Rechtsprechung
| BGH, 24.02.1993 - IV ZR 24/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch gegen Hausratsversicherung auf Ersatz von im Zuge eines Einbruchdiebstahls entstandenen Schäden - Anforderungen an Beweis für Vorliegen eines Einbruchdiebstahls - Grundsätze der Rechtsprechung bezüglich der Beweiserleichterungen des Versicherungsnehmers und ...
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 720
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 13.03.1991 - IV ZR 74/90
Anspruch gegen die Versicherung wegen der Entwendung von Schmuck und Pelzen - …
Auszug aus BGH, 24.02.1993 - IV ZR 24/92
Der dem Versicherungsnehmer bedingungsgemäß erleichterte Beweis für die Entwendung darf nicht mit den Grundsätzen des Anscheinsbeweises verwechselt werden (Senatsurteil vom 13. März 1991 - IV ZR 74/90 - VersR 1991, 924). - BGH, 12.04.1989 - IVa ZR 83/88
Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Klägers - Wahrscheinlichkeit für eine …
Auszug aus BGH, 24.02.1993 - IV ZR 24/92
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß für den Gegenbeweis die Feststellung von konkreten Tatsachen erforderlich ist, die die Annahme einer Vortäuschung des Versicherungsfalles mit erheblicher Wahrscheinlichkeit nahelegen (Senatsurteil vom 12. April 1989 - IVa ZR 83/88 - VersR 1989, 587). - BGH, 05.11.1986 - IVa ZR 57/86
Beweiserleichterung des Versicherungsnehmers bei dem Versicherungsfall des …
Auszug aus BGH, 24.02.1993 - IV ZR 24/92
Zum anderen reicht es aus, daß aus den festgestellten Umständen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit auf einen Entwendungsfall geschlossen werden kann (Senatsbeschluß vom 5. November 1986 - IVa ZR 57/86 - VersR 1987, 146 und ständig). - BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 341/88
Entstehung eines Vermögensschadens durch einen verlorenen Prozess - …
Auszug aus BGH, 24.02.1993 - IV ZR 24/92
Ferner unterscheiden sich die dem Versicherungsnehmer eingeräumten Beweiserleichterungen vom Anscheinsbeweis dadurch, daß sie nicht schon durch den Nachweis der ernsthaften Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ausgeräumt werden können (Senatsurteil vom 18. Oktober 1989 - IV ZR 341/88 - VersR 1990, 45).
- BGH, 14.02.1996 - IV ZR 334/94
Anspruch auf Versicherungsleistungen aus einer gebündelten Geschäftsversicherung, …
Auch für diesen Gegenbeweis des Versicherers ist deshalb kein Vollbeweis, vielmehr lediglich der Nachweis konkreter Tatsachen erforderlich, die allerdings nicht nur mit hinreichender, sondern mit höherer, nämlich erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, daß der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (Senatsurteile vom 24. Februar 1993 - IV ZR 24/92 - VVGE § 5 VHB 84 Nr. 4;… vom 14. Juni 1995, a.a.O.). - OLG Saarbrücken, 27.10.1993 - 5 U 197/93
Umfang der gegen Einbruchdiebstahl versicherten Sachen; Beweispflicht eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bremen, 12.09.2013 - 3 U 6/13
Umfang der Darlegungs- und Beweislast des Klägers bei Geltendmachung eines …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass dem Versicherungsnehmer, der sich typischerweise im Falle eines versicherten (Einbruchs)diebstahls in Beweisnot befindet, verschiedene Beweiserleichterungen zugute kommen (vgl. etwa BGH; Uteil vom 24.02.1993, NJW-RR 1993, 720, [BGH 24.02.1993 - IV ZR 24/92] zitiert nach [...]). - OLG Hamm, 11.06.2010 - 20 U 212/09
Widersprüchliche Angaben von Zeugen zum Rahmengeschehen sind für die Frage nach …
Für diesen Gegenbeweis des Versicherers ist deshalb kein Vollbeweis notwendig, sondern lediglich der Nachweis konkreter Tatsachen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (BGH…, Urt. vom 14.2.1996, IV ZR 334/94; Urt. vom 24.2.1993, IV ZR 24/92). - LG Dortmund, 22.06.2020 - 2 O 276/17 Für diesen Gegenbeweis des Versicherers ist deshalb kein Vollbeweis notwendig, sondern lediglich der Nachweis konkreter Tatsachen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass der Diebstahl nur vorgetäuscht ist (BGH…, Urt. vom 14.2.1996, IV ZR 334/94; Urt. vom 24.2.1993, IV ZR 24/92).
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