Rechtsprechung
| BGH, 06.03.1957 - IV ZR 267/56 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.1954 - IV ZR 67/54
Rückwirkung der Gleichberechtigung
Auszug aus BGH, 06.03.1957 - IV ZR 267/56
Zwar verlangt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil des IV. Zivilsenats vom 8. Juli 1954 - IV ZR 67/54 -, veröffentlicht in BGHZ 14, 203 f [BGH 07.07.1954 - V BLw 23/54] [209]) von einer ordnungsmäßigen Verfahrensrüge, daß die Tatsachen, die den Verfahrensmangel ergeben sollen, in den wesentlichen Punkten genau und bestimmt angegeben werden. - BGH, 05.07.1951 - III ZR 75/50
Unwirksame Zulassung der Revision
Auszug aus BGH, 06.03.1957 - IV ZR 267/56
Diese auf die in BGHZ 2, 396 veröffentlichte Entscheidung des III. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 5. Juli 1951 gestützte Revisionsrüge geht jedoch fehl. - BGH, 07.07.1954 - V BLw 23/54
Hofbegriff und Inventar
Auszug aus BGH, 06.03.1957 - IV ZR 267/56
Zwar verlangt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil des IV. Zivilsenats vom 8. Juli 1954 - IV ZR 67/54 -, veröffentlicht in BGHZ 14, 203 f [BGH 07.07.1954 - V BLw 23/54] [209]) von einer ordnungsmäßigen Verfahrensrüge, daß die Tatsachen, die den Verfahrensmangel ergeben sollen, in den wesentlichen Punkten genau und bestimmt angegeben werden.
- BGH, 27.03.1957 - IV ZR 5/57
Rechtsmittel
Daß aber mündliche Agitation, gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft ein Bekämpfen im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 BEG ist, hat der Senat in dem Urteil vom 6. März 1957 - IV ZR 267/56 - anerkannt. - BGH, 02.12.1959 - IV ZB 220/59
Rechtsmittel
Auch dieser ist als solcher durch die Rechtsprechung des erkennenden Senats hinreichend geklärt (vgl. LM Nr. 18 und Nr. 22 zu § 6 BEG, RzW 1957, 116; ferner Urteile vom 6. März 1957 - IV ZR 267/56 -, vom 27. März 1957 - IV ZR 5/57 - und vom 6. Mai 1959 - IV ZR 315/58 -). - BGH, 06.05.1959 - IV ZR 315/58
Rechtsmittel
Daß aber eine derartige mündliche Agitation gegen die nationalsozialistische Gewaltherrschaft ein Bekämpfen im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 2 BEG ist, hat der Senat bereits in früheren Entscheidungen wiederholt anerkannt (Urteile vom 6. März 1957 - IV ZR 267/56 - und vom 27. März 1957 - IV ZR 5/57 -).
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