Rechtsprechung
| BGH, 08.10.1965 - IV ZR 244/64 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entschädigungsansprüche wegen Schadens an Körper oder Gesundheit - Vorliegen der Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründungsschrift
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.09.1964 - IV ZR 281/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.10.1965 - IV ZR 244/64
Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. September 1964 - IV ZR 281/63 - (mit weiteren Verweisungen, nicht veröffentlicht) ausgesprochen hat, soll die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten sein und die einzelnen Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art anführen, aus denen das Urteil angefochten wird, sowie ferner die neu vorzutragenden Tatsachen und Beweismittel angeben.In Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen hat, worauf zusätzlich zu der im Urteil vom 21. September 1964 - IV ZR 281/63 - angeführten Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs hingewiesen sei, bereits das Reichsgericht (JW 1936, 1292 Nr. 10) den Standpunkt vertreten, die Bezugnahme auf ein von einem bei dem Berufungsgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalt verfaßtes Armenrechtsgesuch genüge als Berufungsbegründung auch dann nicht, wenn der Berufungsanwalt in dem von ihm unterzeichneten Schriftsatz das Armenrechtsgesuch ausdrücklich in Bezug nehme, die Abschrift des Armenrechtsgesuches beglaubige und zustelle.
- BGH, 21.05.1954 - IV ZB 28/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.10.1965 - IV ZR 244/64
Der erkennende Senat hat im Beschluß vom 21. Mai 1954 - IV ZB 28/54 - (LM Nr. 16 zu § 519 BPO) ausgesprochen, eine Berufung sei nicht rechtswirksam begründet, wenn der Anwalt des Rechtsmittelklägers eine nicht von ihm verfaßte Rechtsmittelschrift nur rein formal unterzeichne, vielmehr müsse er seine Unterschrift auf Grund von ihm selbst vorgenommener Prüfung und eigener voller Verantwortung für den gesamten Inhalt des Schriftsatzes in dem Sinne geleistet haben, daß er die darin enthaltenen Rügen auch dem Rechtsmittelgericht vortragen wolle. - BGH, 28.09.1962 - IV ZB 313/62
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.10.1965 - IV ZR 244/64
Im Beschluß vom 28. September 1962 - IV ZB 313/62 - (Versicherungsrecht 1962, 1204) hat der erkennende Senat entschieden, die Berufungsbegründungsschrift müsse das Ergebnis der geistigen Arbeit des beim Berufungsgericht zugelassenen Rechtsanwalts sein; diesem Erfordernis sei bei einer von dem zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichneten Schrift nicht genügt, wenn die gesamten Umstände, insbesondere Form und Inhalt der Begründungsschrift, das Fehlen einer eigenen geistigen Leistung ergäben.
- BGH, 17.12.1965 - IV ZR 290/64
Anforderungen an Berufungsbegründungen - Berufung vor Entschädigungsgerichten - …
Wie der Senat in seinen Urteilen vom 21. September 1964 - IV ZR 281/63 - und 8. Oktober 1965 - IV ZR 244/64 - (mit weiteren Verweisungen, nicht veröffentlicht), auf deren Inhalt im einzelnen zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, ausgesprochen hat, soll die Berufungsbegründung auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten sein und die einzelnen Gründe tatsächlicher und rechtlicher Art anführen, aus denen das Urteil angefochten wird, sowie ferner die neu vorzutragenden Tatsachen und Beweismittel angeben. - OLG Bremen, 07.12.1998 - 2 U 49/98
Haftung für den Umsturz eines Krans; Anforderungen an die Berufungsbegründung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.11.1965 - IV ZR 273/64
Schadensersatz wegen verfolgungsbedingter Gesundheitsschädigung eines …
Welche Anforderungen im einzelnen zu stellen sind, damit eine Berufungsbegründung den gesetzlichen Anforderungen genügt, hat der Senat in seinen Urteilen vom 21. September 1964 -IV ZR 281/63- und 8. Oktober 1965 -IV ZR 244/64- (mit Verweisungen) ausgeführt.
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