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Rechtsprechung
   BGH, 13.04.1960 - IV ZR 259/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,825
BGH, 13.04.1960 - IV ZR 259/59 (https://dejure.org/1960,825)
BGH, Entscheidung vom 13.04.1960 - IV ZR 259/59 (https://dejure.org/1960,825)
BGH, Entscheidung vom 13. April 1960 - IV ZR 259/59 (https://dejure.org/1960,825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 32, 179
  • NJW 1960, 1340
  • MDR 1960, 652
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.1952 - IV ZR 101/52

    Wiederholung der Heimtrennungsklage

    Auszug aus BGH, 13.04.1960 - IV ZR 259/59
    Die tatsächliche Grundlage für die Beantwortung der Frage, ob die Zerrüttung der Ehe unheilbar ist, ist mithin seit dem Abschluß des früheren Scheidungsrechtsstreits eine andere geworden (BGHZ 8, 118, 121) [BGH 27.11.1952 - IV ZR 101/52].

    Außerdem hat die Beklagte, seitdem die erste Scheidungsklage abgewiesen worden ist, durch ihre Angriffe gegen den Kläger und andere Personen, aber in Bezug auf ihn, ein Verhalten gezeigt, das unter den gegebenen besonderen Umständen dafür sprechen könnte, die Aufrechterhaltung der Ehe auch bei einer überwiegenden Schuld des Klägers an der Zerrüttung als sittlich nicht mehr gerechtfertigt erscheinen zu lassen, so daß auch bei Anwendung des gebotenen strengen Maßstabes eine wesentliche Änderung der tatsächlichen Beurteilungsgrundlage für die Entscheidung über die Beachtlichkeit des Widerspruchs angenommen werden muß (BGHZ 8, 118, 122 [BGH 27.11.1952 - IV ZR 101/52]; LM ZPO § 616 Nr. 8, 10).

  • BGH, 18.06.1955 - IV ZR 71/55

    Widerspruch bei Heimtrennungsklage

    Auszug aus BGH, 13.04.1960 - IV ZR 259/59
    Das ist, abgesehen von der sogenannten Fehlehe, die hier ersichtlich nicht vorliegt, sowie von einem Sachverhalt, bei dem eine Scheidungsklage nach § 43 EheG Erfolg haben müßte, im allgemeinen dann der Fall, wenn es auch bei dem widersprechenden Ehegatten an einer echten inneren Bindung an die Ehe und an einer wirklichen Bereitschaft, diese fortzusetzen, fehlt (BGHZ 18, 13, 17, 20 [BGH 18.06.1955 - IV ZR 71/55]; LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 29).
  • BGH, 18.01.1954 - IV ZR 165/53

    Eheverfehlungen nach der Zerrüttung

    Auszug aus BGH, 13.04.1960 - IV ZR 259/59
    Auch wenn ein Ehegatte sich entschlossen hat, die eheliche Gemeinschaft aufzugeben, können Verfehlungen des anderen Ehegatten sein eheliches Empfinden weiter mindern und die Zerrüttung der Ehe vertiefen, und das kann auch durch solche Verfehlungen geschehen, die ihn weniger in seiner Eigenschaft als Ehegatten als in seinem Ansehen oder Fortkommen treffen oder die seine Beziehungen zu anderen Personen belasten (BGHZ 12, 111, 113 [BGH 18.01.1954 - IV ZR 165/53]; 18, 190, 196) [BGH 24.09.1955 - IV ZR 79/55].
  • BGH, 24.09.1955 - IV ZR 79/55

    Ehezerstörende Eheverfehlung

    Auszug aus BGH, 13.04.1960 - IV ZR 259/59
    Auch wenn ein Ehegatte sich entschlossen hat, die eheliche Gemeinschaft aufzugeben, können Verfehlungen des anderen Ehegatten sein eheliches Empfinden weiter mindern und die Zerrüttung der Ehe vertiefen, und das kann auch durch solche Verfehlungen geschehen, die ihn weniger in seiner Eigenschaft als Ehegatten als in seinem Ansehen oder Fortkommen treffen oder die seine Beziehungen zu anderen Personen belasten (BGHZ 12, 111, 113 [BGH 18.01.1954 - IV ZR 165/53]; 18, 190, 196) [BGH 24.09.1955 - IV ZR 79/55].
  • BGH, 11.03.1959 - IV ZR 211/58

    Wiederholung der Heimtrennungsklage (§ 48 EheG)

    Auszug aus BGH, 13.04.1960 - IV ZR 259/59
    Dies sowie die weitere Entwicklung der Ehe der Parteien haben auch für die Anwendbarkeit des § 48 Abs. 3 EheG eine wesentlich veränderte Beurteilungsgrundlage geschaffen (BGHZ 29, 378, 380) [BGH 11.03.1959 - IV ZR 211/58].
  • BGH, 04.03.1971 - VII ZR 40/70

    Verjährung von Delikts- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen im Rahmen …

    Eine solche Einschränkung der Haftung aus unerlaubter Handlung ist aber vom Bundesgerichtshof für einen bedeutsamen Zweig des Werkvertragsrechts, der besonderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt, nämlich für die gewerbsmäßige Güterbeförderung auf Schiene und Straße, gerade nicht angenommen worden (BGHZ 24, 188; 32, 194 [BGH 13.04.1960 - IV ZR 259/59] ; 46, 140) [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 120/63] .
  • BGH, 28.10.1960 - IV ZR 172/60

    Rechtsmittel

    Daraus ergibt sich weiter, daß auch die Frage der Schuld an der jedenfalls nunmehr unheilbaren Zerrüttung der Ehe und die Frage, ob die Aufrechterhaltung der Ehe sittlich gerechtfertigt ist, unter Berücksichtigung aller Tatsachen zu prüfen ist, auch derjenigen, die in dem Vorprozeß vorgebracht worden sind oder vorgebracht werden konnten; § 616 ZPO steht dem unter diesen Umständen nicht entgegen (BGHZ 32, 179, 185) [BGH 13.04.1960 - IV ZR 259/59].

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist der zulässige Widerspruch des beklagten Ehegatten gegen die Scheidung im allgemeinen nicht zu beachten, wenn auch dieser Ehegatte eine echte innere Bindung an die Ehe verloren hat und es ihm an einer wirklichen Bereitschaft, die Ehe fortzusetzen, fehlt (BGHZ 18, 13, 20 [BGH 18.06.1955 - IV ZR 71/55]; 32, 179, 188 [BGH 13.04.1960 - IV ZR 259/59]; LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 29).

  • BGH, 04.06.1975 - VIII ZR 55/74

    Umfang des Haftungsausschlusses wegen Unterbrechung der Stromzufuhr

    Eine solche Begrenzung der Haftung aus unerlaubter Handlung ist allerdings vom Bundesgerichtshof für einen Zweig des Werkvertragsrechts, der besonderen Bestimmungen unterliegt, nämlich die gewerbsmäßige Güterbeförderung auf Schienen und Straße, verneint worden (BGHZ 24, 188; 32, 194 [BGH 13.04.1960 - IV ZR 259/59]; 46, 140) [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 120/63].
  • BGH, 09.02.1962 - IV ZR 90/61

    Bindung nach § 616 ZPO

    Diese hilfsweise getroffenen, das frühere Urteil nicht tragenden Feststellungen über die Zerrüttung der Ehe und deren Ursachen binden aus den oben dargelegten Gründen nicht nach § 616 ZPO (vgl. auch BGHZ 32, 179, 185) [BGH 13.04.1960 - IV ZR 259/59].
  • BGH, 29.10.1971 - I ZR 151/69

    Haftung auf Schadensersatz aufgrund von Abtretung der Ansprüche - Bechränkung des …

    Maßgebend für die Auslegung sind die Grundsätze, die im Bereich des Lager-, des allgemeinen und des besonders für Schiene und Straße geregelten Frachtrechts entwickelt worden sind (BGHZ 9, 301; 24, 188 [BGH 04.05.1957 - IV ZB 38/57] ; 32, 194 [BGH 13.04.1960 - IV ZR 259/59] ; 46, 140) [BGH 23.03.1966 - Ib ZR 120/63] .
  • BGH, 08.05.1963 - IV ZR 186/62

    Rechtsmittel

    Eine Hilfsbegründung liegt etwa dann vor, wenn die alleinige oder überwiegende Schuld des Klägers an dem Zerrüttungszustand, in dem die Ehe sich seinerzeit befand, festgestellt ist, obwohl die Klagabweisung in erster Linie deshalb erfolgt ist, weil die Dreijahresfrist des § 48 Abs. 1 EheG noch nicht abgelaufen oder die Zerrüttung noch nicht unheilbar sei (BGHZ 32, 179, 185 [BGH 13.04.1960 - IV ZR 259/59]; 36, 357, 361), [BGH 09.02.1962 - IV ZR 90/61]oder wenn die Abweisung der Klage aus prozessualen Gründen erfolgt ist, das Gericht sich aber auch zusätzlich mit der Sache selbst befaßt hat (vgl. Anmerkung LM EheG § 48 Abs. 2 Nr. 45).
  • BGH, 28.06.1961 - IV ZR 31/61

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat wiederholt auf die Bedeutung dieser Vorschrift hingewiesen und dabei insbesondere ihre Tragweite für Klagen aus § 48 EheG erörtert (LM Nr. 3 und 4 zu § 48 Abs. 1 EheG; Nr. 6, 8 und 10 zu § 616 ZPO; BGHZ 8, 118 ff; 29, 378 ff [BGH 14.01.1959 - V ZR 82/57]; 32, 179 ff [BGH 11.04.1960 - II ZR 66/58] dazu Anmerkung in LM Nr. 11 zu § 616 ZPO).
  • BGH, 19.04.1961 - IV ZR 275/60

    Rechtsmittel

    Es kann dann der Ehe von Anfang an an einer tragfähigen natürlichen und sittlichen Grundlage gefehlt haben (BGHZ 32, 179, 188) [BGH 13.04.1960 - IV ZR 259/59].
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