welchem Zeitpunkt der Bruder des Klägers diesen so vollständig von dem Erbteilsverkauf unterrichtet hat, daß er erkennen konnte, in welche Rechte und Pflichten er durch die Ausübung des Vorkaufsrechts eintrat (BGH-Urteile vom 8. Juli 1954 - IV ZR 24/54 - und vom 13. Januar 1960 - V ZR 142/58;… vgl. dazu Johannsen a.a.O. S. 747).
  • BGH, 13.01.1960 - V ZR 142/58

    Fristgemäße Ausübung eines Vorkaufsrechts - Voraussetzungen der Geltendmachung …

    Infolgedessen muß von dem Inhalt des Vertrages so viel mitgeteilt werden, daß der Verkaufsberechtigte erkennt, in welche Rechte und Pflichten er durch die Ausübung des Vorkaufsrechts eintritt (…vgl. BGB RGRK 11. Aufl. § 510 Anm, 5; RGZ 108, 66, 67 und 91, 96; BGH von 8. Juli 1954, IV ZR 24/54).

    Durch eine unvollständige Mitteilung des Vertragsinhalts wird die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts nur dann in Lauf gesetzt, wenn sich die Unvollständigkeit aus der Mitteilung selbst ergibt und der Vorkaufsberechtigte zu erkennen gibt, daß er sich hiermit begnügt (BGH vom 8. Juli 1954, IV ZR 24/54).

    Die Tatsache, daß die Klägerin im September 1955 das Zuweisungsverfahren gemäß Art. VI Nr. 17 BrMilRegVO Nr. 84 eingeleitet hat, steht, wie das Berufungsgericht zutreffend ausführt, der Ausübung des Vorkaufsrechts nicht entgegen (vgl. dazu auch BGH vom 8. Juli 1954, IV ZR 24/54).

  • BGH, 12.07.1967 - V ZR 137/64

    Ausübung des Vorkaufsrechts eines Miterben - Beurteilung des dinglichen …

    Für die Ausübung des Vorkaufsrechts gilt - gleich ob und wann die dingliche Erbteilsübertragung auf den Käufer erfolgt - eine Frist von zwei Monaten, seitdem der Vorkaufsberechtigte (hier der Ehemann der Beklagten) die vom Verkäufer (Frau R.) geschuldete, aber auch dem Käufer (Kläger) mögliche Mitteilung des Inhalts des Kaufvertrags empfangen hat (§§ 2034 Abs. 2, 510 BGB; BGH Urteil vom 8. Juli 1954, IV ZR 24/54).
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