Rechtsprechung
| BGH, 20.03.2013 - IV ZR 265/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zurücknahme einer Revision
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurücknahme einer Revision
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine erneute Revision nach Rücknahme!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verhandlungstermin zur Frage der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung (sog. Nettopolice) aufgehoben
- gpc-law.de (Rechtsprechungsübersicht)
Wirksamkeit von Kostenausgleichsvereinbarungen bei Versicherungsvermittlungen
- lachner-vonlaufenberg.de (Kurzinformation)
Zur Kostenausgleichsvereinbarung ("Nettopolice")
Verfahrensgang
- AG Lübben, 16.06.2011 - 20 C 226/10
- AG Lübben, 28.07.2011 - 20 C 226/10
- LG Cottbus, 20.06.2012 - 1 S 142/11
- BGH, 20.03.2013 - IV ZR 265/12
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LG Cottbus, 20.06.2012 - 1 S 142/11
Private Rentenversicherung: Wirksamkeit des Abzugs der Vertragskosten vom …
Auszug aus BGH, 20.03.2013 - IV ZR 265/12
LG Cottbus - Az. 1 S 142/11 vom 20.06.2012; AG Lübben - Az. 20 C 226/10 vom 28.07.2011; Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 20. März 2013 durch die Vorsitzende Richterin Mayen, die Richterin Harsdorf-Gebhardt, die Richter Dr. Karczewski, Lehmann und die Richterin Dr. Brockmöller.
- BGH, 20.03.2013 - IV ZR 162/12
Verhandlungstermin zur Frage der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- …
Der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat den in der Terminankündigung für den 20. März 2013 anberaumten Verhandlungstermin in der Sache IV ZR 265/12, in der u.a. die Frage der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Rentenversicherung abgeschlossenen Kostenausgleichsvereinbarung aufgeworfen wurde, aufgehoben, weil die Klägerin ihre Revision zurückgenommen hat.IV ZR 265/12.
- LG Berlin, 11.06.2013 - 7 S 41/12
Berufsunfähigkeitsversicherung: Inhaltskontrolle für eine formularmäßige separate …
Die Revision ist in Anbetracht der divergierenden Rechtsprechung zur Frage der Wirksamkeit einer solchen Kostenausgleichsvereinbarung zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, § 543 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, zumal die Versicherer im Revisionsverfahren IV ZR 162/12 (zu LG Leipzig - 03 S 571/11) den Klageverzicht erklärt bzw. im Revisionsverfahren IV ZR 265/12 (zu LG Cottbus - 1 S 142/11) die Revision zurückgenommen haben und der BGH damit bisher eine Klärung noch nicht hat herbeiführen können.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".