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| BGH, 12.12.1956 - IV ZR 246/56 |
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.10.1951 - I ZR 31/51
Schleusenpersonal - § 823 BGB, Schadenszurechnung, Theorie von der adäquaten …
Auszug aus BGH, 12.12.1956 - IV ZR 246/56
Das Oberlandesgericht hat sich bei der Beurteilung dieser Frage von den Rechtsgrundsätzen leiten lassen, die der Bundesgerichtshof in der Entscheidung BGHZ 3, 261 [267] im einzelnen dargelegt hat. - BGH, 29.01.1952 - 1 StR 563/51
Einstellung des Verfahrens wegen mangeldem Bewusstsein von der Widerrechtlichkeit …
Auszug aus BGH, 12.12.1956 - IV ZR 246/56
Inwieweit selbst die mit der Vorbereitung der Judendeportationen befaßten Angehörigen der Gestapo sich auf solche Unkenntnis beriefen, zeigen zahlreiche Urteile der Strafgerichte, denen die Ahndung der strafrechtlich bedeutsamen Verfehlungen im Rahmen der Deportationen oblag (vgl. BGHSt 2, 234 f, 3; 357 f [BGH 30.04.1952 - 3 StR 734/51]). - BGH, 30.04.1952 - 3 StR 734/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.12.1956 - IV ZR 246/56
Inwieweit selbst die mit der Vorbereitung der Judendeportationen befaßten Angehörigen der Gestapo sich auf solche Unkenntnis beriefen, zeigen zahlreiche Urteile der Strafgerichte, denen die Ahndung der strafrechtlich bedeutsamen Verfehlungen im Rahmen der Deportationen oblag (vgl. BGHSt 2, 234 f, 3; 357 f [BGH 30.04.1952 - 3 StR 734/51]).
- BGH, 23.03.1960 - IV ZR 216/59
Rechtsmittel
Daß dieses Verschulden hinreichend sei, um in den durch § 15 BEG geregelten Fällen den Entschädigungsanspruch der Hinterbliebenen zu begründen, hat der Senat in dem Urteil vom 12. Dezember 1956 - IV ZR 246/56 - (LM § 15 BEG Nr. 2) ausgeführt.In dem Urteil vom 12. Dezember 1956 - IV ZR 246/56 - hat es der Senat dafür genügen lassen, daß ein jüdischer Verfolgter, der wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten in der Emigration Selbstmord begangen hatte, leichtfertig in den Tod getrieben worden sei, wenn die für die Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben verantwortlichen Machthaber die Entlassung aller jüdischen Angestellten hätten herbeiführen wollen, um ihre Auswanderung zu erzwingen, und dabei in Kauf genommen hätten, daß die Opfer solcher Maßnahmen unter Umständen dabei zugrunde gingen.
In dem Urteil vom 12. Dezember 1956 - IV ZR 246/56 - wird des näheren ausgeführt, wie die nationalsozialistischen Machthaber lange Zeit hindurch ihre auf Ausrottung der Juden gerichteten Ziele geheimhalten mußten, mit dem Ergebnis, daß die bei der Verfolgung unmittelbar beteiligten Personen das Ziel und den Sinn solcher Handlungen nicht erkannten, die ihnen befohlen oder zu denen sie veranlaßt worden waren.
- BGH, 14.01.1959 - IV ZR 226/58
Rechtsmittel
In dem Urteil vom 12. Dezember 1956 IV ZR 246/56 (RzW 1957, 120 Nr. 43) ist eine Verfolgung angenommen worden, wenn der "Verfolgte" wegen der im Jahre 1938 bestehenden schweren wirtschaftlichen Lage, in der sich die Juden damals in Deutschland allgemein befanden, ausgewandert ist.Der erkennende Senat hat für die Art des hier notwendigen Verschuldens Rechtsgrundsätze in dem Urteil vom 12. Dezember 1956 - IV ZR 246/56 - (RzW 1957, 120 Nr. 43) aufgestellt.
- BGH, 06.05.1959 - IV ZR 228/58
Rechtsmittel
In dem Urteil vom 12. Dezember 1956 - IV ZR 246/56 - abgedruckt in RzW 1957, 120 43 - ist eine Verfolgung angenommen worden, wenn der Verfolgte wegen der im Jahr 1938 bestehenden schweren wirtschaftlichen Lage, in der sich die Juden damals in Deutschland befanden, ausgewandert ist.
- BGH, 05.04.1961 - IV ZR 211/60
Rechtsmittel
Nicht auf den kleinen Angestellten des Arbeitsamts, der in der Tat an eine gesundheitliche Schädigung der Klägerin nicht gedacht haben mag, kommt es an, sondern auf die dahinter stehenden Machthaber des Staates und der Partei (vgl. BGH vom 12. Dezember 1956 - IV ZR 246/56 -, RzW 1957, 120, und vom 25. März 1959 - IV ZR 257/58 -, RzW 1959, 387). - BGH, 10.06.1960 - IV ZR 20/60
Rechtsmittel
In dem Urteil vom 12. Dezember 1956 - IV ZR 246/56 - (RzW 1957, 20) ist eine Verfolgung angenommen worden, wenn der Verfolgte wegen der im Jahre 1938 bestehenden schweren wirtschaftlichen Lage, in der sich die Juden damals in Deutschland allgemein befanden, ausgewandert ist. - BGH, 27.01.1960 - IV ZR 250/59
Rechtsmittel
Bei der Entscheidung dieser Frage ist der vom erkennenden Senat in dem Urteil vom 12. Dezember 1956 - IV ZR 246/56 -, abgedruckt bei LM Nr. 2 zu § 15 BEG, aufgestellte Grundsatz zu beachten, daß die frage des schuldhaften Handelns nicht nur nach dem Handeln derjenigen Personen zu beurteilen ist, die die den Tod auslösenden Verfolgungsmaßnahmen vornahmen, sondern auch nach dem Verschulden der nationalsozialistischen Machthaber, die hinter ihnen standen.
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