Rechtsprechung
| BGH, 19.12.2012 - IV ZR 258/12 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
Wird zitiert von ...
- OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16
Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten
Der durch sie erweiterte Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die als Folge eines mangelhaften Werkes auftreten, und erfasst insoweit zusätzlich die Kosten, die erforderlich sind, um die mangelhafte Werkleistung zum Zwecke der Schadensbeseitigung zugänglich zu machen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen (BGH…, Urteil vom 20. November 1990 - IV ZR 229/89, juris Rn. 12; bestätigend: BGH, Beschluss vom 16. Juni 2010 - IV ZR 92/09, juris; vom 19. Dezember 2012 - IV ZR 258/12, zit. n.: Harsdorf-Gebhardt, Die Rechtsprechung des IV. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs zur Haftpflichtversicherung, r + s 2014, 439 [440f.]).
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