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| BGH, 16.01.1957 - IV ZR 244/56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (6)
- BGH, 12.11.1958 - IV ZR 128/58
Anforderungen an die Widerlegung einer gesetzlichen Vermutung
Das könnte dann der Fall sein, wenn der Kläger in seinem heutigen Alter ohne die durch die Verfolgung erlittene Gesundheitsschädigung noch in der Lage sein würde, den Beruf eines Seemanns auszuüben, und wenn der Fortfall gerade dieser Möglichkeit sich für ihn in seinem Erwerbsleben besonders nachteilig auswirken würde (vgl. dazu die Entscheidung des Senats vom 9. Juli 1958 - IV ZR 72/58 - RZW 1958, 398 Nr. 18 und das Urteil vom 16. Januar 1957 - IV ZR 244/56 - RzW 1957, 121 Nr. 44). - BGH, 09.07.1958 - IV ZR 72/58
Rechtsmittel
In diesem Sinne ist § 30 a.F. BVG auch in dem Urteil des Senats vom 16. Januar 1957 - IV ZR 244/56 - (NJW RzW 1957, 121 Nr. 44) ausgelegt worden. - BGH, 18.01.1961 - IV ZR 185/60
Rechtsmittel
Wie der Senat in den Urteilen vom 12. Januar 1955 - IV ZR 234/54 -, LM BErgG § 15 Nr. 1 = RzW 1955, 89 und vom 16. Januar 1957 - IV ZR 244/56 -, LM BEG § 28 Nr. 1 = RzW 1957, 121 sowie vom 9. Juli 1958 - IV ZR 72/58 -, LM BEG § 33 Nr. 3 = RzW 1958, 398 hervorgehoben hat, folgt die Regelung der Entschädigung von Körper- und Gesundheitsschäden im BEG weitgehend den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes (BVG) vom 20. Dezember 1950 (BGBl. I 791 ff) i.d.F. des 6. Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des BVG vom 1. Juli 1957 (BGBl. I 661).
- BGH, 23.04.1965 - IV ZR 117/64
Voraussetzungen für die Gewährung von Ansprüchen nach dem deutschen Rentenrecht …
Diese Vorschrift folgt der Regelung dieser Frage in § 30 BVG, so daß für die Auslegung des § 33 BEG die Gesichtspunkte heranzuziehen sind, die bei der Anwendung des § 30 BVG gelten (BGH vom 16. Januar 1957 - IV ZR 244/56 - RzW 1957, 121 Nr. 44 - ebenso BGH vom 9. Juli 1958 - IV ZR 72/58 - RzW 1958, 398 Nr. 18 - und BGH vom 29. Oktober 1958 - IV ZR 127/58 - RzW 1959, 69 Nr. 21 -). - BGH, 02.04.1958 - IV ZR 296/57
Rechtsmittel
Daß nicht jede Sterilisierung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit bedeutet, sondern daß die Frage, ob eine einwandfrei ausgeführte Sterilisierung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit zur Folge habe, nur unter Würdigung der Persönlichkeit des Verfolgten vor und nach dem Eingriff beurteilt werden kann, hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 16. Januar 1957 - IV ZR 244/56 - ausgeführt. - BGH, 21.06.1961 - IV ZR 57/61
Rechtsmittel
Um jedoch Härten, die sich bei der ausschließlich abstrakten Beurteilung ergeben können, zu vermeiden, ist nach der Ermittlung der Erwerbsfähigkeit im allgemeinen Erwerbsleben zu prüfen, ob ihre Minderung höher zu bewerten ist, weil der Geschädigte durch die gesundheitlichen Nachteile in seinem ausgeübten oder erstrebten Beruf besonders hart betroffen ist (BGH 16. Januar 1957 - IV ZR 244/56 -, RzW 1957, 121 Nr. 44).
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