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| BGH, 15.11.1957 - IV ZR 249/57 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 31.05.1957 - 2 (8) U 260/56
- BGH, 15.11.1957 - IV ZR 249/57
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 07.07.1956 - IV ZR 86/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.11.1957 - IV ZR 249/57
Der Berufungsrichter ist jedoch der Meinung, der § 5 BEG sei hier nicht einschlägig und will dies aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 7. Juli 1956 IV ZR 86/56 (NJW RzW 1956, 335 Nr. 37 - LM (Nr. 1) § 5 BEG 1956) herleiten.Der maßgebende Unterschied besteht darin, daß die Nichtdurchführbarkeit des Rückerstattungsrechts in der Sache IV ZR 86/56 von vornherein bestand, und zwar verursacht durch die besonderen Umstände, unter denen die rassisch Verfolgten damals lebten.
- BGH, 06.06.1956 - IV ZR 74/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 15.11.1957 - IV ZR 249/57
Risiko von dem Wiedergutmachungsberechtigten getragen wird, ebenso wie es jeder Inhaber eines anderen Rechts tragen muß (vgl. auch Urteil vom 6. Juni 1956 IV ZR 74/56 [NJW RzW 1956, 265 Nr. 42]).
- BGH, 14.02.1958 - IV ZR 321/57
Rechtsmittel
Ist dagegen die Veräußerung an namentlich bekannte Personen erfolgt und scheitert die Durchführung etwaiger Rückerstattungsansprüche nur daran, daß der gegenwärtige Aufenthalt des Erwerbers unbekannt oder dieser zur Erfüllung seiner sich aus dem Rückerstattungsgesetz ergebenden Verbindlichkeiten nicht imstande ist, so besteht nach § 5 BEG kein Entschädigungsanspruch (Urteil vom 15. November 1957 - IV ZR 249/57 , RzW 1958, 6520). - BGH, 09.07.1958 - IV ZR 55/58
Rechtsmittel
Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob der Rückerstattungsanspruch aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen zu einer vollen Wiedergutmachung führt oder nicht (Urteile des erkennenden Senats vom 15. November 1957 IV ZR 249/57, NJW RzW 1958, 65 Nr. 20, und vom 25. Oktober 1957 IV ZR 172/57, NJW RzW 1958, 66).
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